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Pflegenotstand

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  • Sören Lösche
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Hallo fridolin,

    ich denke der Themenkomplex ist durchaus zu überblicken. Ich habe auch nichts gegen Selbsständige, ich verstehe auch deren Motivation. Ich möchte sie nur nicht einsetzen. Andere Dienstleister am Markt sehen das eventuell anders. So ist das Leben.

    Sören

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  • Pericardinchen
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Zitat von fridolin
    @Pericardienchen,
    @Sören,
    kann es sein, dass hier der Begriff "Weisungsgebunden" unterschiedlich verstanden wird?

    Viele liebe Grüße
    fridolin
    ja da gibt es schon unterschiedliche Sichtweisen.
    Es gibt Auftraggeber, die das als ungerecht empfinden und welche, die sich der Problematik nicht bewußt sind.

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  • arnold kaltwasser
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    und zum Thema Scheinselbstständigkeit:

    arnold

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  • arnold kaltwasser
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    zum Thema Weisungsrecht:
    Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, was man unter dem Weisungsrecht bzw. dem Direktionsrecht des Arbeitgebers versteht, worauf sich dieses Recht bezieht und wie weit das Weisungsrecht in bezug auf die Arbeitsinhalte geht. Außerdem finden Sie Hinweise dazu, welche Bedeutung arbeitsvertragliche Versetzungsklauseln haben, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kraft ...


    arnold

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  • fridolin
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    @Pericardienchen,
    @Sören,
    kann es sein, dass hier der Begriff "Weisungsgebunden" unterschiedlich verstanden wird?

    Viele liebe Grüße
    fridolin

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  • Pericardinchen
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Zitat von Sören Lösche
    Das Versicherungsrecht ist ein Problem. Ich setze keine Freiberufler ein, weil sie mir nicht weisungsgebunden sind. Ich muss die pflegerische Versorgung nach Behandlungsvertrag gewähren. Lasst uns lieber aus berufspolitischer Sicht für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, dann können wir unsere Stellen dauerhaft mit Angestellten besetzen. Diese sollten sich tunlichst gewerkschaftlich vertreten lassen. Dann sind unserer Positionen stärker und klarer.

    Sören
    Das ist so nicht korrekt.
    Du bist nicht dafür verantwortlich und da genau liegt der Kasus Knacktus, also die Weisungsgebundenheit ist hierbei nicht dein Problem als Angestellter (egal ob in leitender oder/ und mitarbeitender Position) Ich, als Freiberuflerin muss die pflegerische Versorung des Behandlungsvertrags gewährleisten und nicht du.

    Ich muss mich als freiberufliche Pflegekraft an nationale Standards halten. Ebenso auch dafür haften, wenn der pflegerische Behandlungsauftrag nicht erfüllt wird. Zudem ruiniere ich damit umgehend meine Existenz, wenn ich mich nicht adäquat verhalte. Also was hätte ich als Freiberuflerin davon ? Nichts.

    Wie ich nun zum Ziel komme bzw. den Auftrag erledige ist mir überlassen. Allerdings heißt dies nicht, dass man nicht kundenorientiert vorgeht. Also selbstverständlich berücksichtige ich die Wünsche meiner Kunden und ebenso behindere ich nicht den Ablauf oder die Gegebenheiten. Dies nennt man aber in diesem Zusammenhang: kundenorientiertes arbeiten und ohne miteinander zu kommunzieren und sich auszutauschen geht es eben auch nicht. Also auf die gelebte Praxis einschließlich des Vertrag. Ein eigenes QM kann dabei auch nicht schaden und ebenso eine Dienstleistungsvereinbarung und eine Nutzungsgebühr für Hilfsmittel, Geräte u.s.w., die vom Kunden in Rechnung gestellt werden. Auch sollte man als Freiberufler darauf achten die 5/6 Regelung einzuhalten, nicht bei kooperierenden Kunden einen Auftrag nacheinander zu bedienen u.s.w.

    Aber auch das ist Alles nicht das Problem. Das Problem liegt viel weiter oben und zwar beim "Fischkopf"
    Man verbreitet Angst und Schrecken und wer wirklich Angst hat, der zahlt auch. Das widerspricht jeglicher gesetzlichen Grundlage. Es wird korruptiert, erpresst und vieles mehr. Das ist kein Schauermärchen, sondern leider die Realität. Es wird pauschalisiert und nicht geprüft und genau da liegt der Hase begraben.

    Um die Berufspolitik noch etwas zu unterstreichen:


    http://www.dbfk.de/pressemitteilunge....php&navid=100

    http://www.bundesverband-freiberufli...aefte.de/news/

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  • fridolin
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    @Sören:

    sehe ich genauso.
    Ich bin grundsätzlich nicht gegen Freiberufler, sie haben sicherlich ihre Berechtigung z.B. auch um Krankheitsausfälle zu kompensieren.
    Wie auch bei Sören sehe ich aber auch das Problem der Weisungsbefugnis sowie die berufpolitische Problemachse.
    Viele liebe Grüße
    der festangestellte
    fridolin

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  • Pericardinchen
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Zitat von WomBat
    Ich höre jedes einzelne Wort, Liebe/s Pericardinchen. Und fühle mit.

    Wir benennen Ross und Reiter (noch) nicht.


    WomBat

    PS ich verweise auf meine Fragen weiter oben. Ganz Ernsthaft.
    Würdest Du bitte Deine Frage nochmal wiederholen ? Merci

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  • Sören Lösche
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Das Versicherungsrecht ist ein Problem. Ich setze keine Freiberufler ein, weil sie mir nicht weisungsgebunden sind. Ich muss die pflegerische Versorgung nach Behandlungsvertrag gewähren. Lasst uns lieber aus berufspolitischer Sicht für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, dann können wir unsere Stellen dauerhaft mit Angestellten besetzen. Diese sollten sich tunlichst gewerkschaftlich vertreten lassen. Dann sind unserer Positionen stärker und klarer.

    Sören

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  • WomBat
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Ich höre jedes einzelne Wort, Liebe/s Pericardinchen. Und fühle mit.

    Wir benennen Ross und Reiter (noch) nicht.


    WomBat

    PS ich verweise auf meine Fragen weiter oben. Ganz Ernsthaft.

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  • Pericardinchen
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Das sieht man auch am Beispiel der freiberuflichen Pflegekräfte....es wird einfach nicht ernst genommen, verdrängt, mit den Füßen getreten, korrupt agiert und oben drauf noch rechtswidrig. Es wundert mich garnichts mehr in Deutschland....
    1. Streich:

    November 2013
    Betr.: Feststellung der DRV (Deutsche Rentenversicherung) wegen angeblicher
    Scheinselbständigkeit bei Pflegefachkräften und Honorarärzten –
    Bedrohung und Vernichtung unserer Existenz

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir, die aufgeführten Unterzeichner, sind examinierte Gesundheits-und
    Krankenpfleger,spezialisiertes OP-Personal und Altenpfleger. Wir arbeiten
    teilweise seit über 5 Jahren freiberuflich in unserem Beruf.
    Wir benötigen Ihre Hilfe und Unterstützung, da die DRV seit einigen Monaten
    eine Hetzjagd auf Freiberufler, speziell in der Pflege und den Honorarärzten,
    veranstaltet.
    Im Rahmen von Betriebsprüfungen in Kliniken und Pflegeheimen pauschaliert die
    DRV alle Freiberufler per se als scheinselbständig, die betroffenen Fachkräfte
    müssen Fragebogen ausfüllen und in der Regel kommt (nach Wochen oder Monaten)
    der Bescheid, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
    Dies bedeutet für die Kliniken und Einrichtungen Nachzahlungsforderungen der
    Sozialversicherungsbeiträge, die teilweise in Millionenhöhe liegen können.
    Widersprüche von Pflegefachkräften, Honorarärzten, Einrichtungen und Kliniken
    enden in der Regel vor Gericht, die Prozesse können sich jahrelang hinziehen
    ehe eine Entscheidung gefällt wird.
    Dazu muss man wissen, dass die Gerichtsverfahren unterschiedlich ausfallen:
    es gibt Urteile zum gleichen Sachverhalt, da bescheinigt das Gericht die
    Selbständigkeit und andere Gerichte erkennen auf Scheinselbständigkeit.
    Hier sind diverse Urteile zur Thematik zu lesen:[/LIST]
    -02-
    Das Klinikum Nordfriesland ist jetzt als erste Klinik an die Öffentlichkeit
    gegangen, da Nachzahlungsforderungen von 1,2 Mio. € drohen.
    Hier die entsprechenden Links:

    klage-id3488061.html

    zum-Widerstand-gegen-Praxis-der-Deutschen-Rentenversicherung-auf

    Viele von uns haben sich mit dem Klinikum solidarisch erklärt.
    Zeitgleich verschickt die DRV Briefe an Einrichtungen und Kliniken und warnt
    vor dem Einsatz von Freiberuflichen Honorarkräften. Daran sieht man, dass
    die DRV voreingenommen feststellt, dass alle Freiberuflichen Honorarkräfte per
    se erst mal scheinselbständig sind!!!
    Dadurch sind die Einrichtungen natürlich stark verunsichert und halten sich mit
    Buchungen von Freiberuflern zurück.
    Die Folge ist, dass viele Kliniken und Einrichtungen ihre Patienten/Bewohner
    nicht mehr ordnungsgemäß versorgen können ; teilweise müssen Stationen
    geschlossen oder zusammengelegt werden, Pflegeheime können keine neuen Bewohner
    mehr aufnehmen und zusätzlich leiden Patienten/Bewohner unter dem
    Fachkräftemangel. Auch das Stammpersonal wird überfordert, fallen doch noch
    mehr Überstunden an, werden freie Tage auf ein Minimum reduziert und Urlaube
    nicht genehmigt.
    Viele von uns haben schon in Pflegeheimen gearbeitet, die ohne den Einsatz von
    Freiberuflern hätten schließen müssen!!!
    Honorarärzte und freiberufliche Pflegekräfte erhalten keine Aufträge mehr und
    sehen sich in ihrer Berufsausübung und Existenz bedroht.
    Agenturen, die sich auf die Vermittlung von Pflegefachkräften und Honorarärzten
    spezialisiert haben, müssen schließen – Angestellte verlieren ihren
    Arbeitsplatz.
    Das alles interessiert die DRV kaum bis wenig.
    Aufgrund des schon jetzt herrschenden Fachkräftemangels in der Pflege
    verwundert uns das sehr. Lt. Studie IFB Nürnberg fehlen bis 2020 rund 140.000
    Pflegefachkräfte. Und diese Zahl wird sich noch steigern.
    -03-
    Warum also will die DRV hoch motivierte, verantwortungsvolle, belastbare und
    flexible Pflegefachkräfte und Honorarärzte vom Markt drängen???
    Selbständige, die wieder Freude an ihrem Beruf haben?
    Die Meinung der Freiberuflichen Honorarkräfte ist einhellig:
    von zehn Freiberuflern lassen sich ggf. zwei wieder auf eine Festanstellung
    ein, alle anderen wollen sich alternative Tätigkeiten suchen und nicht in der
    Pflege bleiben. Dies gilt übrigens teilweise auch für die Honorarärzte.
    Der schon jetzt herrschende Pflegenotstand wird sich also in kürzester Zeit
    weiter verschlechtern – falls der Gesetzgeber den unangemessenen Aktivitäten
    der DRV keinen Riegel vorschiebt.
    Ausgang der Kampagne war ein Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom Mai
    2012, in dem „beschlossen“ wurde, dass eine selbständige Tätigkeit von
    Pflegefachkräften und Honorarärzten in Kliniken und Pflegeheimen nicht möglich
    ist.
    Berlin – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat die Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kritisiert. Diese habe im Rahmen ihrer...

    Freiberuflichkeit-an
    Dies, obwohl im Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe
    (Deutscher Bundestag, Druck Nr. 17/13074 steht:
    Die Leistungen der Freien Berufe beruhen in hohem Maße auf der Übernahme von
    Verantwortung für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg, aber auch für das Wohl
    der Kunden und Partner. Durch ihr dynamisches Wachstum ist ihre Bedeutung
    stetig gestiegen. Sind sind eine der tragenden Säulen unseres modernen
    Wirtschaftssystems.
    Dazu gehören auch die Heilberufe (Ärzte, Kranken-und Altenpflege).
    Im Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom 27.Juni 2013 liest man dann:
    Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    Im Vergleich zu anderen Gesundheitsfachberufen ist die Verweildauer in der Altenpflege deutlich
    geringer. Maßgeblich dafür sind die Arbeitsbedingungen (z. B. Vergütung, unregelmäßige
    Arbeitszeit,
    wenig Aufstiegschancen) in der Pflege. Da der überwiegende Teil der Beschäftigten
    Frauen sind, können Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Verbleib im Beruf
    erleichtern.
    -04-
    Wir, die Unterzeichner, haben unsere selbständige, freiberufliche Tätigkeit
    ordnungsgemäß angemeldet. Beim Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaft...
    wir sind gesetzlich oder privat krankenversichert, wir besitzen die
    erforderliche Berufshaftpflichtversicherung, haben eine Meldung an das
    Gesundheitsamt gemacht.
    Da die Krankenpfleger Rentenversicherungspflichtig sind, haben sich diese
    zu Beginn der Tätigkeit dort gemeldet um ordnungsgemäß ihre Beiträge zu zahlen.
    Das gelingt jedoch nur den Wenigsten, da die DRV sie mit Fragebögen
    überschwemmt und ihnen bereits vo r Aufnahme der Tätigkeit ein e
    Scheinselbständigkeit unterstellt. D.h. sie wollen zahlen – dürfen aber
    nicht!!! Ein Absurdum welches seinesgleichen sucht.
    In der Broschüre der DRV „Selbständig – so schützt Sie die RV“ wird
    festgestellt, dass Pflegepersonen eine selbständige Tätigkeit ausüben dürfen
    und können. Demnach sind Krankenpflegepersonen rentenversicherungspflichtig,
    Altenpfleger hingegen nicht.
    Warum arbeiten wir, die Unterzeichner (und alle anderen) freiberuflich?
    – weil wir unsere Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Dauer selbst
    bestimmen können, wir entscheiden ob wir 10 Tage arbeiten, 20 Tage oder
    mehr, ob 6,8,10 oder mehr Stunden pro Tag
    – Wir planen unsere freien Tage, den Urlaub,und entscheiden ob wir an
    Feiertagen komplett oder nur teilweise arbeiten
    – weil wir als hochwertige Fachkräfte nicht zum Wäsche waschen, zum
    putzen ausgebildet wurden: wir wollen pflegen !
    – wir genug davon haben Hunderte Überstunden zu erarbeiten, die wir
    teilweise nicht bezahlt bekommen und aufgrund ständigen Personalmangels
    auch nicht abbummeln können
    – unsere Nerven nicht mehr blank liegen weil man ständig erreichbar sein
    muss, aus den wohlverdienten freien Tagen geholt wird, weil es mal wieder
    „brennt“
    – wir müssen uns nicht hetzen lassen um die Patienten/Bewohner zu versorgen
    – wir keinen Stress mehr haben seit dem wir Freiberufler sind
    – unser Verdienst unserer verantwortungsvollen Tätigkeit entspricht
    – wir uns nicht mehr ärgern müssen, weil vertragliche Arbeitsbedingungen
    nicht eingehalten werden u.v.m.
    – wir unseren Beruf wieder gerne ausüben
    -05-
    Wir nehmen dazu in Kauf, mehrere Tage oder Wochen von unseren Familien und
    unserem sozialen Umfeld getrennt zu sein, viel zu reisen (die meisten von uns
    arbeiten Bundesweit), uns immer wieder auf neue Situationen einzustellen, in
    teilweise „schlechten“ Unterkünften zu übernachten...
    Wir kurbeln die Wirtschaft an:
    wir kaufen neue Autos, PC's, wir lassen den Staat von unseren hohen
    Benzinkosten profitieren, wir zahlen teilweise die Höchstbeiträge in die GKV,
    wir schließen Versicherungen ab, sorgen privat für unsere Rente vor oder
    zahlen in die gesetzliche ein (sofern man uns lässt), beauftragen
    Steuerberater, Rechtsanwälte und beschäftigen teilweise eigenes Personal und
    zahlen nicht unerhebliche Beträge an Steuern.
    Wir erfüllen alle Kriterien, die für eine selbständige Tätigkeit sprechen –
    aber die DRV sieht das anders.
    Es gibt Kollegen und auch Einrichtungen), die schon mehrere Jahre mit der DRV
    prozessieren, das kostet Geld, Nerven und bringt manchen in eine
    existenzbedrohende Situation.
    Das sind Pflegefachkräfte, die den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben,
    ihren Beruf mit Freude ausüben, fachlich hoch kompetent sind und Kliniken und
    Einrichtungen dann unterstützen, wenn diese aufgrund Personalnotstand nicht
    mehr wissen, wie sie die Versorgung von Patienten/Bewohnern sicherstellen
    sollen.
    Diese – vom Gesetz her Selbständige – haben Geld und Zeit investiert um sich
    einen Kundenstamm aufzubauen, sie sind von den Krankenkassen und Finanzämtern
    als Freiberufler anerkannt und einige haben auch Existenzgründerzuschüsse von
    der Agentur für Arbeit erhalten.
    Viele arbeiten schon mehr als 5 Jahre freiberuflich und alle sind zufrieden:
    die Kliniken und Pflegeheime, die Patienten, Bewohner, die Angehörigen – die
    Freiberufler.
    Das will die DRV jetzt alles unterbinden und das darf nicht sein!!!
    Auslöser für die Hetzjagd ist auch ein Urteil vom LSG Baden-Württemberg
    aus 2012, welches eine selbständige Tätigkeit verneint.
    Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen Pflegeheim - abhängige Beschäftigung

    Hier wird bis zum geht nicht mehr „die Eingliederung in den Betrieb“
    auseinandergenommen, es wird beanstandet, dass der Arbeitsort vorgegeben ist
    (natürlich ist er das, wenn man als Freiberufler eben dieser Einrichtung ein
    Angebot gemacht hat), es wird uns ein „unternehmerisches Risiko“ abgesprochen,
    ein Kapitaleinsatz verneint...
    -06-
    Dabei unterscheidet man nicht, dass beim Freiberufler in erster Linie der
    persönliche Arbeitseinsatz maßgebend ist, im Gegensatz zu einer gewerblichen,
    produktiven Tätigkeit. Hier ist der Kapitaleinsatz entscheidend.
    Wir erfüllen alle Kriterien, die für eine Selbständigkeit sprechen:
    - wir geben den Arbeitsort vor, da wir Kliniken und Einrichtungen
    ein Angebot unterbreiten
    - wir geben die Einsatzdauer vor und benennen konkrete Arbeitstage
    - wir geben die Schichten vor, in denen wir arbeiten wollen
    - wir legen unser Honorar fest, die Höhe der Zuschläge
    - wir sind nicht weisungsgebunden, bestimmen aufgrund unserer fachlichen
    Ausbildung unsere Arbeit selbst
    - wir setzen teilweise eigene Arbeitsmittel ein
    - wir haben mehrere Auftraggeber im Jahr und erwirtschaften nicht 5/6
    bei einem Auftraggeber
    - wir tragen unsere eigene Dienstkleidung
    - wir stehen nicht im Dienstplan
    - bei Schlechtleistung kann der Auftraggeber das Honorar verweigern
    - wir vereinbaren, dass wir bei Verhinderung Ersatz stellen können
    - wir setzen unser Kapital ein
    - wir haben ein unternehmerisches Risiko auch derart, dass wir bei
    Insolvenz des Auftraggebers kein Geld für unsere Arbeit erhalten
    (alles schon vorgekommen)
    - wir gehen in Vorleistung mit Benzin-,Übernachtungskosten
    - wir treten unternehmerisch am Markt auf: durch eigene Homepage,
    Visitenkarten,Briefpapier, Werbung im Internet, Tageszeitungen,
    Werbeplakate am Auto etc.
    - wir bestimmen die Zahlungsweise unserer Auftraggeber
    Ist ein Architekt scheinselbständig weil der Bauherr als Auftraggeber vorgibt
    wie, wo, wann und wie teuer er bauen will?
    Ist ein Malermeister scheinselbständig weil der Auftraggeber den Umfang und
    Inhalt des Auftrags und den Ort vorgibt?
    Oder ist eher ein Maurer scheinselbständig, wenn er von seiner Firma entlassen
    wird und als „selbständiger“ Maurer wieder eingestellt?
    -07-
    Wir fühlen uns von der DRV diskriminiert und an der Ausübung unseres Berufes
    (unser Grundrecht) gehindert und fordern, dass dieser Hetzjagd ein Ende gemacht
    wird.
    Wir sind Freiberufler
    Wir dürfen selbständig arbeiten
    Wir sind nicht scheinselbständig
    Wir wollen unseren Beruf weiterhin zum Wohl der Patienten/Bewohner ausüben.
    Dazu brauchen wir Rechtssicherheit und zwar umgehend!
    Wir bitten Sie, die Bundesregierung, die Öffentlichkeit, die Patienten, die
    Bewohner von Pflegeheimen und deren Angehörige um Ihre Unterstützung.
    Vielen Dank.
    [U]Mit freundlichen Grüssen
    die Unterzeichner
    http://www.badische-zeitung.de/nachr...-77478912.html
    3. Streich folgt zugleich:
    http://www.aerztezeitung.de/praxis_w...nt/?sid=851387
    Zuletzt geändert von Pericardinchen; 26.01.2014, 07:19.

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  • WomBat
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Danke, Ostfriesland.

    WomBat

    PS das war so erwarten. Leider. Ich frage mich immer wieder, WTF ist es, dass gerade Deutschland (international gelobt) bei der Pflege solch miese Ergebnisse hat...bzw. wieso das jahrelang geduldet wird...wieso die Macht so verteilt ist, dass Pflege hier mehr oder weniger Mundtot (oder Tot) ist?

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  • ostfriesland
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    Moin,
    unter http://news.doccheck.com/de/34834/ge...gn=DC%2BSearch findet man Ergebnisse einer Studie von der Uni Basel, in der nachgegangen wird, welche notwendigen Pflegemaßnahmen nicht durchgeführt werden können und deren Häufigkeit; dazu wurden Daten aus zwölf europäischen Ländern ausgewertet.
    Gruß

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  • arnold kaltwasser
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    und hier ne aktuelle Pressemitteilung der DIVI:


    wobei mir dei Berliner Erklärung der dgf immer noch besser gefällt...
    arnold

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  • Pericardinchen
    antwortet
    AW: Pflegenotstand

    http://www.badische-zeitung.de/nachr...-77478912.html zur Info

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