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Arbeitszeit Stationsleitung

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    #16
    AW: Arbeitszeit Stationsleitung

    @ fridolin,
    nich alle konfessionell ausgerichteten Häuser sind schlecht. Das Wirtschaften haben sie lange vor den kommunalen H. lernen müssen, sonst wären sie vom Markt. Ein Defizit geht hier nicht. Es sind nur nicht alle vernünftig damit umgegangen, was allerdings auch bei anderen Trägern zu finden ist.
    Sorry, Sören.
    Ich habe NIE behauptet, dass alle konfessionellen Häuser schlecht sind. Der Bezug ist eben das EINE Krankenhaus gewesen, dass die Leitungskräfte zur normalen Mitarbeit auf den Stationen einsetzen will...
    Vielleicht wäre es zum Verständnis hilfreich, wenn Du noch einmal meine Beiträge liest.
    Viele liebe Grüße
    fridolin
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      #17
      AW: Arbeitszeit Stationsleitung

      Eine STL hat nicht mehr die Aufgabe, Patienten zu versorgen sondern die Station zu managen. Das ist je nach Größe einer Station ein Vollzeitjob. Auf unserer Station ist es so geregelt, dass die STL keine Patienten versorgen muß sondern für den reibungslosen Ablauf zu sorgen hat. Kein Schichtdienst sondern Regelarbeitszeit von 06:45 bis 15:45. In dieser Zeit ist sie Ansprechpartner für alle organisatorischen/disziplinarischen Aufgaben.
      Zu diesen Aufgaben gehört auch die Ablauforganisation zu optimieren. Leider ist dies nicht immer allen ersichtlich. Ich selber verbringe schon als Stellv. ziemlich viel Zeit mit Dienstplangestaltung, Urlaubsplanung, Einspringplanung bei Ausfall durch z.B. Krankkheit, Organisation ect.
      Die Verantwortung zu tragen ist auch nicht immer so leicht, wie ich mir das ohne Leitungsaufgabe so vorgestellt habe. Viele Sachen bekommen jetzt eine ganz andere Bedeutung. Voher habe ich mir nie so viele Gedanken darüber gemacht "wie der Laden zu laufen hat"....

      Viele von uns haben die Fachweiterbildung "I/A" oder "OP". Die Leitungskraft hat zusätzlich noch die Fachweiterbildung "Leitungskraft". Sie ist somit Fachkraft für Leitung und hat damit auch ein anderes Aufgaben/Fachgebiet.

      Gruß
      Heike
      Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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        #18
        AW: Arbeitszeit Stationsleitung

        Hi

        Ich halte es für sinnig im Interesse der Stationsleitung einige wenige Dienste mitzumachen um nicht den Blick für die Arbeit am Patienten zu verlieren. Eine Stationsleitung sollte auch fachlich eine gewisse Vorbildfunktion haben und leider geht oftmals diese mit langer Arbeitspause am Patienten verloren.

        Gruß Tobi

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          #19
          AW: Arbeitszeit Stationsleitung

          Hallo Tobi,

          das sehe ich nicht so. Wir haben als STL sehr gute Leute im Team die über ein super Fachwissen verfügen. Wenn ich Fragen bzw. fachliche Probleme habe wende ich mich einfach an diese "Spezialisten". Eine meiner Kollegein hat z.B. eine super Facharbeit über NIV geschrieben. Die ist immer mein Ansprechpartner für alle NIV spezifischen Fragen.
          Ich muß als STL nicht fachlich die Beste sein. Natürlich ist ein gewisses Fachwissen notwendig aber ich bin die Fachkraft für Leitungsfragen und Personalmanagement und meine Kollegen haben jeder ein eigenen Fachbereich/schwerpunkt. Wenn Fragen auftauschen, weiß jeder, wen er fragen kann. Dies gilt eben auch für die STL.

          Gruß
          Heike
          Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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            #20
            AW: Arbeitszeit Stationsleitung

            Liebe rettungsmaus,
            das sehe ich genau so und nicht anders!
            Es gibt so viel an Fachwissen, dass ein Mensch alleine mit dem Wissen total überfordert ist.
            Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, für verschiedene Themen(mehr als einen) Spezialisten zu haben, der auch jederzeit gefragt werden kann.
            Viele liebe Grüße
            fridolin
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              #21
              AW: Arbeitszeit Stationsleitung

              Noch eine kleine Ergänzung.
              Natürlich ist es schön, wenn alle meine Kollegen mitbekommen könnten was wir so den ganzen Tag arbeiten. Mittlerweile bin ich aber eher der Meinung, dass wir nicht für alles Rechenschaft zu leisten haben denn wir werden von unserer PDL "kontrolliert". Es werden Zahlen erwartet!!! Das heißt z.B. wenn wenig zu tun ist da z.B. wenig Patienten auf der Station sind müssen wir den Personalbedarf runter fahren. Es werden Überstunden abgebaut oder minunsstunden gemacht. Wenn die Arbeitsintensität wieder zunimmt müssen wir wieder reagieren und möglichst flexibel Personal einsetzen. Dies funktioniert bei uns sehr gut. Die Kollegen sind alle bereit flexibel zu bleiben. Wir sind dann eben genauso flexibel, wenn die Kollegen bestimmte Dienste frei haben wollen ect. Stichwort: Personalmagement.
              Wir müssen sämtliche Entscheidungen vor unserer PDL rechtfertigen. Diese müsse nicht immer für alle transparent sein. Manche Entscheidungen kann ich nicht mit den Kollegen erst ausdiskutieren (auch wenn einige meinen, das sie ein Recht darauf haben..... )
              Die Arbeit einer STL kann nicht immer so transparent sein, dass alle sie verstehen oder gar damit einverstanden sind. Ein Gespräch sollte immer möglich sein aber ich muß meine Arbeit nicht allen gegenüber rechtfertigen.

              Gruß
              Heike
              Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                #22
                AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                Zitat von Sören Lösche
                @ all,

                sollten wir nicht andere Kriterien haben die Leistung einer Stationsleitung zu beurteilen als die Arbeitszeit?? Ich wüßte da noch ein paar andere Qualitätskriterien.

                Sören
                Hallo Sören,

                würde mich mal interessieren, welche du da genau meinst?

                Gruß
                Heike
                Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                  #23
                  AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                  @rettungsmaus,
                  Minusstunden?
                  Die gibt es schlicht und ergreifend nicht!
                  Siehe Kommentar ver.di, kirchliche Kh`s betreffend.
                  Wenn nicht genügend Arbeit anfällt, ist es das Problem des Arbeitgebers, der das unternehmerisch Risiko zu tragen hat.
                  Auch andere Kommentare von Rechtsanwälten enthalten ähnliche Aussagen.
                  Natürlich ist mir klar, dass Du hier nur der verlängerte Arm Deines Arbeitgebers bist, doch sollte jeder Deiner unterstellten KollegInnen wissen, dass er/sie mit Minusstunden bedacht, vor dem Arbeitsgericht klagen kann bzw. auch sollte um dieser Unsitte Einhalt zu gebieten.
                  Viele liebe Grüße
                  fridolin
                  immer gelegentlich manchmal
                  Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                    #24
                    AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                    Lieber fridolin,

                    wenn jemand mehr frei bekommt als er nach dem Soll arbeiten muss hat er/sie doch Minusstunden? Die werden dann flexibel bzw. nach Bedarf gestaltet. So hat es unsere MAV jedenfalls mit der Betriebsleitung ausgehandelt. Wir dürfen im Bereich +50/-50 Stunden planen. So sieht es doch auch der AVR vor? (bzw. der TVöD und daran angelehnt der AVR)

                    Gruß
                    Heike
                    Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                      #25
                      AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                      Da irrst du fridolin.

                      Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
                      vom 13. September 2005, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 1.8.2006, geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 31. März 2008,
                      geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 3 vom 27. Juli 2009
                      geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 4 vom 13. November 2009,
                      zuletzt geändert durch Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010

                      § 10 Arbeitszeitkonto

                      (1) 1 Durch Betriebs-/Dienstvereinbarung kann ein Arbeitszeitkonto eingerichtet werden.
                      2 Für einen Betrieb/eine Verwaltung, in dem/der ein Personalvertretungsgesetz Anwendung findet, kann eine Regelung nach Satz 1 auch in einem landesbezirklichen Tarifvertrag - für den Bund in einem Tarifvertrag auf Bundesebene - getroffen werden, wenn eine Dienstvereinbarung nicht einvernehmlich zustande kommt und der Arbeitgeber ein Letztentscheidungsrecht hat.
                      3 Soweit ein Arbeitszeitkorridor (§ 6 Abs. 6) oder eine Rahmenzeit (§ 6 Abs. 7) vereinbart wird, ist ein Arbeitszeitkonto einzurichten.
                      ...
                      (5) In der Betriebs-/Dienstvereinbarung sind insbesondere folgende Regelungen zu treffen:
                      a) Die höchstmögliche Zeitschuld (bis zu 40 Stunden) und das höchstzulässige Zeitguthaben (bis zu einem Vielfachen von 40 Stunden), die innerhalb eines bestimmten Zeitraums anfallen dürfen;
                      b) nach dem Umfang des beantragten Freizeitausgleichs gestaffelte Fristen für das Abbuchen von Zeitguthaben oder für den Abbau von Zeitschulden durch die/den Beschäftigten;
                      c) die Berechtigung, das Abbuchen von Zeitguthaben zu bestimmten Zeiten (z. B. an so genannten Brückentagen) vorzusehen;
                      d) die Folgen, wenn der Arbeitgeber einen bereits genehmigten Freizeitaus-gleich kurzfristig widerruft.
                      ...
                      http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/c...3130/TVoeD.pdf
                      Da scheint verdi sein eigenes Tarifergebnis net zu kennen. Lässt mehr asl tief blicken.
                      Dies wurde mit Einverständnis von verdi ausgehandelt. Die meisten Kliniken wählen als Zeitraum für ein Arbeitszeitkonto ein Kalenderjahr. Schön ist immer der letzte Monat im Jahr, wenn man zwanghaft versucht die Überstunden auf das geforderte Level anzusenken. Da gibt es net nur die Minimlabestezung sondern manchmal gar keine Besetzung mehr mit fachkompetenten Personal. *grmpf*

                      Elisabeth

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                        #26
                        AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                        Danke Elisabeth, das Zauberwort heißt: Abeitszeitkonto! Ich kam nicht drauf. Habe z.Z. noch Urlaub und somit mein Gehirn auf Urlaub programiert....

                        Gruß
                        Heike
                        Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                          #27
                          AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                          Liebe rettungamaus,
                          Elisabeth war schneller. Nun hätte ich Dir auch sagen können, dass Du ein Arbeitszeitkonto meinst.

                          @Elisabeth,
                          wie genau hast Du das gemeint: ver.di kennt seinen eigenen Tarifvertrag nicht?

                          Oder hast Du übersehen, dass rettungsmaus kirchlichen Arbeitgeber hat und eben DIESE Arbeitgeber sich nur am TVöD orientieren, wenn er ihnen in den Kram passt?
                          (Soll nicht bedeuten, dass die kirchlichen Arbeitgeber nur schlecht sind...)

                          Viele liebe Grüße
                          fridolin
                          immer gelegentlich manchmal
                          Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                            #28
                            AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                            Tatsächlich übersehen- aber:

                            Richtlinien für Arbeitsverträge in den
                            Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)

                            Anlage 5b Mobilzeit durch Dienstvereinbarung

                            Ziele einer Dienstvereinbarung nach dieser Anlage sind die Stärkung der Arbeitszeitökonomie in den Einrichtungen, die Erhöhung der Arbeitszeitsouveränität der Mitarbeiter und die Schaffung bzw. der Erhalt von Arbeitsplätzen.

                            ...
                            § 3 Arbeitszeitkonten

                            (1) Durch Dienstvereinbarung können für Mitarbeiter Arbeitszeitkonten geführt werden, in denen Abweichungen der individuellen Arbeitszeit gegenüber der dienstvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit (Zeitdifferenzen) festgehalten werden.

                            Solche Zeitdifferenzen entstehen durch ein Überschreiten der dienstvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit als Plusstunden oder durch ein Unterschreiten der dienstvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit als Minusstunden.

                            ...
                            (2) Das Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters tritt an die Stelle des Ausgleichszeitraums gemäß § 1 Absatz 1 der Anlage 5 zu den AVR. Arbeitsstunden, die dem Arbeitszeitkonto als Plusstunden gutgeschrieben werden, sind keine zeitzuschlagspflichtigen Überstunden.
                            Bei der Anordnung von Plusstunden ist 1 Absatz 1 Satz 2 bis 4 der Anlage 6 zu den AVR entsprechend anzuwenden.

                            (3) Die Dienstvereinbarung muss folgende Rahmenbedingungen einhalten:

                            ...
                            3. Festlegung der Grenzen für die Plus- und Minusstunden im persönlichen Arbeitszeitkonto des Mitarbeiters; diese dürfen jeweils das Dreifache der dienstvertraglich vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit des Mitarbeiters (bei einem Vollzeitbeschäftigten derzeit 117 (bzw. 120 Stunden) nicht übersteigen; darüber hinausgehende Plusstunden eines Mitarbeiters sind zeitzuschlagspflichtige Überstunden;

                            6. Festlegung, dass Minusstunden nur insoweit mit Erholungsurlaubstagen verrechnet werden dürfen, als der Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz nicht berührt wird;
                            ...
                            8. Festlegung, dass mit Beendigung des Dienstverhältnisses, vor Antritt einer Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz und vor Antritt eines Sonderurlaubs nach § 10 der Anlage 14 zu den AVR das Arbeitszeitkonto auszugleichen ist; Plusstunden, die nicht in Freizeit ausgeglichen werden können, sind als zeitzuschlagspflichtige Überstunden zu vergüten, Minusstunden, die vom Mitarbeiter nicht mehr als Arbeitsleistung erbracht werden können, sind bei der Vergütung als nicht erbrachte Arbeitszeit zu berücksichtigen, es sei denn, der Dienstgeber hat sie ausdrücklich angeordnet;

                            ...
                            http://www.schiering.org/arhilfen/ge...-anlage05b.htm
                            Und wenn ich das jetzt richtig interpretiere, dürfen beim Ausscheiden aus dem Betrieb, die Minusstunden mit Urlaubstagen ausgeglichen werden. Wenn das kein Erfolg ist bei den Tarifverhandlungen.

                            Elisabeth

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                              #29
                              AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                              Zitat von fridolin
                              (Soll nicht bedeuten, dass die kirchlichen Arbeitgeber nur schlecht sind...)
                              Ja, das kann man nicht verallgemeinern - wie meistens im Leben...

                              Ich habe in verschiedenen kirchlichen Häusern (früher) eher schlechte Arbeitsbedingungen und (aktuell) überdurchschnittlich gute Arbeitsbedingungen erfahren.

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                                #30
                                AW: Arbeitszeit Stationsleitung

                                Ich verstehe nicht so ganz die Aufregung. Ein Durchschreiten der Sollarbeitszeit nach oben und unten ist doch oft mit den Bedürfnissen der Mitarbeiter in Einklang zu bringen. Wir haben viele Mitarbeiter, die dann Mehrarbbeit nicht ungern leisten, wenn man ihnen im Anschluss ein atrktives Freizeitangebot macht. Ich verstehe nicht, was immer gleich der Tarifvertrag her muss. Wenn Vorgesetzte eine gewisse Kultur des Umgangs pflegen, lässt sich vieles erreichen. (Heike, das ist übrigens ein Führungmerkmal der Stationsleitung)

                                Sören
                                wat mut dat mut

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