Lieber madmatz!
Es ist einfach an einem Tarifvertrag zu nörgeln und sich über 10 % weniger Weihnachtsgeld beschweren. Im Übrigen ist dies eine Sonderentgeltzahlung. Für Arbeitnehmer gilt fast immer das Günstigkeitsprinzip, also wenn es keinen Tarifvertrag gäbe gälte das BGB oder die üblichen Mindestlöhne, soweit diese gesetzlich geregelt wären, bzw die üblichen Stundenlöhne der Branche.
§611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag, sowie §612 BGB Vergütung. (Online nachzulesen unter Gesetzte im Internet)
Darüber, ob dies ungerecht ist oder nicht, beziehst du über das Jahr gesehen mehr Entgelt, als deine niedriger gruppierten Kollegen. Aber mal ehrlich ich kenne einige die in der Automobilzulieferbranche arbeiten und Kurzarbeitergeld beziehen und definitiv dieses Jahr kein "Weihnachtsgeld" erhalten haben. Zum anderen Frage ich dich bist du organisiert (z.B Verdi o.ä.)? Wenn nicht, müsste dein Arbeitgeber dich nicht danach bezahlen.
Der Randbayer, hat sich mal wieder weit aus dem Fenster gebeugt.
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