Hallo, muss sagen dass es bei uns in Luxemburg, sowie in Frankreich und in der Schweiz schon seit langem üblich ist, dass Anästhesiefachärtze mehrere Parallelnarkosen überwachen, und auf Abruf bereit sind.
In Luxemburg ist es gesetzlich geregelt dass eine Parallel-Narkose nur dann durchegführt werden kann, wenn gewährleistet ist, dass ein Anästhesiefachpfleger beim Patienten bleibt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Vorgehensweise in keiner Weise ein zusätzliches Risiko für den Patienten darstellt, und sogar im Gegenteil beführworten unsere Anästhesisten dieses Verhalten.
Ich schlage aber vor Prof. Van Aken sollte sich zu seiner nächsten Op von einem Assistenzarzt überwachen lassen, welcher vielleicht gerade mal weiss wie Anästhesie geschrieben wird! Ich auf jeden Fall vertraue eher meinen Arbeitskollegen, welche wissen was sie tuen.
mfg aus Luxemburg
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