Das Eingeben der OPS Zahlen ist nicht gleichzusetzen mit: ich habs eingegeben- ich bekomme das Geld. Wenn wir beim ZVK als Beispiel bleiben würde jede Firma damit ein Risiko eingehen wenn im Falle eines Falles Regressansprüche ans Haus gestellt werden. Hier wäre dann eindeutiges Material für den Versicherunsganwalt sich um die Bezahlung zu drücken.
Es ist bis dato so geregelt, dass zwar Daten gesammelt werden- diese dann aber der Berufsgruppe zugeordnet werden, die diese Tätigkeiten ausführen darf. Ergo: der Doc bekommt die Tätigkeit angerechnet.
Elisabeth
Kommentar