Hallo...
also wenn es gesundheitliche Probleme gibt dann steht einer Befreiung vom ND nichts im Wege...
Hausarzt Bescheinigung holen....
Betriebsarzt und Betriebsrat informieren und vorweg ein gemeinsames Gespräch mit der PDL + Stationsleitung in dem Du Dein gesundheitliches Problem erläuterst...
Immer im Bewußtsein, dass es evtl. Probleme mit Deinen Kollegen gibt... hier hilft auch nur offen mit dem Problem umgehen [nicht jammern sondern erklären]
evtl. vorher über den Betriebsrat Infos/Tipps einholen für das Gespräch einholen....
ich weiß gar nicht warum manche Leute mit Problemen so unsachlich umgehen [ @ dieter.goltz = ist nicht böse gemeint] zeigt Dir aber schon mal wie mit Deiner Problematik evtl. auf Deiner Station durch Deine Kollegen [ich wünsche es Dir nicht] umgegangen wird.
Ich würde davon abraten einfach ein ärztliches Attest reinzureichen.
Nach dem Motto:
hier steht nun schwarz auf weiß, dass ich keinen Nachtdienst mehr machen darf!
Der Arbeitgeber hat die Fürsorgepflicht mit Dir und evtl dem Betriebsarzt + d. Betriebsrat Dein gesundheitliches Problem zu beraten. Möglichkeiten der Umsetzung in 2 Schicht, der Versetzung in eine andere, aber vorhandene Stelle im Betrieb sind zu überdenken (Stichwort: Leidensgerechter Arbeitsplatz). Der AG muss aber keine passende Stelle schaffen!
Liegt so eine Bescheinigung dem AG vor, muss er alles versuchen das Deine Krankheit nicht verschlechtert wird. Wenn er dies nicht kann (will) müßte er Dir kündigen, weil er Dich ja be einem fortgesetzten Einsatz im ND gesundheitlich gefährdet. Ich rate einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, bei Bewilligung hast Du bei weitem bessere Möglichkeiten aus dem ND herauszukommen.[aus dem Forum der Gewerkschaft für Beschäftigte im Gesundheitswesen, Sept2005]
Wie gesagt Gespräche und die Bereitschaft zu einem Konsens auf der Basis von Offenheit, rechtlich findest Du unter BGB § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen die entspr. Gesetzestexte
Gruß und viel Erfolg
Cicero
PS: das mit dem Lebensalter und Nachtdienst steht nicht im BAT sondern im Arbeitsgesetz[googeln]
Kommentar