Wir fixieren in dem Moment, in dem der Patient sich oder andere, bewusst oder unbewusst, gefährdet, zunächst auch erstmal wenn es sein muss ohne schriftliche Anordnung eines Arztes.
Eine Rea lasse ich mir ja auch nicht erst anordnen.
Dafür wecke ich nachts dann auch nicht extra den diensthabenden Arzt, die Info hat bis zum Morgen Zeit und dann wird die Fixierung auch schriftlich angeordnet, diese Verzögerung ist immer noch "zeitnah" und rechtlich legitim. Dann allerdings muss auch ein Antrag auf Einsatz freiheitsentziehender Maßnahmen (so heisst das Ding bei uns, ist ein hauseigenes Formblatt) bei Eigen- und/ oder Fremdgefährdung ans Amtsgericht gefaxt werden, um die Fix gerichtlich absichern zu lassen. Das klappt bisher wunderbar und ohne Probleme. Rechtlich ist es nämlich so, dass ausschliesslich der Amtsrichter eine Fixierung genehmigen darf, das darf auch nicht der Arzt. Der ordnet es zwar an, aber genehmigen muss es tatsächlich der Richter (was diese auch immer machen ).
Medikamente gebrauchen wir in dem Fall eher sparsam. Es hat sich gezeigt, dass Patienten, die ins DGS rutschen durch den zusätzlichen Einsatz von Sedativa/ Psychopharmaka noch schlechter wieder in die Welt zurückzuholen sind.
Wir achten in dem Fall streng auf einen festen Tag-Nachtrhythmus, dem Patienten vertraute Dinge (bestimmte TV- Sendung etc), binden Angehörige verstärkt in die Betreuung ein und das klappt recht gut.
Eine Dokumentation der Fixierung (Art, Begründung, Dauer) muss zusätzlich erfolgen, wir machen das auf der Tageskurve, noch einen zusätzlichen Zettel wollten wir nicht haben
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