Bei uns an der Klinik soll in Bälde das EuGH-Urteil zum Bereitschaftdienst (endlich?) umgesetzt werden.
Ich habe mir zwar schin ein paar Gedanken dazu gemacht, könnte aber noch gute Ideen gebrauchen.
Mein Eckpunkte (vor allem um die Mitarbeiter nicht zu vergraulen - wer will sonst noch in den Funktionsdienst?) sind bisher folgende:
a) Der Bereitschaftsdienst arbeitet solange in regulärer Arbeitszeit wie es möglich ist (12 oder 13 Stunden?) und macht danach bezahlten Bereitschaftsdienst. Die Minusstunden kommen auf ein Stundenkonto und können dort ausgeglichen werden - dürfte bei unserem Überstundenanfall kein Problem sein.
b) Der (alte) Bereitschaftsdienst geht morgens heim, der neue kommt mit einem zusätzlichen Mitarbeiter zum Spätdienst. Ein Saal fängt morgens später an und geht dafür bis in die Nacht hinein.
c) Falls möglich sollten die Nachtarbeitsstunden so geregelt sein, daß es noch eine Nachtarbeits-/Schichtdienstzulage gibt.
Also, wer hat Ideen für mich?
Wer hat das Urteil vielleicht schon wie umgesetzt und wie sind die Erfahrungen damit?
Mir persönlich ist es gerade lieber, ich verdiene etwas weniger und schlage mir dafür keine 100 Stunden-Wochen in der Klinik (kommt vor mit 4 Diensten, Überstunden und Besprechungen, leider gar nicht so selten) mehr um die Ohren.
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.
Grüße aus dem Schwabenland sendet Euch Rainer.
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