Die Umstelungen werden für alle schwierig. Der finanzielle Verlust ist nicht zu unterschätzen. Mit dem Geld müssen im wesentlichen auch die/der neue Mitarbeiter finanziert werden. Seitens der Kostenträger gibt es erstmal nix. Aber in Bezug auf Nebentätigkeit habe ich gerade einen interessanten Aspekt zu Nachdenken:
"Übt ein Beschäftigter eine zusätzliche Nebentätigkeit aus, muss er die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes einhalten. So muss unter anderem zwischen dem Arbeitsende der Nebentätigkeit und dem Beginn des Hauptarbeitsverhältnisses die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens elf Stunden eigehalten werden. Darüber hinaus darf wöchentlich insgesamt nicht länger als 48 Stunden gearbeitet werden.
Nicht zulässig ist außerdem, die Nebentätigkeit während des Erholungsurlaubs des Hauptberufs zu leisten. Wenn sonntags gearbeitet wird, muss es einen Ersatzruhetag geben. Wenn der "nebenjobbende" Mitarbeiter diese Voraussetzungen nicht einhält, darf der Chef ihm die Nebentätigkeit verbieten. In einem aktuellen Urteil entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dass ein Arbeitgeber, für den ein Mitarbeiter Sonntagsarbeit leistet, diesem kündigen darf, wenn der Beschäftigte keinen Ersatzruhetag gewährleisten kann."(Az.:AZR 211/04) ddp
Das macht deutlich, dass die Thematik sehr schwierig ist. Im übrigen glaube ich, dass kaum Wege an einer Umstellung auf eine Jahresarbeitszeit vorbei führen.
Gruß aus dem Hannöverschen
Sören
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