Liebe mary-l,
unser Klinikum ist bestrebt, ausgehend von der Pflegedirektion, dieses Thema in einer Verfahrensanweisung zu fassen.
Geregelt werden sollen u.a. Übergriffe auf MitarbeiterInnen durch Patienten und - oder Angehörige, akute Belastungssituationen z. B. nach einer CPR.
Die Verfahrensanweisung soll in allen Abteilungen des Klinikums gelten.
Auch findet sich dort eine Definition für sog. "Übergriffe" und eine Definition für eine Posttraumatische Belastungsstörung.
Die Maßnahmen sind für den Hilfe leistenden und den Betroffenen beschrieben, Telelonnummern (Auch der Pforte / des Empfangen) hinterlegt.
Auch gibt es eine lange Telefonliste der Ansprechpartner für die Erstbetreung, bestehend aus Psychologen, Betriebsärzten, Seelsorgern und Psychiatern.
Des Weiteren ist beschrieben, wie die Weitervermittlung der betroffenen KollegInnen an andere professionelle Betreuungseinrichtungen zu erfogen hat (inklusive der Meldung an die Unfallkasse).
Des Weiteren ist der Handlungsablauf in Form eines Ablaufdiagrammes übersichtlich dargestellt.
Wenn es gelänge, alle KollegInnen darüber umfassend zu informieren, so wäre es aus meiner Sicht eine gute Sache.
Viele liebe Grüße
der träumende
fridolin
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