ich habe eine Frage an euch und hoffe doch sehr, dass mir Jemand helfen kann
Bei uns herrscht momentan folgende Situation: unser Kardiologe implantiert Schrittmacher in Lokalanäshtesie, vom OP-Personal gibt es dabei nur einen Insturmentierer, keinen Springer, ein Anästhesist ist nicht anwesend, die Anästhesie-Pflegekraft ist im Standby dabei.
Als Anästhesie-Pflegekraft habe ich dann folgende Aufgaben zu bewältigen:
- dem Instrumentierer alles anreichen, anziehen etc (also Springer-Aufgaben)
- den Patienten vorbereiten und intraoperativ die Analgosedierung mit Dipi od. Fentanyl und Dormicum od. Propofol durchführen (hier gibt es keine genauen Anweisungen vom Kardiologen - "sie machen das so wie immer", einen schriftlichen Standard/Anweisung gibts nicht)
- intraoperativ das Röntgengerät bedienen, das Programmiergerät für den Schrittmacher bedienen und nebenbei auch noch den Patienten betreuen und den Operateur und den Instrumentierer glücklich machen
Wir sind in unserer Abteilung nicht gerade glücklich über diese Lösung, wenn wirklich mal was ist mit dem Patienten ist niemand in Reichweite und Qualtität sieht sowieso anders aus...
Außerdem bin ich der Meinung, dass "Standby" bedeutet, dass der Anästhesist im Standby ist und nicht die Pflegekraft?!
Kennt Jemand eine ähnliche Situtation oder Richtlinien oder Urteile, in denen so etwas geklärt ist? Hat Jemand eine Definition, in der Standby eindeutig geklärt ist?
Vielen lieben Dank,
CiceroSuccy
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