Auch das eine KPH- 1-2 jährige Ausbildung- keine Behandlungspflege machen darf stimmt so nicht. schau dir einfach mal ein Lehrbuch bzw. die Curricula an. Zudem bieten Ärzte für diese Klientel gerne Spritzenscheine an.
Das die Kasse in der ambulanten Pflege eine Vergütung der Behandlungspflege nur leistet wenn diese von dreijährig examinierten Fachkräften erbracht wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Im klinischen Bereich findest du es in der Regel anders. Ist über Stellenbeschreibung und Fortbildungsnachweise möglich.
@Gert- werde erst mal gesund und schaue dann weiter. Aktuell erscheint es mir so, als wenn du die Arbeit auf einer Intensivtherapiestation sehr rosig siehst. ´
@Sören- es gibt- und es wird zukünftig- zigtausend Mitmenschen geben, die auch im Alter von Ü 50 noch so flexible sein müssen, einen Neuanfang zu starten. Das Leben läuft leider net immer gradlinig sondern hält für so manchen Umwege bereit.... und sei es, wie hier, eine schwerwiegende Erkrankung.
Hut ab vor den Menschen die sich zutrauen ihr Geld alleine verdienen zu können und net mit Hartz IV oder weniger bis zur Rente ihr Leben fristen müssen.
Zum Lehrauftrag in der GuK- Ausbildung. Wenn ein Arzt qualifiziert ist angehende GuKs zu unterrichten, dann dürfte ein Lehr-RA wohl erst recht einen Berechtigung haben.
Gert hat neben seiner Fachkompetenz im Bereich Akutversorgung auch Erfahrung im didaktischen Bereich. Die suchst du bei so manchen Akademiker vergebens.
Für alle jungen RAs- sie sollten sich die Geschichte von Gert durch den Kopf gehen lassen und beizeiten fürs Alter vorsorgen. Denn wenn ich ehrlich bin- ich kann mir einen 60jährigen RA auch net vorstellen. Wenn also ein Quereinstieg in die Pflege angedacht wird, dann sollte man sich schnellstens bei den entsprechenden Institutionen erkundigen ob es ev. möglich ist eine GuK-Ausbildung zu verkürzen. GuK und net I-PK. Denn eine 60jährige Fachkraft in der Tretmühle Intensivstation erscheint mir ebensowenig vorstellbar. Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel.
Elisabeth
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