Es ist doch immer noch der Patient selbst der der entscheidende Mensch. Wir Gesundheitsprofis (Pflegende, Ärzte etc.), meinen zwar immer das Beste zu wollen. Ist es wirklich immer das Beste? Sind wir Götter? Kann es der Patient für sich nicht besser meinen? Ich denke, die Selbstbestimmung ist ein hohes Gut und ist sehr ernst zu nehmen.
Wenn ein Patient eine Verfügung aufsetzt hat, hat er sich mit dem Fall auseinandergesetzt in dem er nicht mehr frei entscheiden kann und legt bindend fest wie zu verfahren ist.
Wir haben uns unbedingt daran zu halten! Und das steht hier.
Wenn wir uns nicht daran halten, heißt dass wir behandeln ohne Einwilligung. Und das ist Körperverletzung.
Beste Grüße Otto.
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