Liebe kathy,
hier nun zuerst vorweg: Arbeitsverweigerung ist das mit Sicherheit nicht! Der Begriff Arbeitsverweigerung ist von den Juristen und Gerichten eindeutig ausgelegt worden. Dein Arbeitgeber kann Dich nicht verpflichten, gegen ein Gesetz (oder Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) zu verstoßen, in diesem Fall besteht sogar die Pflicht, die Arbeit zu verweigern, um ggf. größeren Schaden abzuwenden.
Eine m. E. nach gut verständliche Erklärung liefert hier Wikipedia.
Gut verstehen kann ich allerdings, dass Du Dich persönlich unter Druck gesetzt fühlst und außerdem Schwierigkeiten in der Argumentation gegenüber Deinen eigenen KollegInnen bekommst.
Vielleicht solltest Du bei schärfer werdenden Ton einmal anmerken, dass eine Arbeitsverweigerung nicht vorliegt, wenn Du durch die Arbeit ein Gesetz verletzen würdest und wenn es sich außerdem nur um einen kleinen Teil Deiner Arbeit handelt.
Ich hoffe, Dir so ein wenig Deiner Ängste genommen zu haben.
Viele liebe Grüße
fridolin
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