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Rechtliche Grundlage der Arterenol-Therapie

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    #31
    AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

    In so einem Fall hilft nur telefonische Info an den Arzt und eine entsprechende Dokumentation in der Kurve!

    liebe Grüße

    Uli

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      #32
      AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

      Moin chin. Hamster

      Wenn auf einer Visite nicht schriftlich angeordnet wird wann denn dann
      Stell dir mal vor eure Akte wird in einigen Jahren bei einem Verfahren vorgelegt. Es ist sicher ersichtlich, wer die pflegerische Betreuung übernommen hat. Aber wie kommt das Katecholamin in die Kurve. Den Arzt wird man wohl wegen fehlender Telefonmitschnitte nicht mehr ermitteln können. Gut in eurer Doku könnte er vermerkt sein. Erinnert er sich aber noch?

      In eurer Situation lassen sich telefonische Anordnungen wohl nicht vermeiden. Aber ein bestehen auf eine zeitnahe Dokumentation liegt in eurem Interesse! Der Diensthabende sollte also verpflichtet werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der laufenden Schicht entsprechend schriftlich zu bestätigen.
      Auch der unerfahrene Arzt kann schreiben. Hält er es nicht für sinnvoll ist es in eurer Hand wenn Gefahr im Verzug ist einen kompetenteren zu informieren.

      Behaupte mal wenn ihr als Station darauf besteht, wird man auch von ärztlicher Seite einen Weg finden. Ein Brief mit entsprechender Schilderung der rechtlichen Unsicherheit und breitem Verteiler kann da helfen. Kann mir nicht vorstellen, dass euer Chefarzt dieses Vorgehen schriftlich legitimieren würde.

      Wobei eine Katecholaminanordnung für mich immer einen ärztlichen Blick auf den Patienten einschließen sollte. Nicht jeder schlechte Blutdruck profitiert ja vom Katecholamin Und gerade wenn der Druck in den Keller geht gehört, bei einem solch instabilen Patienten ein Arzt ans Bett.
      Tschau
      Dirk Jahnke

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        #33
        AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

        Lieber Dante67,
        liebes Forum,
        viel wurde bereits zu dem Thema gesagt.
        Hier vielleicht noch einmal der Hinweis: bei der verworrenen Lage mit unklaren Anordnungen / Anordnungsverhalten würde ich der betroffenen Kollegin / dem betroffenen Kollegen immer raten, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, der das Krankenhauswesen kennt, die Abmahnung heraus zu klagen.
        Viele liebe Grüße
        fridolin.
        immer gelegentlich manchmal
        Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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          #34
          AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

          Bei uns werden die Vorschreibungen regelmäßig akualisiert, Gott sei Dank haben wir zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Arzt auf der Station. Aber glaubt nicht, dass ich dem nicht auch nachlaufen muss.....grrrrr
          wieder hier....

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            #35
            AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

            Habe eine andere Frage bezüglich des Arterenols: muss es alle 8 Stunden neu aufgezogen werden? gibt es da irgendweiche hygienische Vorgaben?

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              #36
              AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

              Arterenol nein,
              Propofol jein, spätestens nach 12 Stunden. Grund: Verkeimung (ist in Fett gelöst).
              Viele liebe Grüße
              fridolin
              immer gelegentlich manchmal
              Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                #37
                AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                Oh, ich vergaß:
                herzlich Willkommen, agniesia70, beim nettesten Net, nämlich zwai.net.
                Du wirst uns witzig erleben und manchmal auch wütend, aber immer bestrebt Fragen kompetent zu beantworten und Ergebnisse in den Diskussionen zu haben.
                Viele liebe Grüße
                das Urgestein
                fridolin
                immer gelegentlich manchmal
                Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                  #38
                  AW: Rechtliche Grundlage der Arterenol-Therapie

                  Hallo Ihrse,

                  ist ja ein heftiger Fall muss ich sagen. Dass mit dem Anschwärzen find ich unter aller Sau... Dass man da nicht nachdenken kann dass man unter Umständen ein Arbeitsleben zerstört???

                  Zu dem Arterenolperfusor kann ich noch was sagen.... Wenn bei uns Patienten einbrechen nach dem Wechsel eines Perfusors machen wir 2 Perfusoren und halbieren die Menge (d.h. wenn einer mit 6 ml/ läuft verteilen wir das z.B. 3 / 3 oder 2.5 und 3.5). So ist der Einbruch nicht mehr so drastisch.


                  Django
                  PFLESCHER AUS LEIDESCHAFT :jubel:

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                    #39
                    AW: Rechtliche Grundlage der Arterenol-Therapie

                    Mmmh wenn man eh schon überlappend laufen lässt, kann man aber doch auch direkt von einem Perfusor zum anderen überwechseln... (den einen langsam runter, den anderen langsam hoch regulieren). Ich glaube mich auch erinnern zu können, das so wie du es beschrieben hast, der Gebrauch laut med.Prod. Gesetz nicht erlaubt ist!
                    www.pflegewiki.de

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