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Rechtliche Grundlage der Arterenol-Therapie

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    #16
    AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

    Die Abmahnung bezieht sich auf grobe Körperverletzung. Aber worin die jetzt genau begründet liegt weiß ich nicht genau.
    Ja, auch bei uns wird grundsätzlich auf mündliche Anordnung gehandelt, ohne das schriftlich angeordnet wird, Änderungen werden auf die Tageskurver eingetragen, aber nicht gegen gezeichnet.
    Bleiben diese Änderungen als konstante Therapie kommen sie auf den Therapieplan, ich spreche hier nur von Änderungen, es wird täglich ein Therapieplan von einem Arzt erstellt der den natürlich auch Unterschreibt, mit Personalien des Patienten, aktuelles Datum, Fachrichtung usw.
    Das Problem ist das die Doc´s es nicht hinkriegen mündliche Änderungen, die nicht am Patientenbett oder die telefonisch durchgegeb werden, zeitnah, nachzutragen.
    Also was macht man?
    Warten? Geht nicht immer.
    Gruß Dante67

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      #17
      AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

      Moin Dante67

      Die Begründung kann aber auch für euch als Team wichtig sein. Geht es um die Anordnung müsst ihr einfach eure momentane Verfahrensweise überdenken. Denn in diesem Fall steht ihr alle auf der Abschussliste. Na gut, das funktioniert sicher nur 2 mal .

      Ob in einer Abmahnung ohne strafrechtliche Konsequenzen der Begriff Körperverletzung genutzt werden darf bezweifele ich übrigens




      Da kann aber sicher der Betriebsrat oder die Gewerkschaft weiterhelfen.

      Falls es um die Anordnung geht sollte das sicher auf der nächsten Stationsbesprechung thematisiert werden. Ich würde versuchen zunächst eine offizielle Stellungnahme der Station zu formulieren. Hinweis auf das Organisationsproblem eurer Ärzte, denn das ist ja nicht euer Problem! Bitte um Lösung und Durchschlag an PDL,Chefarzt und Geschäftsführung. Einzig mögliche Konsequenz von eurer Seite wäre meiner Meinung nach, dass bestehen auf eine schriftliche Anordnung, um rechtssicher zu sein. Ist ja nicht eure Schuld aber euer Job.
      Tschau
      Dirk Jahnke

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        #18
        AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

        Wegen der Abmahnung halte ich es für grundsätzlich notwendig, eine rechtliche Beratung zu suchen (evtl. VERDI oder über privaten (Rechtschutz). Ich schließe mich Dirk an und denke, das Delikt Körperverletzung ist ein Straftatbestand und darf und kann nicht Begründung einer Abmahnung sein! Unbedingt beim Anwalt ansagen, könnte zumindest ein Verfahrensfehler werden und macht dann evtl. die Abmahnung nichtig.
        Zum Thema Team: bei Euch schein ja wirklich alles in bester Ordnung zu sein. Wer eine solche Öse hat braucht keine weiteren Feinde!
        Habt Ihr nicht mit Eurem Job Stress genug? Muss man sich dann noch gegenseitig in die Pfanne hauen?
        Das solltet Ihr mal auf einer Teamsitzung problematisieren. Und der werte Kollege, der diesen heißen Tipp für die PDL hatte, könnte sich bei uns ganz warm anziehen und müsste in Zukunft wohl immer alleine frühstücken!
        Schade eigentlich!
        Bei Euch würde ich gerne mal zwei Wochen hospitieren.

        liebe Grüße ausm Pott

        Uli

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          #19
          AW: Rechtliche Grundlage der Arterenoltherapie


          Man soll es kaum glauben das dieses Haus zertifiziert ist, nach außen alles sauber, aber innen noch viel handlungsbedarf, habe der Kollegin auch geraten Rechtsbeistand anzufordern, jetzt lag nur Pfingsten dazwischen.
          So richtig was dagegen tun macht keiner, alles dreht sich vorher auch.
          Jeder ist froh selbst nicht erwicht worden zu sein, was ja auch verständlich ist.
          Danke an Alle die sich geäußert haben, schon komisch das man hier in einem Forum mehr interesse erfährt als dort wo es viel nötiger ist.
          Dante67

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            #20
            AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

            Ob da nun Körperverletzung oder sonstwas steht- die Abmahnung könnte man als Exempel sehen den Stationschlendrian zu beenden.
            Der Vorfall sollte als Lehre dienen. Die Docs sind unter Druck zu setzen, dass sie AO schriftlich erteilen. Bei einer Gerichtsverhandlung interessiert niemanden die (haus-)übliche Verfahrensweise wenn der Pat. Schaden erlitten hat.
            Deutsches Recht steht nun mal nicht auf der Seite der Pflegekräfte.

            Es scheint sich hier übrigens auch um eine sonst nicht übliche Dosierung zu handeln. Das hätte besonderer Zurückhaltung von Seiten der Pflegekraft bedurft.

            Warum wird hier eigentlich die Vorgehensweise der PDL als verwerflich angesehen und die ausführende Pflegekraft nicht mal ansatzweise korrigiert?
            Warum hat eine PDL keine Ahnung wenn sie nicht auf der Station arbeitet? Als Sachverständige kann sie sehr wohl auftreten- siehe oben. Und ich denke, die fachliche Komponente ist schnell anlesbar.

            Elisabeth

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              #21
              AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

              moin,
              da ist ja wohl alles im argen. Für die Perfosorkonzentration bedarf es einen Standard, der die meisten Fälle abdeckt. Abweichungen müssen schr. angeordnet werden. Die Flussrate muss immer schriftlich angeordnet werden, sonst darf gar nix gemacht werden. Über die Abmahnung kann nur geredet werden, wenn man sie kennt. Die Pflegekräfte sind einfach zu gutgläubig. Vor Gericht und auf hoher See ist man immer alleine. Ob fachlich fahrlässig gehandelt wurde, ist aus der Dokumentation in der Regel schnell ersichtlich. Sollte der Tatbestandstand der Körperverletzung vorliegen, was sehr selten ist, kann die selbstverständlich strafrechtlich und zivilrechtlich behandelt werden. Das ist normal und muß im Sinne des Patienten auch geschehen. Das Haus ist aber auch in der Organisationspflicht solche Abläufe zu regeln. Gibt es keine Standards, muß alles einzeil angeordnet werden. Die Pflegekraft muß jetzt damit rechnen, dass auch noch srafrechlich ermittelt wird, sofern anzeige erstattet wurde. Ein Anwalt wäre jetzt gut. Noch besser ist die Gewerkschaftsmitgliedschaft, die arbeitsrechtliche Beratung und -vertretung beinhaltet. Allerdings wird hier immer geprüft ob ein Wiederspruch Aussicht auf Erfolg haben könnte. Sonst steht man wieder im kurzen Hemd, dann ist aber die Schuldfrage offensichtlich.
              Sören
              wat mut dat mut

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                #22
                AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                Definition des Deliktes der Körperverletzung: http://de.wikibooks.org/wiki/Examens...BT:_%C2%A7_223


                Elisabeth

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                  #23
                  AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                  HuHu.

                  Ich war jetzt zu faul (zeitlich eingeschränkt) um alles zu lesen, mag aber mal unseren "Standard" aufzeigen...

                  - Wenn Arterenol "PUR" ab 5ml/h läuft = auf jeden Fall zusammen mit Dobutamin (500mg/50ml), dabei das Dobutamin bis maximal 10ml/h
                  - Wenn in der Kombi das Arterenol < 15 ml/h läuft, bekommen die Leutz nen Supra-Perfosor im Austausch gegen Arterenol. Im Zweifelsfall auch PUR bis zu 99 ml/h. (Die Diskussion um das Outcome stehe hier mal außen vor)

                  Wenn das nix hilft, schnallen sich die meisten eh die Flügel um. :wow:

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                    #24
                    AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                    Moin FKPD

                    Ich war jetzt zu faul (zeitlich eingeschränkt) um alles zu lesen, mag aber mal unseren "Standard" aufzeigen...
                    Thema verpasst , setzen
                    Tschau
                    Dirk Jahnke

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                      #25
                      AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                      Zitat von Dirk Jahnke
                      Thema verpasst , setzen
                      Jetzt hatt ich die Zeit... Thema verpasst! Sorry.

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                        #26
                        AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                        Zitat von Dante67
                        Eine instabile Patientin im septischen Schock, mit fibriner ARDS durch Rauchgasinhalation,mit teilweiser nekrotisierendem Lungenparenchym, hatte kurzfristig einen Blutdruck Anstieg von 230mmHg syst. arteriel gemessen,
                        der Perfusor wurde erst ausgestellt, aber um zu vermeiden das der MAD in den Keller absackt,(Organperfusion) ist er wieder angestellt worden und wurde schrittweise reduziert, bis der Arterielle Druck wieder Normwertig gewesen ist.Dabei lief der Arterenolperfusor wie geschrieben mit 25mg/50ml, mit 10ml/h.
                        Hierbei wird von einer grobfahrlässigen Körperverletzung gegenüber der Patientin gesprochen, so die Pflegedienstleitung.
                        Also so ein endloser Blödsinn. Die Pat. kann froh sein, wenn sie diesen Zustand überlebt hat. In unserem Haus fangen wir meist bei so einer Dosis schon mit Pitressin/Vasopressin paralell an. Darf ich fragen warum das eine Körperverletzung sein soll?Und ein kurzer Anstieg auf 230 tut glaub ich keinem was. Wir (Pflege) steuern das Arterenol immer selbst, natürlich nach schriftlicher Anordnung. Der Arzt gibt dem MAP vor und wir machen das dann. Die Dosierungen werden dann geändert wenn zum Beispiel niedrig dosoertes Arterenol hoch läuft. Damit man nit immer wechseln muss.
                        wieder hier....

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                          #27
                          AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                          Was ist eigentlich wenn die Richtung, z.B. MAP, bei der Visite oder am Telefon mündlich besprochen wird und keine schriftliche Fixierung erfolgt? Kann ja schlecht zugucken und den Druck in den Keller gehen lassen, nur weil der Arzt nichts aufschreibt? Reicht dann eine Notiz von mir in der Dokumentation?
                          EPO für alle!

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                            #28
                            AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                            Fällt dies unter Notkompentenz? Ist kein Arzt auf der Intensivstation?

                            Finger weg von eigenmächtigen Entscheidungen.

                            Elisabeth

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                              #29
                              AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                              Nein, es ist kein Arzt permanent anwesend, oder soll ich sagen selten anwesend und oft unerfahren? Ja, trifft es besser. Keine eigenmächtige Entscheidungen, alles ist abgesprochen, aber wenig schriftlich fixiert.
                              Wenns dann hart auf hart kommt, sehen wir Pflegekräfte wohl ganz schön alt aus... und da sind wir sicher nicht die einzigen im Land. *seuftz*
                              EPO für alle!

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                                #30
                                AW: Rechtliche Grundlage der Artereoltherapie

                                Diese Mißstände zu manifestieren- auch das machen viele Pflegekräfte.

                                Elisabeth

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