Ich wundere mich immer wieder über die -mit Verlaub- Naivität vieler Arbeitnehmer.:wow:
Der Arbeitgeber kann eine Pflegekraft jederzeit in sämtlichen Tätigkeitsbereichen einsetzen, in welcher er sie benötigt und muss dazu weder den Betriebsrat noch die MAV um Erlaubnis fragen.
Ein Arbeitsvertrag grade im Pflegebereich ist nicht stationsgebunden!
Es gibt noch alte Verträge, in denen vielleicht "Intensiv" oder "Anästhesie" oder sowas steht, aber in den neueren Veträgen ist das nicht mehr der Fall aus gutem Grund für den Arbeitgeber, es steht lediglich die Tarifzulage erwähnt als Ergänzung zum Vertrag, solange man im Funktionsbereich tätig ist.
Der Arbeitgeber kann eine Pflegekraft jederzeit und auch lediglich mit der Begründung "Personalbedarf" im Rahmen ihres Vertrages auf eine andere Station setzen. Natürlich ist das nicht tagtäglicher Usus, aber das sollte uns allen bewusst sein, dass unser Arbeitsplatz im Funktionsbereich kein unangefochtenes Recht ist sondern man uns lediglich dort arbeiten lässt, weil man bei Einstellung/ Umsetzung für den Bereich gesucht wurde und man als geeignet befunden wurde.
Ein Einschalten eines RAs in dem Fall hier kann man sich schenken. Das ist nicht von Erfolg gekrönt, es sei denn, man will das Haus verlassen und auf eine Abfindung aushandeln aber den Eindruck habe ich beim beschriebenen Kollegen nicht gehabt.
Abgesehen davon spielt es keine Rolle, ob hier Willkür im Spiel zu sein scheint, oder nicht. Eine Umsetzung wie hier geschehen bei einer derart beschriebenen Hypoglykamie halte ich persönlich jetzt nicht für Willkür wenn man bedenkt, dass die Person unter Umständen allein auf Station ist und für das Leben mehrerer Patienten verantwortlich ist.
Ich hätte sicherlich in dem Fall ebenso entschieden, natürlich im Rahmen eines Gespräches mit dem Betroffenen, aber man muss im Endeffekt an das Wohl der Patienten denken und das sehe ich in dem Fall gefährdet.
Gruss
die Honigbiene
Kommentar