heute möchte ich hier mal eine Frage stellen, zu der ich trotz intensiver Recherchen bislang keine Antwort gefunden habe.
In unserer OP-Abteilung, wo ich als Anästhesiepfleger beschäftigt bin, besteht schon seit langem die Diskussion, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist,
Getränke für das OP-Personal zur Verfügung zu stellen.
Mein Dienstgeber stellt Kaffee und Tee zur Verfügung.
Viele der Kollegen würden sich aber zusätzlich Mineralwasser wünschen, weil man so "mal eben schnell was trinken kann" ohne sich gleich die Zunge zu verbrennen. Kaffee wird von wegen der diuretischen Wirkung von den meisten Kollegen verschmäht.
Meine Frage ist, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Getränke bereit zu stellen
an einem Arbeitsplatz, wo erhöhte Flüssigkeitszufuhr erforderlich ist?
Ich hoffe, daß ich zu der oben geschilderten Problematik hilfreiche Antworten erhalte.
Kommentar