ich schreibe gerade meine Diplomarbeit im Bereich Krankenhausmanagement. Ich studieren Wirtschaftswissenschaften und bin deshalb ein "Fachfremder", weshalb ich mich an Euch wende.
In meiner DA habe ich beispielhaft den Behandlungsprozess einer Appendektomie abgebildet und möchte ermitteln, welche Leistungen die einzelnen - an der Behandlung beteiligten - Bereiche abrechnen.
Eine gute Hilfe dabei stellt für mich der GOÄ-Katalog dar, der es ermöglicht, den einzelnen Leitungen Punkte zuzuordnen. Wie diese dann bewertet werden, soll hier nicht Bestandteil der Frage sein.
Nun fällt es mir schwer - da ich die DA rein theoretisch verfasse - zu bestimmen, welche GOÄ-Ziffern typischerweise bei solch einer Blinddarmentfernung durch die Anästhesie abgerechnet werden (Annahme: Privatliquidation).
Mein Stand ist: GOÄ-Ziffer 1, 252, 462, 463 und 602.
Diese habe ich mir selber rausgesucht, weshalb ich auch an deren Richtigkeit und Vollständigkeit zweifle.
Hat vielleicht von Euch jemand Erfahrungswerte, welche GOÄ-Ziffern typischerweise bei solch einem Eingriff (in meinem Fall speziell die DRG G22C) zur Anwendung kommen?
Ich würde mich sehr freuen, wenn sich eben jemand die Zeit nehmen könnte, mir hilfreich zu antworten!
Herzliche Grüße,
BB
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