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Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
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Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
Sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro haben eine 58-jährige Konstanzer Altenpflegerin den Job gekostet.
Das Arbeitsgericht Radolfzell am Bodensee hat am Freitag entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls rechtens ist. Gegen den Rausschmiss nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit hatte sich die 58-Jährige gewehrt und das Gericht angerufen. Ihre Klage wurde jedoch abgewiesen.Stichworte: -
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AW: Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
Willkommen im Sozialstaat oder wie sich unsere Gesellschaftsordnung gerne bezeichnet: Soziale Marktwirtschaft. Scheint nur für junge, dynamische Kräfte zu gelten.
Es ist schon auffällig, dass alle bisher bekannt gewordenen Kündigungen wegen Bagatelldelikten in der Regel immer ältere AN betraf. Ebenso auffällig, dass es sehr häufig Bereiche der Dienstleistung betrifft.
Als AN ab 50 Jahre muss man heute ganz genau aufpassen, dass man nichts falsch macht.
Tipp für alle Jungen: achtet auf den Erhalt eurer Arbeitskraft und gebt nur das wirklich Notwendige... im Alter könnte es ev. sonst Probs geben mit der Leistungsfähigkeit. Das bringt euch in den Fokus der "Fallensteller". Und die Rente kann dann ungünstigenfalls noch sehr weit weg sein. Bis 67 sind es viele Arbeitsjahre.
Elisabeth
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AW: Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
Will ja sowas prinzipiell nicht für gut heißen, aber wo ist das eine Bagatelle und wo fängt Diebstahl an?
Klar, wenn Sachen, welche in den Müll kommen sollten, zu so etwas führen, ist der Schrei über Ungerechtigkeit verständlich.
Doch wo beginnt der Diebstahl?
Ist jedes der momentan öffentlich diskutierten Fälle eine Erst- oder Einzeltat? Gibts Vorgeschichten? Wir kennen nur die Informationen der Medien. Was steckt noch dahinter?
Medienwirksam ist nur der große mediale Schrei über Ungerechtigkeiten. Gibt´s auch ne Berichterstattung aus Sicht der Arbeitgeber? Meist nicht medienwirksam genug.
Bin da noch skeptisch.
MontyKein Puls, kein Ton, wir kommen schon!
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AW: Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
Für mich klingt das mit den maultaschen vorgeschoben.
wenn bei uns jedem mitarbeiter, der mal was mitgenommen hat (egal ob kaffe, abgestandenes abendessen oder pflaster, scheren usw.) gekündigt würde, wäre ich der einzige, der da noch arbeiten würde ;-).
ich frag mich auch, wie so ein fall überhaupt vor gericht kommt.
wie lässt sich jemand überhaupt erwischen? taschen kontrollen am ausgang gibt es bei uns jedenfalls nicht.
wenn dann doch mal ein vorgesetzter mitbekommt, dass man was geklaut hat, gibt es doch erstmal ne abmahnung, oder?
von daher muss da schon noch irgendwas anderes sein, warum man die maultaschendiebin loswerden wollte. sicher spielt das alter wie elisabeth erwähnt hat auch eine rolle.
ich kann mir bei dem fall jedenfalls nicht so viele nackenmuskeln antrainieren, wie ich kopfschütteln könnte.Nein, ich bin nicht die Signatur - ich putze hier nur!
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AW: Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
Kündigungen sind von Arbeitgebern schon für den berühmten Bleistift, dessen Herkunft nicht belegt werden konnte, ausgesprochen und von den Arbeitsgerichten bestätigt worden.
In Pflegeeinrichtungen fallen selbstverständlich häufig Nahrungsmittel an, die völlig o.k. sind und trotzdem vernichtet werden. Wer kann es da Arbeitnehmern verdenken, wenn sie die Vernichtung dieser Nahrungsmittel selbst in die Hand nehmen und den eigenen Körper als "Vernichtungsmaschine" zur Verfügung stellen?
An diesen Urteil wird m. E. nach auch sichtbar, dass hier die Tarifparteien nach bessern müssten - vielleicht sollten sie statt einer Lohnsteigerung in Euro und Cent lieber eine "Verpflegungspauschale" für die Arbeitnehmer von Pflegeeinrichtungen einführen. Hier wäre wenigstens auf diesem Gebiet der Willkür von Arbeitgebern ein (kleiner) Riegel vorgeschoben.
Auf die Arbeitsgerichte brauchen wir nicht zu hoffen - sie werden nicht für eine Klarstellung sorgen.
Was ist nun die Moral von der Geschicht`?
seit vorsichtig mit Essen, Trinken und auch Stiften
sonst kommt das Arbeitsgericht...
Viele liebe Grüße
fridolinimmergelegentlich
manchmal
Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...
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AW: Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
Um es gleich vorweg zu sagen, ich finde die Kündigung auch völlig unverhältnismäßig!
Aber ist uns nicht allen, auch vor den vielen Medienberichten ähnlich gestrickter Fälle, bekannt gewesen, dass es völlig egal ist, was man beim Arbeitgeber mitgehen lässt. Und dass alles eine fristlose Küßndigung zur Folge haben kann?! Mir persönlich war/ist dies klar und wenn ich trotzdem den berühmten Kuli/Bleistift oder in unserem Beruf die Pflasterrolle/Cremetube oder Kompresse mitgehen lassen würde, dann gehe ganz bewusst dieses Risiko ein. Es stellt sich jedoch für mich die Frage, ob die Taschenkontrolle rechtlich zulässig war?
Bei uns in der Zeitung stand übrigens, dass die Maultaschen vom Essen der Bewohner abgezeigt wurden. Sollten die Maultaschen in den Müll oder hat sich die Dame diese bereits vor dem Essen rübergestellt?
Finde ich rein moralisch unterscheidungswürdig!
Tildchen
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AW: Altenpflegerin verliert Job wegen Maultaschen
Moin Zusammen!
Ich sehe es genauso wie Tildchen!
Wenn ich was klaue und erwischt werde, dann werde ich dafür bestraft. Ganz einfach und darüber muss man auch nicht diskutieren, es sei denn, man ist Banker oder Topmanager, hat das Unternehmen an die Wand gefahren und streicht noch ein paar Millionen an Boni ein...!
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