Patientenverfügungen bergen Gefahren für Behinderte.Berlin (kobinet) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu Patientenverfügungen im Betreuungsrecht birgt nach Ansicht des behindertenpolitischen Sprechers der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe, Gefahren für Menschen mit Behinderungen, die eine gesetzliche Betreuung haben: denn die Wirksamkeit der Patientenverfügung soll nicht nur auf unvermeidbar zum Tode führende Grundleiden beschränkt bleiben. Vielmehr soll es dem Betreuer und dem Arzt auch in weniger schweren Fällen erlaubt sein, auf lebenserhaltende Eingriffe zu verzichten. Zu diesen lebenserhaltenden Eingriffen zählen z.B. Operationen, künstliche Flüssigkeits- und Nahrungszufuhr, Dialyse und Chemotherapien. «Besonders besorgniserregend ist, dass auch ohne eine mündliche oder schriftliche Patientenverfügung, unter Berufung auf den mutmaßlichen Patientenwillen, die schwerwiegende Entscheidung zum Verzicht auf lebenserhaltende Behandlung vom Betreuer und Arzt getroffen werden kann», erklärte Hüppe.
In der Praxis könne dies dazu führen, dass keine Beatmung und keine künstliche Ernährung mehr gegeben werden, wenn ein unter gesetzlicher Betreuung stehender Mensch ins Koma fällt. Dies sei möglich, wenn sich der Betreuer und der Arzt einig sind, dass dieses Vorgehen dem «mutmaßlichen Patientenwillen» entspreche. Für einen solchen Fall des Konsenses zwischen Arzt und Betreuer sei nicht einmal eine Prüfung durch das Vormundschaftsgericht vorgesehen. «Diese Regelung gefährdet das Leben von betreuten Menschen, da Patientenverfügungen nicht alle Eventualitäten des Lebens erfassen können. Zudem verfassen die wenigsten Menschen eine Patientenverfügung. Das Leben des Betreuten ist dann von den Mutmaßungen des Betreuers und des behandelnden Arztes abhängig, der Willkür ist hier Tür und Tor geöffnet», warnt der Unionspolitiker. Betreute Menschen bedürften des besonderen Schutzes durch den Staat. Deshalb sei im Zweifelsfall immer für das Leben zu entscheiden. hjr
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