Hallo Elisabeth
Solange ich in der Lage bin zu mich verständlich zu machen ist das ja alles kein Problem, eine Patientenverfügung kann jederzeit rückgängig gemacht werden, somit müßte ich bei einem Apoplex mit isolierter Schluckstörung und Sprachstörung auch nicht "verhungern" oder "verdursten". Mir geht es eher darum bei einem schleichenden Prozess wie der Demenz vorher eine klare Aussage getroffen zu haben, wenns mal nicht mehr geht und sich eine Mangelernährung einstellt, möchte ich keine PEG.
Helmut
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