Stopp, stopp.
Ihr habt ja beide Recht.
Natürlich bedeutet jeder behandelte Pat. einen Erlös nach DRG und der 92-Jährige mit Pat. - Verfügung bringt über die NIV zusätzlich Geld herein - doch die Frage dahinter ist m. E. nach die Frage der Ethik. Ist es menschlich-ethisch vertretbar wegen höherer Erlöse einen Menschen eine Behandlung ggf. auch "auf zu zwingen"?
Und bitte lasst den Blödsinn der Beschimpfung sein...
Viele liebe Grüße
der diskutierende
fridolin
Kommentar