Patienten mit akuten, schwerwiegenden und/oder lebensbedrohlichen Erkrankungen benötigen im Verlauf ihrer stationären Krankenhausbehandlung zumindest temporär die Behandlung in Einheiten für Intensivtherapie.
Diese Bereiche stellen im Gesamtbehandlungsprozess einen sensiblen und für die betroffenen Patienten verletzlichen Bereich dar. Die hierbei stattfindenden Patientenbetreuungs- und Behandlungsschritte zählen zu den komplexesten im Krankenhaus. Zur Wahrung umfassender Patientensicherheit stellt dies höchste Anforderungen an alle beteiligten Berufsgruppen. Die Festlegung eines qualitativen und quantitativen Fachkrankenpflegestandards [1] (kurz: Fachpflegestandard) in der interdisziplinären Patientenversorgung in Intensivstationen – und auch Anästhesie- und OP-Abteilungen - stellt eine entscheidende Bedingung zur Sicherung von Qualität und Fehlerprävention in diesen Bereichen dar.
Die Qualifikation der Fachkrankenpflegekraft besteht aus einer dreijährigen pflegerischen Ausbildung, spezifischer Berufserfahrung in den Fachbereichen und einer zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung innerhalb der Fachbereiche. Dieser in der Regel siebenjährige Qualifikationsweg wird durch zwei Staatsexamen belegt.
In der pflegerischen Ausbildung werden die Grundlagen für eine eigenverantwortliche Patientenbetreuung entsprechend dem Pflegeprozess erlernt. Hierauf folgen die Zeiten der Berufspraxis in den spezifischen Bereichen, wie Anästhesie- oder Intensivpflege, in welchen die Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft werden können. Daran schließt sich die zweijährige Weiterbildung mit vertiefenden pflegerischen und medizinischen Inhalten an, die theoretisch und praktisch zum Expertenstatus entwickelt werden.
Der Fachpflegekraft sind definierte Tätigkeitsfelder im Intensivbehandlungsprozess zuordenbar, die sich auch im Bereich heilkundlicher Behandlung befinden. Delegationen auf ärztliche Anordnung im Einzelfall entsprechen heute nicht mehr den Erfordernissen interdisziplinärer Intensivtherapie im Sinne umfassender Patientensicherheit und -behandlung. Vielmehr stehen hierbei die gegenseitige Supervision und kontinuierliche Anleitung und Beratung innerhalb des intensivmedizinischen Teams im Mittelpunkt. Die Intensivbehandlungseinheit, als lernende Organisation, agiert erfahrungs- und qualifikationsgesteuert und kann dadurch optimal auf die Patientenbedürfnisse reagieren.
In Verbindung mit dem intensivmedizinischen Team ist die Fachpflegekraft befähigt, beispielsweise:
- einen umfassenden Status des kritisch erkrankten Patienten zu erheben und darstellen, inklusive der Vervollständigung der klinischen Untersuchung und Anamneseerhebung
- diagnostische und therapeutische Prozeduren durchführen oder anzufordern
- Medikamentenapplikationen, Infusions- und Ernährungstherapien zu steuern und anpassen
- z.B. invasive Gefäß- und Atemwegszugänge herzustellen, zu überwachen und -steuern
- einen patientenadaptierten Akuttherapie- und pflegeplan zu erstellen und entwickeln
- Angehörige, Patienten und andere Teammitglieder Anzuleiten und zu Beraten
- inner- und interklinische Transportbegleitungen kritisch Erkrankter verantwortlich durchzuführen
Die DGF fordert die Einhaltung des Fachpflegestandards in den spezialisierten Bereichen pflegerischer Patientenversorgung. Spezifisch bedeutet das die Einhaltung der Mindestquote von 70% Fachkrankenpflegekräften (qualitative Forderung) in den Bereichen Anästhesie-, OP- und Intensivpflege. Dadurch kann gewährleistet werden, dass jedem kritisch oder akut erkrankten Patienten, zu jedem notwendigen Zeitpunkt eine Fachpflegekraft zur Verfügung stehen kann [2]
Folglich ist eine zahlenmäßige Begrenzung der pro Pflegekraft zu betreuenden Patienten in der täglichen Praxis unabdingbar (quantitative Forderung). Bei kritisch erkrankten Patienten wird eine Pflegekraft/Patienten-Quote von 1:1 gefordert [3].
1 Eine detaillierte Leseversion/Definition des Fachkrankenpflegestandards wird demnächst in den DGF-Organen veröffentlicht
2 Einhaltung des Fachpflegestandards bedeutet, dass die Betreuung der Patienten in der Anästhesie, OP- oder Intensivpflege entweder durch eine Fachpflegekraft durchgeführt wird oder diese zur Unterstützung und Supervision einer Pflegekraft zur Verfügung steht und bei Problemen/Fragestellungen jederzeit eingreifen kann (pflegend, beratend oder anleitend)
3 Bei weniger kritisch Kranken, in so genannten Überwachungs- oder IMC-Einheiten höchstens 1:2
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Vorstandsbeschluss vom 01.07.2009
Referenzadresse:
Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e. V., DGF
1. Vorsitzender: Klaus Notz
Geschäftsstelle
Salzufer 6, D-10587 Berlin
Telefon: 030/3974 5935
Telefax: 030/3988 5246
E-Mail: dgf@dgf-online.de
http://www.dgf-online.de
Korrespondierende Autoren:
Rolf Dubb
Karsten Gehmlich
Arnold Kaltwasser
Tilmann Müller-Wolff
Die DGF ist die nationale Interessenvertretung der Fachkrankenpflege. Förderung der pflegerischen Aus-, Fort-, und Weiterbildung ist die Kernkompetenz der DGF. Eine zukunftsfähige und qualitätsorientierte Patientenversorgung stehen im Mittelpunkt aller Aktivitäten.
Die DGF vertritt die Fachkrankenpflege in berufspolitischer und fachlicher Hinsicht in der Gremien-, Beirats- und Ausschussarbeit. Schwerpunkt ist hierbei die Weiterentwicklung eigenständiger pflegerischer Kompetenzen der Fachkrankenpflege im Rahmen integrativer interdisziplinärer Versorgungskonzepte der stationären Therapie und Pflege. Der Fokus der DGF-Arbeit liegt in den hoch spezialisierten klinischen Bereichen der Intensivpflege, Onkologie, Anästhesie, OP-Pflege/Endoskopie, Nephrologie/Dialyse und Kardiologie.
Die DGF ist im Deutschen Pflegerat organisiert. International ist die DGF Mitglied in der IFNA und der EfCCNa.
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