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Narkosegerätetest

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    Narkosegerätetest

    @all,
    Narkosegeräte müssen, wie alle Med. Geräte, ja vor Inbetriebnahme getestet werden.
    Hier die Frage:
    In einer Klinik möchte man, dass eine Person morgens alle Geräte testet, die dann von der (Saal betreuenden) Anästhesiepflegekraft als getestet übernommen werden.
    Hier entstehen Unsicherheiten.

    Kennt dies jemand aus seiner Klinik?

    Danke im Voraus
    Arnold

    #2
    AW: Narkosegerätetest

    Das Verfahren entbindet m.E. nach nicht von der Pflicht der übernehmenden Anästhesiepflegekraft, sich selbst noch einmal von der Funktionsfähigkeit der Geräte zu überzeugen.

    Viele liebe Grüße
    fridolin
    immer gelegentlich manchmal
    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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      #3
      AW: Narkosegerätetest

      Zitat von fridolin Beitrag anzeigen
      Das Verfahren entbindet m.E. nach nicht von der Pflicht der übernehmenden Anästhesiepflegekraft, sich selbst noch einmal von der Funktionsfähigkeit der Geräte zu überzeugen.
      hmm das trifft sicher auf den Anästhesisten zu....aber auch auf den nicht das Gerät bedienenden?
      arnold

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        #4
        AW: Narkosegerätetest

        zur Info von Helmut bekommen:


        arnold

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          #5
          AW: Narkosegerätetest

          ...einen Kurzcheck bei Anschluss eines Patienten an das Narkosegerät einzuführen,...
          Sorry, ich hatte mich nicht sauber ausgedrückt.
          Es sollte besser formuliert in etwa so lauten:
          Das Verfahren entbindet m.E. nach nicht von der Pflicht der den Arbeitsplatz und Patienten übernehmenden Anästhesiepflegekraft, sich selbst noch einmal von der Funktionsfähigkeit der Geräte zu überzeugen.

          Viele liebe Grüße
          der keine Gesetze* formulierende
          fridolin

          ~Gesetze sind in der Regel unverständlich und umständlich formuliert und müssen durch die Juristen in der Form von Urteilen konkretisiert werden.
          immer gelegentlich manchmal
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            #6
            AW: Narkosegerätetest

            Zitat von fridolin Beitrag anzeigen
            Es sollte besser formuliert in etwa so lauten:
            Das Verfahren entbindet m.E. nach nicht von der Pflicht der den Arbeitsplatz und Patienten übernehmenden Anästhesiepflegekraft, sich selbst noch einmal von der Funktionsfähigkeit der Geräte zu überzeugen.
            und jetzt ist meine Frage:
            wie soll das konkret aussehen?
            Sichtkontrolle?
            Welche Funktionskontrolle?

            hmmm
            Arnold

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              #7
              AW: Narkosegerätetest

              @Arnold, @all
              3.3 Geräte-KURZcheck nach Empfehlung DGAI
              Kurze Funktionsprüfung bei Anschluss eines Patienten an das Anästhesiegerät
              Voraussetzung: Kompletter Gerätecheck wurde vor Beginn des Betriebes erfolgreich
              abgeschlossen
              Durchführung: Anwender (nicht delegierbar)
              Wann? Immer, wenn ein Patient an ein Anästhesiegerät angeschlossen wird
              Dokumentation: Nach Ermessen des Betreibers (siehe Text)
              Zitat DGAI, Dein eigener Link.

              Oder gibt es hier ein Missverständnis?

              Viele liebe Grüße
              fridolin
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