Zitat aus den Beschluss des GBA bezüglich der neonatologischen Versorgung: "Der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -pflegerinnen mit einer abgeschlossenen Fachweiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ (gemäß den Empfehlungen der DKG zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege vom 11.05.1998) beträgt mindestens 40 %"
In einigen Fachweiterbildungen vorher (soweit mir das noch bekannt ist, auch bei meiner ehemaligen Weiterbildungsstätte), wurden diese Empfehlungen für Umfang des theoretischen Unterrichts nicht erreicht. Auch die Einsatzzeiten in bestimmten Bereichen wurden teilweise unterschritten. Würde also den Vorgaben des GBA nicht genügen, so verstehe ich den oben genannten Satz jedenfalls. Bezieht sich auf die Vorraussetzungen für die neonatologische Versorgung in einem Level 1-Zentrum.
Gruß
Tildchen
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