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Eingruppierung Praxisanleiter

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    Eingruppierung Praxisanleiter

    Habe durch Zufall folgenden Text im Netz gefunden, der für alle Praxisanleiter interessant sein dürfte:

    #2
    AW: Eingruppierung Praxisanleiter

    Hallo, @all,
    vorsicht, es gilt der TVöD und nicht mehr der BAT.
    Es sind zur Zeit noch die Eigruppierungsregeln des BAT übernommen worden, da es noch keine neuen gibt.
    Außerdem gibt es vermehrt Praxisanleiter, die über eine Zusatzqualifikation von mindestens 200 Stunden laut Krankenpflegegesetz verfügen. Diese Qualifikation ist im BAT überhaupt nicht erfasst. Ich kann den (neuen) Praxisanleitern nur raten, auf die gleiche Eingruppierung wie die anderen (alten) Praxisanleiter zu bestehen.
    Ob der TVöD hierzu jemals überhaupt Eingruppierungsvorschriften enthalten wird, es ob des unfertigen Werkes TVöD aus meiner Sicht eher fraglich.
    Mein Rat:
    Paxisanleiter im Rahmen der allgemeinen Pflege: TVöD; Entgeldgruppe 8 verhandeln, Praxisanleiter Änasthesie/Intensiv Entgeldgruppe 9b verhandeln (Jeweils mit Aufstiegh nach...).
    Viele liebe Grüße
    fridolin
    immer gelegentlich manchmal
    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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