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Delegation von Tätigkeiten

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    #31
    AW: Delegation von Tätigkeiten

    Er rechnet damit, dass in den kommenden zwei Jahren auch im Wundmanagement die Pflegenden das Sagen haben.

    Zitat Pflegewissenschaftler Jürgen Osterbrink

    Soll das ein Witz sein oder erlebe ich falsche Realitäten!!!
    Gruß Tobi

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      #32
      AW: Delegation von Tätigkeiten

      Zitat von Tobbi
      Er rechnet damit, dass in den kommenden zwei Jahren auch im Wundmanagement die Pflegenden das Sagen haben.

      Zitat Pflegewissenschaftler Jürgen Osterbrink

      Soll das ein Witz sein oder erlebe ich falsche Realitäten!!!
      Gruß Tobi
      so ist es:


      Interessant, dass an den Bereich der Intensivpflege und Anästhesiepflege mit keinem Wort gedacht wird...
      arnold

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        #33
        AW: Delegation von Tätigkeiten

        Ja- wie kann man nur die Elite der Pflege vergessen. *grmpf*

        Die Elite der Pflege wächst mittlerweile außerhalb des Krankenhauses heran. Die engagierten Kollegen im ambulanten Bereich sind oft schon viel weiter als so mancher stationär arbeitende Kollege. Es reicht in dem Bereich oft net mehr, nur grundpflegerische Tätigkeiten zu beherrschen. Die Behandlungspflege nimmt einen immer größeren Raum ein. Das ist halt eine natürliche Folge der Verkürzung der Liegedauer.

        Es mag zudem auch darin bedingt liegen, dass der Bedarf an delegierbaren Aufhaben in dem Bereich einfach höher liegt. Es gibt net den zeitnah verfügbaren Arzt. Der Hausarzt hat eine größere Gruppe an Patienten zu versorgen und ist dankbar für jegliche Entlastung. Und net zuletzt der Ärztemangel im ländlichen bereich dürfte ein übriges dazu beitragen, dass solche Projekte wie AGneS ausgeweitet werden.

        Elisabeth

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          #34
          AW: Delegation von Tätigkeiten

          Was mich an der Sache stört, das sich die KollegInnen zwar für diese ärztlichen Tätigkeiten qualifizieren, aber über eine bessere Bezahlung kein Wort verloren wird.

          Oder gibt es irgendwo schon Tarife die diese Qualifikation besser honoriert??

          LG Anke F.

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            #35
            AW: Delegation von Tätigkeiten

            Moin,
            G-BA beschließt Richtlinie zur Heilkundeübertragung im Rahmen von Modellvorhaben
            Berlin, 20. Oktober 2011 – Gesetzliche Krankenkassen und Leistungserbringer können künftig im Rahmen von Modellvorhaben bei ärztlichen Tätigkeiten eine Übertragung von Heilkunde auf Angehörige der Kranken- und Altenpflegeberufe erproben. Eine entsprechende Richtlinie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen und damit die Voraussetzungen für die Umsetzung der Modellvorhaben geschaffen (§ 63 Abs. 3c Satz 3 SGB V). ...
            siehe: http://www.g-ba.de/institution/press...teilungen/412/

            Der Beschlusstext sowie die sogenannten tragenden Gründe werden in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht:
            http://www.g-ba.de/informationen/bes...erausschuss/3/
            Gruß

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              #36
              AW: Delegation von Tätigkeiten

              Moin;

              die Heilkundeübertragungsrichtlinie beschreibt Tätigkeiten die auf die Pflege übertragbar sind und die notwendigen Inhalte von Qualifikationen. Dieses spielt sich aber erst mal nur in Modellprojekten nach §63 SGB V ab. Diese Verträge müssen gesondert geschlossen werden und hier können auch die Vergütungen für entsprechend qualifizierte Pflegekräfte verhandelt werden.

              Das Problem wird sein, dass es diese Qualifikationen auf diesem Niveau bisher nur in der Wunde über die DGfW (WAcert und WTcert) gibt. Diese ist bereits akkreditiert nach der DIN 17024. Ich hoffe, das bald weitere solche Qualifikationen für die Pflege folgen, da ansonsten die Richtlinie nicht umgesetzt werden kann.

              Im Fachbeirat Gesundheit und Forensik des AKB im Bundeswirtschaftsministerium werden zur zeit Regeln und Vorgaben für die Akkreditierung und wer eine Akkreditierung in Deutschland beantragen darf, erarbeitet.

              Diese Form der Akkreditierung findet sich in den vielen anderen Berufen wieder:

              - Qualitätsbeauftrage
              - Sachverständige
              - Gutachter
              - etc.

              Anträge zur Akkreditierung gibt es zur Zeit im Bereich der Stomatherapie, der Pflegesachverständigen, der Bewegung und Mobilität, der Heimbeatmung und einigen anderen.

              Ja, für die Pflege ändert sich etwas; da hier das BMWI engagiert ist, geht es auch um die spätere bessere Vergütung solcher Pflegekräfte; aber nur im Rahmen von integrierten Systemen, Modellprojekten und Selekktivverträgen. Wenn es sich hier zeigt, dass sich durch ein solches Modellprojekt die Versorgung verbessern läßt (es wird evaluiert), können erst Aussagen für die Regelversorgung getroffen werden.

              Hier entsteht, auch wenn es nur einen Teil der Versorgung betrifft, eine riesige Chance für die Pflege, aber auch eine riesige Gefahr. Wenn die Evaluation zeigt, dass Pflege aufgrund ihrer Zerstrittenheit im Bildungsmanagement, nicht die notwendigen Kenntnisse besessen hat, um eine wietere Übertragung zu rechtfertigen, wird es diese Chance so schnell kein zweites mal geben.

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                #37
                AW: Delegation von Tätigkeiten

                Dafür wäre eine Pflegekammer gut!

                Kommentar


                  #38
                  AW: Delegation von Tätigkeiten

                  und hier haben unsere befreundete Berufsgruppe wie ein geschätzter Kollege von mir sagen würde wieder als erstes beschlossen:
                  Was ein niedergelassener Arzt an seine Mitarbeiter abgeben darf, darüber gibt es jetzt eine eindeutige Vereinbarung. Bestimmte Aufgaben sind den Medizinern heilig: Nur sie selbst können Diagnosen stellen und über Behandlungen entscheiden.


                  hmmm
                  arnold kaltwasser

                  Kommentar


                    #39
                    AW: Delegation von Tätigkeiten

                    Unerlaubte Delegation?
                    Die Todesfeststellung obliegt dem Arzt bzw. die Leichenschau...gibt es in Niedersachsen kein Arzt mehr?

                    Im niedersächsischen Stadthagen haben Rettungssanitäter den Tod einer Rentnerin festgestellt. Doch als ein Polizist sich die vermeintliche Leiche genauer anschaute, begann die 79-jährige Frau wieder zu atmen.


                    arnold
                    Zuletzt geändert von arnold kaltwasser; 09.07.2014, 13:13.

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Delegation von Tätigkeiten

                      die Leichenschau...gibt es in Niedersachsen kein mehr?
                      kein WAS mehr?

                      Lieber Arnold,
                      hier ist mir nicht ganz klar, was genau Du meinst?

                      Viele liebe Grüße
                      fridolin
                      immer gelegentlich manchmal
                      Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                      Kommentar


                        #41
                        AW: Delegation von Tätigkeiten

                        Arzt

                        Kommentar


                          #42
                          AW: Delegation von Tätigkeiten



                          zur Erinnerung...
                          Arnold

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Delegation von Tätigkeiten

                            andere Berufsgruppen lassen sich gerne etwas delegieren
                            Hannover – Rund 200 Medizinische Fachangestellte mit einer Zusatzqualifikation zur sogenannten Nichtärztlichen Praxisassistentin (NäPA) unterstützen...



                            und die Ausbildung ist echt breit


                            arnold

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Delegation von Tätigkeiten

                              Hmmmm.
                              1.2 Teilnahmevoraussetzungen
                              Voraussetzung für die Teilnahme an der Fortbildung ist ein qualifizierter Berufsabschluss
                              gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/
                              Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz. Darüber hinaus müssen mindestens drei
                              Jahre Berufstätigkeit in einer hausärztlichen Praxis nachgewiesen werden.
                              Was genau bedeutet das?

                              Eine mögliche Interpretation ist, dass jede Krankenpflegekraft auch 3 Jahre in einer hausärztlichen Praxis gearbeitet haben muss und umgekehrt das die preisgünstigeren Medizinischen Fachangestellten zukünftig in Krankenkäusern als Ersatz für pflegerische Tätigkeiten eingesezt werden können?

                              Ich glaube zwar, dass es anders gemeint ist - aber eine gute Kommunikation ist eben sehr schwer... Wobei - es ist meines Erachtens einfacher, einen Sachverhalt schriftlich zu fixieren als verbal zu kommunizieren...

                              Viele liebe Grüße
                              der verwirrte
                              fridolin
                              immer gelegentlich manchmal
                              Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Delegation von Tätigkeiten

                                Ärztemangel, und dennoch hat z.B. meine Tochter schon 14 Wartesemester für den Studienplatz, trotz FSJ und Pflegeausbildung. Dann den Rückgang von Studierenden zu beklagen mutet komisch an, ebenso wie Arztheferinnen Fortbildungsprogramme.

                                Sören
                                wat mut dat mut

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