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Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

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    #61
    AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

    N'Abend neuling,

    laut TvöD wirst du mit absolvierter Fachweiterbildung in KR 6 eingruppiert, also eine Stufe höher. Macht netto ca. 70 € mehr, glaube ich.

    Gruß scorpina71
    Anästhesie- dein Freund und Helfer!

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      #62
      AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

      Das Ist Ja Net Besonders Viel

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        #63
        AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

        Zitat von neuling
        Das Ist Ja Net Besonders Viel
        Nein, ist es nicht! Ich persönlich wusste das vorher, hab die FWB aber trotzdem gemacht! Gründe dafür findest du in diesem Thread nen paar Seiten vorher!

        Mfg Obs-Pfleger - "Nen schöööönnneen Abend noch"
        ..."Früher haben wir Obse immer mit doppel p in der Mitte geschrieben - Oppse halt".....

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          #64
          AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

          Liebe scorpina71,
          ich möchte Dich hier auf ein kleines Missverständnis (vielleicht auch nur in der Ausdrucksweise) hinweisen. Die KR - Tabellen gehören zum BAT und sind mit Einführung des TVöD außer Kraft. Es gelten nun die Tabellen des TVöD, der nur noch "Entgeltgruppen" kennt. Die Einschränkung sind die "Eingruppierungsmerkmale", die noch als Relikt dem BAT weiter gelten. (Für den TVöD sind die Eingruppierungsvorschriften immer noch nicht fertig verhandelt!)
          Die Zuordnung für Fachpflepersonal ist lt. TVöD EG 9a (vormals KR VI ohne Aufstieg), ohne Fachpflege EG 7a (vormals KR V) bzw. EG 8a (vormals KR Va).
          In Euro ausgedrückt: Tabelle VKA Tarifgebiet West Grundgehalt Stufe 1 EG 7 = 1800 €, EG 8 = 1926 €, EG 9 = 2061 €.
          Wer noch Fragen hat, darf diese Fragen gerne gezielt stellen, jedoch möchte ich nicht den TVöD bzw. die Tabellen abdrucken, sondern auf die Webseite von ver.di verweisen. http://tarifrecht-oed.verdi.de/tvoed_auf_einen_blick
          Viele liebe Grüße
          fridolin
          immer gelegentlich manchmal
          Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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            #65
            AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

            Hallo zusammen!

            Ich denke, daß die Fachweiterbildung für Anästhesie- und Intensivmedizin nicht wegzudenken ist, da dadurch die Qualität der Pflege und auch unsere medizinische Kompetenz immer weiter verbessert wird. Wenn Weiterbildungsteilnehmer oder Fachschwestern und Pfleger neu anfangen, müßen wir unser Handeln immer wieder neu überdenken. Natürlich ist eine Pflegekraft, die lange Jahre im Job ist wohl kaum von einer Fachpflegekraft zu unterscheiden, sie hat ja ebenso von Fachkräften bzw. von dem für die Fachweiterbildung erarbeiteten Lehrmaterial ihr Wissen erworben.

            Das aber die, durch die Weiterbildung erworbene Qualifikation keine festgelegten Kompetenzerweiterungen und auch adäquat höhere Vergütungseinstufung
            mit sich bringt, ist wohl nur mit dem insgesamt schlechtem Stellenwert der Pflege in Deutschland zu erklären. Vor allem gegenüber einer dominanten Lobby der Ärzteschaft, die natürlich optimal vertreten wird.


            Die Pflege hat lange Jahre zu viele Aufgaben, die medizinische Kompetenz erfordern, abgegeben bzw. auch abgelehnt. wir sind nicht nur pflegerisch, sondern auch medizinisch Kompetent!
            Ärzteprofitieren ja auch gerne von guten Hinweisen,die wir
            Ihnen bzw. jungen Neueinsteigern geben.
            Ich möchte keinen Weg gegen die medizinisch Weisungsberechtigten und ohne Frage auch kompetenten Ärzte propagieren, sondern nur, daß endlich mal festgelegt wird, wo unser Berufsbild seine Medizinische und kombiniert mit der Pflege sicherlich ganzheitlichen Kompetenzen im Krankenhaus hat.
            Für meinen Bereich, Anästhesie heißt das: Ich übernehme häufig unkomplizierte Narkosen, wenn ein Anästhesist erreichbar ist und ich kann im gewissen Umfang nach Anordnung des Anästhesisten handeln.
            Natürlich kann ich Regionalanästhesien überwachen und merke wenn Probleme auftreten.
            Dies weiß auch jeder Chefarzt! Aber man belässt es dabei und "tut gut daran" unseren Handlungsspielraum nicht so festzulegen, um die Pflege als Spielball, nach Bedarf be(aus)-nutzen zu können.

            Dies wird unserem Beruf, mit insgesamt 5 jähriger Ausbildung nicht wirklich gerecht.
            Zuletzt geändert von PitG; 07.03.2007, 18:09.

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              #66
              AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

              N'Abend Zwaimeinde,

              erstmal Dank an fridolin für seine Korrektur hinsichtlich der Tarife. Wollte mich nicht so explizit mit dem TvöD auseinandersetzen, es ging mir letztendlich nur um den Netto- Unterschied, der ja wirklich gering ausfällt, oder?


              An PitG:
              Danke, du hast den Nagel auf den Kopf getroffen. Vor allem in deinem letzten Absatz. Damit wären wir bei der Diskussion um den Anä- Ass. bzw. die Delegation der Narkoseführung an Pflegepersonal. Findet täglich statt, jeder weiß es, keinen stört es, aber laut sagen darf man's nicht.
              Die Herren+Damen in Weiß könnten ja ihre "Pfründe" einbüßen.
              Anästhesie- dein Freund und Helfer!

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                #67
                AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                Hallo!

                Wenn man sich mit dem TVÖD auseinander setzt, muß man sich die Kr.-Anwendungstabelle West genau ansehen.
                Hier wird ein Fachkrankenpfleger nach langjähriger Tätigkeit in E 9a Stufe 5 eingruppiert; macht ein Tabellenentgelt von 2650 €. Erstmal toll!
                Jedoch bekommt ein langjähriger Mitarbeiter ohne zweijährige Fachweiterbildung E 8, Stufe 6, sind 2650 €.

                Na, fällt jemandem etwas auf?

                Die Krönung des ganzen: Ab E 9 gibt es 80 % Sondergratifikation
                Bis E 9 aber 90 %!!!!!!!!!!!

                Das heißt: jemand, der durch teilnahme an einer Fachweiterbildung glaubt mehr zu verdienen, bzw mehr zu bekommen, ist auf der falschen Spur. Das Gegenteil ist der Fall!

                Da hilft wohl nur klagen, da mein Arbeitgeber die Sonderregelung zu § 16 TVÖD nicht anerkennen will.
                Hier steht, meiner Interpretation nach: Wer lt. BAT in Kr. VI ohne Aufstieg eingruppiert war ist zwar in E 9a richtig eingruppiert, bekommt aber das Tabellenentgelt nach E 9b, Stufe 5; immerhin 190 € mehr - monatl.
                Da macht es Sinn, 10 % Weihnachtsgeld zu zahlen!

                Wäre schön, wenn noch mehr sich intensiv mit dem TVÖD befassen könnten!

                Madmatz

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                  #68
                  AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                  Lieber madmatz,
                  vielen Dank für Deinen richtigen Hinweis, dass sich mehr KollegInnen mit dem TVöD beschäftigen sollten. Wie recht Du nur hast.
                  Du aber vergisst, das das alleinige Leser der Entgelttabellen nicht ausreicht. Es müssen auch noch die übrigen Regel eingehalten werden sowie der TVÜ (bei alt-beschäftigten) beachtet werden.
                  Daraus ergibt sich, dass ein Fachpfleger oder eine Fachschwester nicht automatisch in Stufe 5 eingruppiert werden.
                  Bis Du als Fachpflegekraft neu angefangen, so beginnst Du immer in Stufe 2 (Du hast dann mindestens 1 Jahr Berufserfahrung...).
                  Wurdest Du übergeleitet (vom BAT in den TVöD), so gilt eine individuelle Zwischenstufe, die mindestens gleich oder höher als das letzte BAT - Gehalt sein muß. Immerhin steht im TVöD die Besitzstandswahrung, d.h. die Übergeleiteten dürfen durch die Überleitung nicht weniger verdienen als vorher.
                  Aufgrund der "Aufstiegsregeln" des TVöD kann ein in EG 8 eingruppierter Mitarbeiter nicht mehr verdienen, als ein in EG 9a eingruppierter Mitarbeiter.
                  Stufenaufstieg nach TVöD:
                  Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1
                  Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2
                  Stufe 4 nach drei Jahren in Stufe 3
                  Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4 und
                  Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5.
                  Wer durch eine höhere Qualifikation anders eingruppiert wird, darf nicht weniger verdienen, als vorher (ergibt sich indirekt aus § 17, Abs. 4).
                  Zu beachten ist auch, ob der Arbeitgeber zum Bund oder zur VKA gehört - hier gelten leicht unterschiedliche Tabellen sowie Regeln.
                  Weiterhin dürfen wir nicht vergessen, dass der TVöD immer noch nicht fertig ist (es fehlen u a. noch die Eingruppierungsrichtlinien) und ausserdem ist dieser Tarifvertrag ein reiner "Arbeitgebersparvertrag" zum Nachteil der Arbeitnehmer, sie verlieren hier leider so Manches.
                  Ein Beispiel: wer aus EG 9, Stufe 6 (= 3020 €) in ein TVöD - gebundenes Haus wechselt, fängt in Stufe 2 bzw. mit Verhandlungsgeschick in Stufe 3 wieder an (= 2495 €) und - hat einen Verlust von 525 € jeden Monat!
                  Dem Arbeitgebersparvertrag sei dank - die Flexibilität (= Wechsel zu anderen Kh`s) ist futsch. Ob das so gewollt war?
                  Ich will damit sagen: überlegt Euch gut zu wechseln.
                  Aber: Die Teilnahme an der Fachweiterbildung macht in jedem Fall sinn - und "lohnt" sich auch weiterhin finanziell.
                  Ich hoffe, ich habe in der Kürze den komplexen Sachverhalt einigermaßen verständlich dargestellt.
                  Für Fehler haftet (hoffentlich) ver.di.
                  Viele liebe Grüße
                  der nun erschöpfte
                  fridolin
                  immer gelegentlich manchmal
                  Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                  Kommentar


                    #69
                    AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                    Hallo Fridolin!
                    Durch diese Regelungen geht die Fluktuation in den Oldenburger Krankenhäusern und der näheren Umgebung mittlerweile fast gegen Null. Das hat zwar auch was für sich, aber wenn man - aus welchen Gründen auch immer - wechseln will / muß, dann lässt man richtig viel Geld sitzen und bekommt auch nur ( bestenfalls ) einen 2 - Jahresvertrag!
                    Schön ist das alles nicht!

                    Kommentar


                      #70
                      AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                      Lieber Tempo,
                      stimme Dir absolut zu!
                      Diese Regelung des TVöD ist vollkommen schwachsinnig und gar nicht durchdacht!
                      Es liegt natürlich die Vermutung nahe, dies sei so gewollt - die Tarifparteien wollen keine Fluktuation mehr....
                      Folge: in kurzer Zeit kämpfen alle Krankenhäuser mit einer überalterten Belegschaft.
                      Hat auch etwas für sich: wir alten müssen doch unsere Arbeitsplätze erhalten!
                      Viele liebe Grüße
                      fridolin
                      immer gelegentlich manchmal
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                        #71
                        AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                        Lieber Fridolin!

                        Es gibt weder beim VKA, noch beim Bund oder bei den Ländern in E9a eine Stufe 6. Das geht aus den Sonderregelungen hervor!

                        Ich verdiene in E9a auch nicht weniger als Kollegen in E8, sondern gleich viel! Nur aufs Jahr gerechnet weniger, weil es nur 80% Sondergratifikation gibt, dies sind 10% weniger als in E8!
                        Damit verdient eine Fachkraft sehr wohl weniger als eine angelernte Pflegekraft, mit den gleichen Tätigkeiten! Weniger Qualifikation, weniger Mühe, gleiches Geld; aber MEHR "WEIHNACHTSGELD"!

                        Wenn das alles nicht so sein sollte, schreibe mir bitte, wo das steht, denn mein Arbeitgeber zahlt einfach nicht mehr!
                        Erklärung Fehlanzeige!!! Die VERDI, der VKA und mein Arbeitgeber reden sich mit irgendwelchen Direktionsverhandlungen raus! Haben die Vertragsparteien wohl versemmelt! Von wegen, Leistung und Qualifikation zahlt sich aus ( Leitspruch im TVÖD ). Wo denn ?
                        Ihr könnt mir glauben, ich habe den TVÖD von vorne nach hinten und diagonal gelesen, Sonderregelungen zu § 16 gefunden, über die 9b Weiche gelesen und noch mehr! Gilt alles nicht! Nur 80% Weihnachtsgeld bei gleichem Grundgehalt ist richtig!

                        Wer es besser weiß - ich bin dankbar für jeden Hinweis!!!

                        Is wohl mein Pech, das ich meine Fachweiterbildung gemacht habe!

                        Im BAT bekam jeder, der eine gewisse Zeit im OP arbeitet Kr. 6.
                        Nun sag nicht: " Ja, aber der Eine Früher und der Andere später "!!!
                        Ich habe bereits Kr. 6 erhalten, als ich meine Fachweiterbildung machte!
                        Also nichts mehr oder weniger als meine Kollegen ohne!!! Auch nicht nach der FWB!
                        Das Weihnachts- und Urlaubsgeld war auch das gleiche!

                        Zertifikatrückgabe? Fehlanzeige! Will keiner haben, keine VKA, meine Arbeitgeber nicht, niemand! Komme somit auch nicht in E8 zurück!

                        schönen TVÖD noch!

                        Madmatz

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                          #72
                          AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                          Lieber madmatz,
                          wo stammen denn bitte Deine Infos her?
                          Schau einmal unter diesem Link nach:
                          http://tarifrecht-oed.verdi.de/einko...lttabellen.pdf
                          Dort findest Du in der Tabelle VKA West die EG 8, Stufe 6 mit 2493 € bzw. mit 2533 € für den Pflegedienst ausgewiesen und die EG 9, Stufe 4 mit 2730 €.
                          Du solltest auch bedenken, dass Du erst nach Abschluss der WB tariflich höher gruppiert werden darfst, alles Andere ist oberhalb des Tarifvertrages (und somit erlaubt). Weiterhin musst Du bedenken, dass Du schon einige Jahre unter dem TVöD gearbeitet hast und Du somit mindestens in Stufe 4 eingruppiert sein solltest...
                          Ich habe auch immer wieder auf den "Arbeitgebersparvertrag" hingewiesen - der TVöD ist wahrlich nicht auf Gehaltssteigerungen ausgelegt.
                          Worauf Du folgenden Satz beziehst, habe ich nicht verstanden:
                          "Nur 80% Weihnachtsgeld bei gleichem Grundgehalt ist richtig!"
                          Viele liebe Grüße
                          fridolin
                          immer gelegentlich manchmal
                          Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                            #73
                            AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                            Mann,Mann,Mann!

                            Für Pflegekräfte gilt die Kr.-Anwendertabelle!

                            Guckst Du hier: http://www.tarifunion.dbb.de/tachele..._0905/tab7.pdf

                            E8/ Stufe 6 = 2650€, E9a/ Stufe 5 = 2650€ !!!!!!!!!!

                            Das ist definitiv das, wonach sich die Arbeitgeber richten!
                            Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

                            Ich saug mir das doch nicht aus den Fingern!

                            Ich bin seit 20 Jahren im Beruf, allerdings ist in E8 UND in E9a nach 10 Jahren die letzte Stufe erreicht!

                            Berufsanfänger mögen vielleicht in den ersten paar Jahren einige € mehr haben, wenn sie die FWB haben - und dann???
                            Die " Alten " und ERfahrenen, die, die FWB-Teilnehmer ausbilden, so wie ich..............bekommen als Dank 10 % weniger Weihnachtsgeld!

                            Vielen Dank Verdi, vielen Dank VKA und vielen Dank Bund ( dbb )

                            Kommentar


                              #74
                              AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                              Stimmt madmatz, ich habe es auch schon immer als schreiend ungerecht empfunden, daß man in unserem Beruf als Facharbeiter kaum einen Cent mehr bekommt - in der normalen Wirtschaft wäre das vollkommen undenkbar! Aber darüber will ich gar nicht mehr nachdenken!

                              Kommentar


                                #75
                                AW: Warum Weiterbildung als Fachkrankenschwester /-pfleger?

                                Hallo Fachkrankenpflegekräfte aller Fakultäten!

                                Ich habe schon zwei Sitzungen in der Personalabteilung ohne Ergebnis hinter mir, auch mit dem Vertrauensmann der verdi laufen Gespräche!
                                Die Verdi signalisiert die Bereitschaft, diese Sache vor Gericht entscheiden zu lassen und gewährt Rechtschutz!
                                Wir berufen uns auf § 16 TVÖD, bzw. die Sonderregelung zu § 16.

                                Es gibt nämlich nach wie vor Unstimmigkeiten bei der Zuordnung in E9 (hier laufen Redaktionsgespräche zwischen Verdi und Kommunen) deshalb gibt es wohl eine so genannte 9b Weiche, anhand dieser bleiben die Personen mit FWB zwar in E9a, erhalten aber die 9b Werte( siehe hierzu Sonderregelung zu §16/ Absatz g).
                                Das hieße für mich ~190€ mehr im Monat Bruttogehalt.
                                Selbstverständlich ist dann eine Gratifikation von 80% ( ab E9 )gegenüber 90% ( bis einschl. E8 ) gerechtfertigt. Andernfalls NICHT!

                                Mein Arbeitgeber ist naturgemäß zurückhaltend und interpretiert anders, auch klar.
                                Schon 2006 hat es hier Differenzen gegeben, weil ich nicht mein volles Urlaubsgeld bekam, aber auch hier mußte der AG klein beigeben und nach § 20TVÖD nachzahlen!

                                Ein Tip, für alle, die im OP-AN Arbeiten und Rufdienste machen:
                                JEDE Stunde der Inanspruchnahme incl. Wegezeit wird auf eine VOLLE Stunde aufgerundet. Die Praxis sieht leider anders aus, hier wird die Gesamtleistung addiert und aufgerundet!
                                Mein Arbeitgeber mußte dies anerkennen und wird rückwirkend ab 10/2005 nachrechnen und nachzahlen!!!
                                Denn: arbeite ich nur als Beispiel 3 mal ne halbe Stunde, rechnet der Arbeitgeber "3X0,5=1,5 / macht aufgerundet 2H. Ich erhalte aber nach TVÖD 3H.

                                Ich bin einigermaßen zuversichtlich, denn ich lag schon zwei Mal richtig mit meiner Interpretation! Na, ja, vielleicht habe ich wieder richtig gelesen, oder "interpretiert"!

                                Ich bleib am Ball und informiere euch, wenn es Neuigkeiten gegeben hat!
                                MFG
                                Zuletzt geändert von madmatz; 12.07.2007, 21:00.

                                Kommentar

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