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Zeit politisch zu werden!

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    #16
    AW: Zeit politisch zu werden!

    Zitat von Elisabeth
    Zitat von fredokus
    Fällt Euch was auf?

    Es ist zwar auf Dauer etwas ermüdend, die immer gleichen Texte serviert zu bekommen, die irgendein armer Referent mal zusammengeschrieben hat. Ich halte das aber für legitim, schließlich sind die Fragen auch per copy & paste immer die gleichen (Endlich spricht die Pflege mal mit einer Stimme ). Und ich denke, fredokus hat Recht:
    Zitat von fredokus
    Und wenn viele Kandidaten diese Fragen bekommen, werden sie bestimmt aufmerksam gemacht
    Also schön weiter Ambus Fragen in die Welt verschicken.

    Gruz,
    HolBeu
    zwai - wir können auch anders!

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      #17
      AW: Zeit politisch zu werden!

      MoinMoin
      Recht hast Du
      Eines darf man allerdings auch nicht vergessen:
      Die "großen" Parteien haben tatsächlich Leute, die für ihre Kandidaten die Antworten verfassen.Einzelne kleinere Parteien, bzw. deren Kandidaten haben sojemand dann nicht.Vorzugsweise die Grünen, oder die Linkspartei.
      Der grüne Kandidat in unserem Wahlkreis kämpft so schon immer ums politische Überleben, da hat er bestimmt keinen, der ihm hilft.Muß er/sie dann schon alleine machen.
      Wenn jemand also nicht antwortet, hat das häüfig nix mit Desinteresse zu tun.(Wobei man dagegen halten kann, dass man das ja auch so kommunizieren könnte)

      Aber wie schon gesagt:Manchmal wird Bewußtsein durch Masse gestärkt.In diesem Sinne:
      Weiter so, jagt die Kandidaten

      Gruß
      Fred
      Die Wirklichkeit hat nichts mit der Realität zu tun
      Berti Vogts

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        #18
        AW: Zeit politisch zu werden!

        Moins
        Wer noch unschlüssig ist, wen oder was er/sie wählen soll, kann das hier überprüfen.
        Viel Spass wünscht
        Fred
        Die Wirklichkeit hat nichts mit der Realität zu tun
        Berti Vogts

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          #19
          AW: Zeit politisch zu werden! Die SPD weiß Bescheid...???!!!

          Hallo@all,

          da hat doch wirklich jemand die DPR- Fragen gelesen :-)))

          Guckst Du hier:
          Sehr geehrte Frau Rüdebusch,

          nach Durchsicht unserer Unterlagen konnte ich feststellen, daß Sie sämtliche Ihrer an Frau Multhaupt gestellten Fragen 1 zu 1 aus den Wahlprüfsteinen des Deutschen Pflegerates übernommen haben. Wir werden die Fragen des Deutschen Pflegerates beantworten. Dieser hat angekündigt unsere Antworten in geeigneter Form zu veröffentlichen. Ich verweise der Einfachheit halber an dieser Stelle auf die Homepage:www.deutscher-pflegerat.de

          Mit freundlichen Grüßen

          i.A. Constanze Clodius, Mitarbeiterin

          Liebe Grüsse
          Sabine
          Tatsachen muß man kennen, bevor man sie verdrehen kann ( M. Twain )

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            #20
            AW: Zeit politisch zu werden! Die SPD weiß Bescheid...???!!!

            Zitat von Sabine Rüdebusch
            [...]sämtliche Ihrer [...] gestellten Fragen 1 zu 1 aus den Wahlprüfsteinen des Deutschen Pflegerates übernommen haben. [...]
            Tja, die Damen und Herren erkennen die Fragen des DPR offenbar. Also haben sie sich wohl auch einigermaßen damit außeinander gesetzt.
            Damit wäre m.E. mal wieder die Wichtigkeit erwiesen, dass Pflegende sich in einem Berufsverband organisieren und als wahrnehmbare Gruppe (hier der Deutsche Pflegerat) auf der politischen Bühne agieren.

            Auch die CDU/CSU weiß Bescheid. Ich habe vorhin mit Herrn Klein aus der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag telefoniert, an den unser lokaler Kandidat den Fragenkatalog kompetenzhalber weitergeleitet hat.
            Klein bzw. die Fraktion hat dem DPR bereits ausführlich geantwortet. Warten wir also auf die Veröffentlichung dort.
            Zumindest in Sachen Öffentlichkeitsarbeit ist man bei Merkels sehr engagiert (Eine inhaltliche Bewertung bleibt abzuwarten und jedem selbst überlassen.).

            Gruz,
            HolBeu
            zwai - wir können auch anders!

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              #21
              AW: Zeit politisch zu werden! Die SPD weiß Bescheid...???!!!

              (Eine inhaltliche Bewertung bleibt abzuwarten und jedem selbst überlassen.).

              *ggggggggg* Phrasen sind Opium fürs Volk. Und im Phrasen dreschen sind die Parteien allemal ganz groß, besonders und gerade vor der Wahl.

              Elisabeth

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                #22
                AW: Zeit politisch zu werden!

                @Elisabeth

                100% d'accord.
                Deshalb sollten wir diesen Threat einschließlich der abgegebenen Phrasen der KandidatInnen auch gut aufbewahren. Vor der nächsten Wahl kann dann schön ( Phrase!) evaluiert werden.
                Denn: ( Phrase!) Nach der Wahl ist vor der Wahl.

                Gruz,
                HolBeu
                Phrasensportler
                zwai - wir können auch anders!

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                  #23
                  AW: Zeit politisch zu werden!

                  MoinMoin
                  Auch die FDP
                  ist phasenweise phrasenreich.

                  Fred
                  Die Wirklichkeit hat nichts mit der Realität zu tun
                  Berti Vogts

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                    #24
                    AW: Zeit politisch zu werden!

                    Hallo zusammen.

                    Ich darf eine sehr ausführliche Antwort von Herrn Müller-Morenius, Kandidat der Linkspartei in Münster, präsentieren:


                    Sehr geehrter Herr Endres,

                    auch ein Kandidat hat ein Kompetenzteam, und in Ihrem Falle hat mir unser Vorstandsmitglied der WASG, Gerd Heming, sehr geholfen, Ihre Fragen ausführlich zu beantworten,
                    Mit freundlichem Gruß

                    Lorenz Mueller-Morenius
                    die Linkspartei
                    Direktkandidat Münster
                    Ludgeripl. 10
                    48151 Münster
                    0251- 523860
                    0171 8300795


                    Antworten:

                    "Durch die Ausgrenzung von Leistungen und immer höhere Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten wird die solidarische gesetzliche Krankenversicherung immer mehr demontiert. Entlastet werden vor allem die Arbeitgeber, und entlastet wird überdies, wer viel verdient und wer beruflich wenig gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist. Kranke und Menschen mit niedrigem Einkommen werden stark belastet. Viele Menschen können
                    aus finanziellen Gründen notwendige medizinische Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Auf der anderen Seite sind viele Beschäftigte im Gesundheitswesen überlastet. Zudem sind Über-, Unter- und Fehlversorgung bei verschiedenen Krankheiten weit verbreitet. Verschiedene Leistungserbringer arbeiten mit Blick auf ihre Einkommen
                    aneinander vorbei statt zusammen. Pharma- und Medizintechnikkonzerne erzielen hohe Profite.

                    Auf der Finanzierungsseite unseres Gesundheitssystems wollen die Neoliberalen sogar einen vollständigen Systemwechsel: Angestrebt wird der Wechsel zu einer Kopfpauschale, bei der alle Menschen gleich viel Beitrag zahlen, auch wenn sie ganz unterschiedliche Einkommen haben. Dadurch soll die solidarische Krankenversicherung endgültig zerstört werden.

                    ASG fordert dagegen die Stärkung der sozialen gesetzlichen Krankenversicherung durch Einbeziehung aller Bevölkerungsgruppen und aller Einkommen in eine Bürgerversicherung.

                    Wir brauchen eine gute Gesundheitsversorgung zu bezahlbaren Beiträgen,
                    solidarisch finanziert - von allen und für alle. Wer mehr verdient, kann auch höhere Beiträge zahlen. Die Versicherungspflichtgrenze muss abgeschafft, die Beitragsbemessungsgrenze deutlich angehoben werden. Die Einbeziehung von Gewinn- und Vermögenseinkommen ist so zu gestalten, dass insbesondere Personen mit hohen Einkommen und Vermögen zusätzlich herangezogen werden. Die Arbeitgeber müssen paritätisch die Hälfte der lohnbezogenen Beiträge zahlen und dürfen nicht einseitig entlastet werden. Eine Möglichkeit, die Löhne von Beiträgen teilweise zu entlasten, wäre eine zusätzliche Gesundheitsabgabe auf Basis der Wertschöpfung. Leistungsausgrenzungen
                    und Zuzahlungen sind zurückzunehmen.

                    Die gesetzliche Krankenversicherung hat vor allem ein Einnahmeproblem. Aber auch auf der Leistungsseite sind Reformen dringend erforderlich. Wir brauchen eine bessere Qualität und mehr Zusammenarbeit der Krankenhäuser und der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte - etwa in Polikliniken - sowie der Kassen. Privilegien, Verschwendung und überhöhte Profite im Gesundheitswesen sind zu bekämpfen. Unwirksame oder überteuerte
                    Medikamente dürfen nicht finanziert werden, deshalb brauchen wir eine so
                    genannte Positivliste. Der vorbeugende Arbeits- und Gesundheitsschutz muss gestärkt werden.

                    Die Pflegeversicherung muss ebenso wie die Krankenversicherung zu einer Bürgerversicherung umgestaltet werden, in die alle entsprechend ihrer Einkommen einzahlen. Die Leistungen sind bedarfsgerecht weiter zu entwickeln und zu verbessern."

                    Bei den Antworten auf die folgenden Fragen schlage ich diplomatisches Vorgehen vor, denn die WASG kann dazu nicht letztgültig argumentieren, da die Fragen auf den praktischen Vollzug in Medizin und Pflege zielen. Trotzdem können wir ohne weiteres etwa wie folgt Stellung nehmen:

                    - : Prävention und Gesundheitsförderung nehmen in unserem Denken einen herausragenden Platz ein. Denn die WASG hat nicht allein die Einnahmeseite des Gesundheitswesen im Blick, sondern neben der Gesundheit der Menschen insbesondere auch die Ausgabeseite. Wir werden also einen besonderen Schwerpunkt auf Transparenz legen und zu diesem Zweck ein qualifiziertes Controlling einführen, mit dem die Kosten- und Leistungsbereiche in ein neues Gleichgewicht gebracht werden. Da Professionalität in der Pflege, sofern sie zum Zuge kommt, stets auch effektiv ist, hat sie für uns naturgemäß ihre eigene Bedeutung.

                    - : Die WASG wird etwa Fachhochschulen fördern, die sich mit den Bereichen Gesundheit und Pflege fachlich hochwertig beschäftigen. Der jeweilige aktuelle und anerkannte Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse muss allen in der Gesundheit und Pflege Beschäftigten zugänglich gemacht werden.

                    - : Die Prävention von Erkrankungen (wie auch von Pflegebedürftigkeit und Behinderungen) umfasst sowohl Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und zur Verinderung von Erkrankungen (primäre Prävention) als auch Maßnahmen, die das Fortschreiten von Erkrankungen verhindern (sekundäre Pravention). Die tertionäre Prävention dient der Verhütung von Rückfällen bei Krankheiten und von Zweiterkrankungen. Es ist unmittelbar einsehbar, dass Prävention direkt die Ausgabenseite entlastet und dadurch indirekt die die Beitragszahler.

                    - : Zunächst einmal gilt es, die Systeme Gesundheit und Pflege transparent zu gestalten, um feststellen zu können, wo und in welchem Umfange Ressourcen fehlgeleitet werden. Es kann nicht sein, dass z.B. hochqualifiziertes Pflegepersonal in qualitativ geringwertigeren Bereichen eingesetzt wird. Es muss also deutlich werden, welches Personal mit welcher Qualifikation wo benötigt wird. Beispiel: Qualitativ hochwertiges Pflege-Personal sollte nicht zum Bettenmachen oder zum Reinigen von Geräten und Einrichtungen missbraucht werden. Aus-, Fort- und Weiterbildung spielen in unseren Überlegungen eine große Rolle.

                    - : Dass als Folge des demografischen Wandels die Bereiche Gesundheit und Pflege ein enormes Wachstumspotential besitzen, dürfte Allgemeingut geworden sein. Allein aufgrund der vorliegenden demografischen Prognosen kommt eine neue, für die Bundesrepublik repräsentative Hochrechung bis 2040 zu dem Schluss, die Zahl der zu Hause versorgten Pflegebedürftigen werde um knapp 45 Prozent und die der in den Heimen lebenden Pflegebedürftigen werde sogar etwa um 80 Prozent wachsen. Neue Bedarfslagen entstehen. Bedarfe also, die neue Märkte nach sich ziehen werden. Neue fachlich-konzeptionelle Herausforderungen an die spezifischen pflegerischen und sozialen Dienste besonders auch für ältere Menschen sind deutlich erkennbar. Leider lassen die politischen Konzepte der etablierten Parteien, was den Komplex "demografischer Wandel" betrifft, Gleichgültigkeit bis Desinteresse erkennen. Die WASG wird diesen neuen Fragenkomplexen durch Förderung intensivierter Forschung und Bildung begegnen.

                    - : Die Personalbemessung auf allen Handlungsfeldern der Pflege unterliegt, wie aus obigen Ausführungen ersichtlich, einer stetigen Aktualisierung. Die Anzahl der in der häuslichen Umgebung gepflegten Personen wird in den nächsten Jahren um rund 500 000 wachsen (heute 1.4 Mio), die in der stationären Pflege voraussichtlich um rund 900 000 (heute c. 600 000). Entsprechend muss die Personalbemessung ständig angepasst werden.

                    - : Ob in der Pflege eine Fachkraftquote von 50 Prozent erforderlich ist, muss durch wissenschaftliche Untersuchung nachgewiesen werden. Die Frage hängt eng zusammen mit den Anforderungen, die an das Pflegepersonal gestellt sind.

                    - : Eine hochwertige Pflege braucht Geld. Zunächst aber gilt es, die bisherigen Strukturen daraufhin zu überprüfen, ob die derzeitigen Finanzmittel effektiv eingesetzt werden. Bei einem Personalabgleich, den der Medizinische Dienst (MDK) in 2000 im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums in 22 Pflegeeinrichtungen durchführte, stellte sich heraus, „dass in 18 Einrichtungen die vom MDK festgestellte personelle Besetzung im Pflege- und Betreuungsbereich nicht mit den in die Pflegesätze einkalkulierten Personalzahlen und -kosten übereinstimmte“. Es wurden bis zu 15 Pflegekräfte mehr abgerechnet, als eingestellt waren. Auf eine Einrichtung hochgerechnet bedeutet dies, dass diese Einrichtung einen „windfall-profit“ von bis zu 400 000 Euro pro Jahr erzielt. Nach Berechnungen des Bundes der Pflegeversicherten e.V., Münster, versickern im Dschungel labyrinthischer Verordnungen und politischer Kungeleien allein im stationären pflegerischen Bereich pro Jahr 2, 8 Milliarden Euro. Dieser Summe stehen den Berechnungen des BdPV e.V. zufolge keine tatsächlichen pflegerische Leistungen gegenüber.

                    - : Innerhalb der Pflege gewinnt die Frage nach der psychosozialen Betreuung einen immer höheren Stellenwert, insbesondere, da die Anzahl der hochaltrigen Demenzkranken stetig wächst. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse etwa zu entsprechenden therapeutischen Maßnahmen müssen in die Praxis eingeführt werden. Ob die derzeitigen Qualifikationen der Gutachter (beispielsweise des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)) dazu ausreichen, muss geprüft werden. Eine Aus-, Fort- und Weiterbildung ist dringend angesagt.

                    - : Sterbende Menschen bedürfen der ganz besonderen Beachtung. Für das Sterben müssen "schöne Räume" neu geschaffen werden, ähnlich, wie die Hospizbewegung sie anstrebt. Die Selbstbestimmung des Menschen muss bis zum letzten Atemzug, dh., auch in der letzten Lebensphase, gewährleistet bleiben. Die WASG wir in diesem Sinne zufriedenstellende Wege gehen und jene kraftvoll unterstützen, die neue, sinnvolle Wege gehen.

                    - : Da im Obigen wiederholt auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Bereichen Gesundheit und Pflege hingewiesen wurde, versteht es sich, dass die hochschul- und fachhochschulmäßige Forschung intensiviert werden muss. Die Pflegefachhochschule etwa in Witten-Herdeck oder Frankfurt leisten derzeit hervorragende Arbeit, die aber der zusätzlichen politischen Unterstützung und Anstrengung durch die WASG bedarf.

                    Die Evaluation in der Pflege muss stetig und in zeitlich kurzen Intervallen wiederholt werden. Wir folgen den Forschungsergebnissen der Pflegewissenschaftlichen Konsortien Frankfurt, Witten-Herdecke, Darmstadt u.a. („Evaluation der Orientierungswerte für die Pflegezeitbemessung“, Januar 2000), die übereinstimmend zu der Feststellung gelangten, dass durch den Einsatz von Zeitkorridoren die Pflegebegutachtung ungerecht ist, da sich hinter den Überschriften von Pflegehandlungen sehr unterschiedliche Einzelhandlungen verbergen. Daher fordert der Bund der Pflegeversicherten, die Pflegebedürftigkeit neu zu definieren. Die Wissenschaftler ermittelten, dass in einem Zeitkorridor nicht einmal die Hälfte aller gemessenen Zeiten fällt. „Sollen 80 % der erwarteten Werte in einem Korridor erfasst werden, dann müsste dieser zehn bis vierzig Minuten umfassen. Diese breiten Streuungen fanden sich bei nahezu allen in den Begutachtungs-Richtlinien definierten Pflegehandlungen“. „Begutachtungsgerechtigkeit kann dann mit den alten Richtwerten keinesfalls erreicht werden“. Pflegehandlungen sind im Detail sehr heterogen. „Sie unterscheiden sich nicht nur von Fall zu Fall, sondern auch von Situation zu Situation“.Um derartige Ungerechtigkeiten zu vermeiden, fordern wir, dass Pflegemaßnahmen immer vom jeweiligen Zustand des Betroffenen auszugehen haben. Es ist daher sinnvoller, den Zustand der Pflegebedürftigen genau und differenziert zu erfassen, um dann, statt einer Pflegestufe, einen individuellen Pflegeplan zu erstellen. „In der derzeitigen Definition von Pflegebedürftigkeit im § 14 SGB XI wird Pflege immer nur als handwerkliches Tun ohne Anlass und Ziel angesehen. Art und Intensität der Pflegebedürftigkeit lassen sich aber viel besser durch geeignete Assessment-Instrumente abbilden als mit Zeitwerten“. Diesem Assessement-Verfahren also hat die Erstellung des individuellen Heil- und Pflegeplanes zu folgen. Nur so kann darauf hingewirkt werden, „die Pflegebedürftigkeit zu überwinden, zu mindern sowie eine Verschlimmerung zu verhindern“. Auf der Kostenseite ließen sich auf diese Weise - sozusagen als Zugabe - fortwährend auflaufende unkontrollierte Kosten zum Nutzen der Versicherten einsparen.- :

                    Die Finanzierung der Aufgaben wird auf der privaten Ebene nicht zu leisten sein. Sie ist ein Angelegenheit aller Mitglieder unseres Gemeinwesens, sie ist eine Aufgabe des Staates, m.a.W.: Die Einkommen und Einkommensarten aller Bürgerinnen und Bürger sind für diese große Aufgabe in die Pflicht zu nehmen, auch die der Beamten und Selbständigen.

                    Sehr geehrter Herr Enders, wir haben einige Ihrer Fragen in den obigen Anmerkungen zusammengefasst, da sie ansonsten zu Wiederholungen führen würden.Insgesamt hoffen wir, Ihnen mit den Ausführungen, die wir in Zusammenarbeit mit unserm Gesundheits- und Pflegeexperten, Gerd Heming, Mitglied der WASG, erarbeitet haben, gedient zu haben.

                    Mit freundlichen Grüßen
                    Ihr
                    Lorenz Müller-Morenius

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                      #25
                      AW: Zeit politisch zu werden!

                      Hm, bin ich jetzt etwas voreingenommen? *g* Oder warum gefällt mir die Antwort am besten? *grübelgrübelgrübel*

                      Elisabeth

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                        #26
                        AW: Zeit politisch zu werden!

                        kleiner zwischenbericht:

                        habe 4 kandidaten meines wahlkreises die fragen gemailt,

                        - prompte antwort von der fdp, der kandidat verwies mich auf die hp von daniel bahr, mit dem hinweis, dass dort antwort auf alle fragen zu finden sei : http://www3.fdp-fraktion.de/webcom/s...nr-1272/i.html

                        ist schon toll, wie die fdp eigeninitiative in jeder lebenslage fördert und fordert.....

                        - von meiner cdu-kandidatin bekam ich heute mit der schneckenpost ein 11-seitiges skript, alle fragen ausführlichst beantwortet, aber sehr wahlkämpferisch mit verweisen auf die katastrophale politik der jetzigen koalition. im weiteren sind die antworten allerdings für uns, resp. für mich, nicht sehr verführerisch.

                        beispiel:Wie will Ihre Partei die Personalsituation von Pflegenden
                        und Mitarbeitern im Gesundheitswesen verbessern?

                        in der antwort werden 'nachhaltige verbesserungen im management und der arbeitsorganisation' gefordert.... 'alle möglichkeiten des personalmanagements sollen ausgeschöpft werden'
                        und bayern hat in einem modellprojekt gezeigt 'wie individuelle entspannungs- und trainingsangebote... zur physischen und psychischen gesunderhaltung der mitarbeiter beitragen können'

                        tja, das klingt nicht so, als sollte pflege mehr kosten dürfen....

                        weitere antworten habe ich leider noch nicht bekommen.

                        gruss vom rhein, madi
                        Die Absicht bestimmt die Sicht.

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                          #27
                          AW: Zeit politisch zu werden!

                          Madison, meine CDU Antwort hörte sich genauso an! Warte noch auf SPD.

                          WomBat, wählt. Mit Sicherheit. Aber nicht Protest, sondern echt.
                          Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

                          Kommentar


                            #28
                            AW: Zeit politisch zu werden!

                            Eine weitere Antwort hat mich heute aus dem Büro Nachtwei, Bündnis 90 / Die Grünen erreicht.

                            Bitteschön:

                            Antwort:
                            Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein leistungsfähiges und in der Bevölkerung breit akzeptiertes Sozialsystem. Die Einkommensabhängigkeit der Beiträge – und der damit verbundene Solidarausgleich zwischen höheren und niedrigeren Einkommen - steht für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sorgt für die Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt. Wir wollen die GKV erhalten und fortentwickeln. Reformmodelle, die auf die Zerschlagung der solidarischen Krankenversicherung hinauslaufen und ihre Privatisierung vorsehen, lehnen wir strikt ab.

                            Damit die GKV trotz steigender Anforderungen leistungsfähig bleibt, ist eine Reform ihrer Finanzierungsseite erforderlich. Durch ihre Weiterentwicklung zu einer Bürgerversicherung wollen wir ihr eine nachhaltigere Finanzierungsgrundlage geben, sie effizienter machen und bestehende Gerechtigkeitslücken schließen.

                            Konkret streben wir eine Ausweitung der Versicherungspflicht auf alle Bürgerinnen und Bürger an. Dass bisher ausgerechnet die Bevölkerungsgruppen mit den höchsten Einkommen und der durchschnittlich auch besten Gesundheit nicht an der Finanzierung der solidarischen Krankenversicherung beteiligt sind, halten wir für falsch. Außerdem wollen wir die Beitragspflicht auf alle Einkunftsarten ausweiten. Bisher müssen die ganzen Solidarlasten nur über die Erwerbseinkommen finanziert werden. Steigende Beiträge und zu hohe Lohnnebenkosten sind die Folge. Durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage würden auch die Einkunftsarten in die Finanzierung einbezogen, deren Anteil am Sozialprodukt wächst. An der paritätischen Finanzierung der Beiträge auf Erwerbseinkommen halten wir fest.

                            Die mit der Gesundheitsreform eingeführten Zuzahlungsregelungen halten wir grundsätzlich für richtig. Finanzielle Selbstbeteiligungen der Patientinnen und Patienten helfen, den steigenden Anforderungen an unser Gesundheitswesen durch eine älter werdende Bevölkerung und den medizinischen Fortschritt zu begegnen. Die Alternativen dazu wären entweder die Rationierung medizinisch notwendiger Gesundheitsleistungen oder ständig steigende Beitragssätze mit schädlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Beides ist aber nicht akzeptabel. Zudem sie einen Anreiz bieten, mit den Ressourcen des Gesundheitswesens verantwortlich umzugehen.

                            Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass einzelne Gruppen durch die Zuzahlungen besonders belastet werden und bisweilen von einer rechtzeitigen Aufnahme der medizinischen Behandlung abgehalten werden. Wir wollen deshalb die Zuzahlungen für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialgeld und Altersgrundsicherung abschaffen.

                            Darüber hinaus sind aber auch weitere Strukturveränderungen in unserem Gesundheitswesen erforderlich. Für besonders wichtig halten wir dabei, dass mehr Zusammenarbeit auch über Sektorengrenzen hinweg stattfindet. Dies ist auch deshalb wichtig, weil die Zahl chronisch und mehrfach Erkrankter, die gut aufeinander abgestimmte Versorgungsketten benötigen, weiter wachsen wird. Mit der Gesundheitsreform 2004 haben wir die Rahmenbedingungen für mehr Zusammenarbeit in unserem Gesundheitswesen deutlich verbessert. Durch die Förderung der Integrationsversorgung, die Verbreitung von Hausarztsystemen und die Zulassung von medizinischen Versorgungszentren zur Regelversorgung, haben wir wichtige Impulse für die Weiterentwicklung kooperativer Versorgungsstrukturen gesetzt. Diesen Weg wollen wir weiter verfolgen.

                            Einen weiteren Schwerpunkt wollen wir auf die Prävention liegen. Wir werden unser Ziel weiter verfolgen, die Prävention neben der Akutmedizin, der Rehabilitation und der Pflege zu einer eigenständigen Säule unseres Gesundheitswesens zu machen. Eine gute Gesundheitspolitik setzt ein, bevor Krankheiten beginnen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass Prävention und Gesundheitsförderung endlich eine gesetzliche Grundlage erhalten.


                            Antwort:
                            Wir wollen Prävention und Gesundheitsförderung als eigenständige Säule im Gesundheitswesen verankern, weil wir überzeugt davon sind, dass darüber Wohlbefinden gesteigert, Erkrankungen und demzufolge hohe Folgekosten reduziert werden können. Wichtig sind uns vor allem lebensweltbezogene Programme, mit denen sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen erreicht werden können. Hier liegen signifikant höhere Erkrankungs- und Sterblichkeitsrisiken vor

                            Ziel von Pflegepolitik muss es auch sein, die Ressourcen und Potenziale der Versicherten für eine möglichst eigenständige Lebensführung so lange wie möglich zu erhalten, zu fördern, wiederherzustellen. Gesundheitsförderung, Prävention, Rehabilitation und soziale Begleitung – auch zuhause – sind durch entsprechende Anreize und durch die bessere Verknüpfung der Pflegeversicherung mit anderen gesetzlichen Leistungsbereichen zu stärken. Eine wirkungsvolle Verzahnung ist bspw. über die Anwendung der integrierten Versorgung auf die Bereiche Häusliche Krankenpflege und die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung möglich.

                            Professionell Pflegende haben alltagsnahe Kontakte zu den betroffenen Menschen und verfügen deshalb über ein hohes Potential, präventiv, gesundheitsförderlich und rehabilitativ tätig zu sein. Zentrale pflegerische Aufgaben sind hierbei: Patientenedukation und Beratung, emotionale Unterstützung und Motivation bei Krankheitsanpassung und Verhaltensänderungen, Unterstützung zur Herstellung von Versorgungskontinuität, Anwendung und Vermittlung aktivierender und rehabiliativer Techniken in der körperbezogenen und therapeutischen Pflege. Während sich die zuletzt genannten Aufgaben vor allem auf den Umgang mit Patienten mit chronischen Erkrankungen beziehen, haben professionell Pflegende zusätzlich eine Multiplikatorenfunktion, indem sie im Rahmen ihrer Kontakte zu Patienten auf die vielfältigen Angebote von Prävention und Gesundheitsförderung in verschiedenen Lebensbereichen hinweisen.


                            Antwort zu 2.2 a:
                            Das Anforderungsprofil der professionellen Pflege wird sich rapide verändern und ausdifferenzieren. Koordinierende und beratende Tätigkeiten im Sinne von Case-Management und die Verlagerung von Aufgaben aus der klinischen Pflege auf teilstationäre, ambulante Tätigkeiten werden erheblich zunehmen. Case-Management hat vor allem die Funktion, die Realisierung eines individuellen Hilfe-Mixes aus professionellen und nichtprofessionellen Angeboten zu unterstützen.

                            Wir treten ein für den Ausbau von niedrigschwelligen Pflege- und Wohnberatungsangeboten. Die unabhängige Pflegeberatung soll vor allem zur Entlastung von pflegenden Angehörigen beitragen. Informationen zu den professionellen Angeboten von Hilfe und Pflege müssen breiter zugänglich gemacht werden. Aufgaben im Rahmen der integrierten Versorgung und bei der Koordination von Gesundheits- und Pflegeangeboten sowie Hilfen bei der Bewältigung des Alltags sind multiprofessionelle Tätigkeiten.

                            Mit der Modernisierung des Krankenpflegegesetzes wurde unter grüner Regierungsbeteiligung ein erster notwendiger Schritt getan, um die Ausbildung an die neuen Anforderungen anzupassen. Für die Auszubildenden bedeutet dies zum Beispiel, dass die praktische Ausbildung verstärkt auch im ambulanten und teilstationären Bereich erbracht wird. Denn die professionelle Pflege wird immer weniger auf die stationäre Behandlung im Krankenhaus begrenzt sein.

                            Antwort zu 2.2 b:
                            Präventive Hausbesuche dienen der Erhaltung der Selbstständigkeit und der Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei älteren, noch selbstständigen Menschen mit Hilfe eines multidimensionalen Assessments und wiederholter risikoorientierter individueller Beratung. In einer Reihe von Ländern wurden bereits positive Erfahrungen mit dem Instrument gemacht. Allerdings verfügen diese Länder flächendeckend über ein staatliches Gesundheitswesen. Bei einer Regeleinführung in Deutschland würden Ausgaben in Höhe von mehreren Milliarden Euro entstehen. Deshalb teilen wir die Empfehlung des Deutschen Forums für Prävention und Gesundheitsförderung, das einen Klärungsbedarf vor Implementierung in die Regelversorgung vorschlägt. Faktoren, wie die Definition der konkreten Zielgruppe, Umfang, Art und Qualifikation der beteiligten Fachkräfte, sind in evaluierten Modellprogrammen genauer zu bestimmen. Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung (dip) führt im Auftrag der Bosch-Stiftung eine solche Evaluation durch, die 2007 abgeschlossen sein wird.

                            Beim präventiven Hausbesuch ist die Beteiligung von dafür qualifizierten Pflegekräften sinnvoll, die Einbeziehung von Hausärzten hat sich nach bisher vorliegenden Studien als wichtige Voraussetzung für den Zugang zur Zielgruppe erwiesen. Kürzlich wurden mehrere Modellprojekte unter dem Titel „Gesund in der zweiten Lebenshälfte“ mit dem Deutschen Präventionspreis 2005 geehrt. Wir werden nach Vorliegen weiterer Ergebnisse die Einführung von Modellen in die Regelversorgung unterstützen, die ein sinnvolles Verhältnis von Kosten und Nutzen nachweisen können.


                            Antwort zu 2.3 a:
                            Eine im Detail einheitliche Lösung wird in unserer föderalen Ordnung aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben, organisatorischer Zuständigkeiten und finanzieller Handlungsspielräume kaum möglich sein. Unsere Reformpläne zur Pflegeversicherung (s.u. 2.4.) zielen unter anderem darauf ab, die Finanzierungsgrundlage für die Pflege zu erweitern und damit auch die fiskalischen Rahmenbedingungen für Pflegende und Pflegedienstleister zu verbessern. Mit der unter grüner Regierungsbeteiligung erfolgten Umfinanzierung im Krankenhausbereich auf DRGs wurde die gedeckelte Budgetfinanzierung beendet. Nun gilt: Gleiches Geld für gleiche Leistung. Davon werden viele Kliniken profitieren, es werden stärkere Anreize für mehr Effizienz und Transparenz geschaffen. Eng mit der Frage hängen aber auch die Konzepte zu den beruflichen Grundlagen ab (s.u. 3.)


                            Antwort zu 2.3 b:
                            Die Gesundheitswirtschaft ist mit etwa 4 Millionen Beschäftigten der größte deutsche „Arbeitgeber“ und unbestritten ein Riesen-Wachstumsmarkt, auf dem zukünftig hunderttausende neuer Arbeitsplätze entstehen werden. Der demografische Wandel, der medizinischer und medizinisch-technische Fortschritt sowie die steigende Bereitschaft der Menschen, in ihre Gesundheit und Lebensqualität zu investieren, sprechen für Prosperität. Im Bereich der Pflege sind seit Einführung der Pflegeversicherung bereits über 200.000 Arbeitsplätze neu entstanden. Durch den weiteren Ausbau der Pflegeinfrastruktur bestehen immense Beschäftigungspotentiale vor allem bei pflegebegleitenden und haushaltsnahen Dienstleistungen.




                            Antwort:
                            Mit den Instrumenten RAI oder LEP stehen im Ausland bereits erprobte Personalbemessungsinstrumente zur Verfügung, die ein objektives und transparentes Verfahren zur Personalbemessung ermöglichen könnten. Diese müssten in pflegewissenschaftlicher Forschung für die Anwendung hierzulande hinreichend empirisch abgesichert werden.

                            Darüber hinaus fordern wir seit längerer Zeit eine Struktur- und Finanzreform der Pflegeversicherung. Die Leistungen müssen dynamisiert werden; dazu ist eine regelmäßige Anpassung der Leistungssätze an die allgemeine Preis- und Lohnentwicklung erforderlich.

                            Es müssen außerdem zeitgemäße Arbeitszeit- und Arbeitsorganisationsmodelle eingesetzt werden, die die Zufriedenheit der Pflegebedürftigen und der professionell Pflegenden verbessern.

                            Antwort:
                            Wir bewerten die Fachkraftquote als Mindestquote, deren Ausgestaltung nach Art und Umfang der Pflege flexibel sein muss. Damit die Fachkraftquote den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen mehr entspricht, sind multiprofessionelle Teams erforderlich, die aus pflegerischen, hauswirtschaftlichen, therapeutischen und sozialpädagogischen Berufen bestehen. Der sich ändernde Pflegebedarf wird verstärkt die Frage aufwerfen: Wann ist eine Fachkraft eine Fachkraft? Dies macht eine stärkere Ausdifferenzierung notwendig.

                            Antwort zu 2.4 a:
                            Keine andere Partei hat in der Vergangenheit so auf eine Reform der Sozialen Pflegeversicherung gedrängt und tut dies in ihrem Wahlprogramm so deutlich wie wir GRÜNE. Wir wollen die Pflegeversicherung schnellstmöglich finanziell wie strukturell weiterentwickeln und, wie auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung, als solidarische Bürgerversicherung ausrichten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich gleichermaßen nach ihrer Leistungsfähigkeit an der Finanzierung der Pflege beteiligen. Die Bürgerversicherung ist jedoch kein Allheilmittel. Angesichts der Herausforderungen einer älter werdenden Gesellschaft, sind ergänzende Maßnahmen erforderlich, um auf die steigenden Pflegekosten reagieren zu können. Dabei sind verschiedene Formen der Ausgestaltung denkbar, zum Beispiel als individuelle Zusatzversicherung, als gemeinschaftliche Demografiereserve oder auch als Teil der privaten Altersvorsorge („Pflege-Riester“). Die Pflegeversicherung wird auch als Bürgerversicherung eine Teilkasko-Versicherung bleiben. Allerdings sind die gedeckelten Leistungssätze (Pflegestufen) seit Bestehen der Pflegeversicherung konstant geblieben, so dass sie im Verhältnis zur Preisentwicklung einen Realwertverlust erleiden. Wir wollen deshalb die Leistungssätze regelmäßig dynamisieren, das heißt mindestens der Preisentwicklung anpassen.


                            Antwort zu 2.4 b:
                            Die psychosoziale Betreuung von Menschen mit Hilfe und Pflegebedarf ist eine bedeutsame Aufgabe der Pflege. Der somatische und verrichtungsbezogene Pflegebegriff nach dem SGB XI trägt zu einem verengten Verständnis von Pflege bei und verhindert die Einbeziehung der psychosozialen Bedürfnisse von pflegebedürftigen Menschen. Dieser Mangel ist besonders gravierend angesichts des höheren Beaufsichtigungsbedarfs von Menschen mit einer Demenzerkrankung, mit einer geistigen oder psychischen Behinderung.

                            Als ersten Schritt schlagen wir einen Zuschlag von 30 Minuten für den genannten Personenkreis vor, der im Rahmen der Einstufung zur Anwendung kommen soll. Für viele Leistungsberechtigte würde dies eine höhere oder erstmalig überhaupt eine Pflegestufe bedeuten. Mittelfristig brauchen wir einen überarbeiteten Pflegebegriff und damit verbunden ein Begutachtungsverfahren (Assessment), welches ganzheitlich den realen Pflegebedarf abbildet. Wir setzen uns verstärkt für Modellprojekte zur Weiterentwicklung von verwendbaren Assessmentverfahren ein, die im Sinne von Case-Management eine Einstufung erlauben und auch Ausgangspunkt für die Beratung eines geeigneten Pflege- und Hilfemixes sind.

                            Antwort:
                            Der unter anderem im SGB XI ausgewiesene Vorrang ambulanter vor stationärer Pflege muss auch in der Refinanzierung durch die Pflegeversicherung zum Ausdruck kommen. Wir schlagen deshalb eine allmähliche Angleichung der bisher unterschiedlichen ambulanten und stationären Leistungssätze vor.

                            Pflegebedürftige Menschen haben in aller Regel den Wunsch, so lange wie möglich in einer eigenen Häuslichkeit zu leben. Diesen Wunsch nach maximaler Selbstbestimmung und Selbständigkeit nehmen wir sehr ernst. Unser Ziel ist ein individueller Pflege- und Hilfemix. Deshalb wollen wir auch alternative Neue Wohnformen stärken, wie zum Beispiel Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz. Dazu muss auch eine unabhängige Wohn- und Pflegeberatung gefördert und das Heimgesetz überarbeitet werden. Eine umfassende Pflegreform muss auch auf eine bessere Unterstützung der pflegenden Angehörigen abzielen, um sie vor Überforderung und negativen gesundheitlichen Folgen zu schützen. Dabei ist zu beachten, dass die unentgeltliche Pflege bisher überwiegend von Frauen geleistet wird. Neben den o.g. Leistungsverbesserungen zählt dazu vor allem die Schaffung bzw. Optimierung von (trägerunabhängigen) Beratungsangeboten. Ein weiterer Schritt ist der Ausbau insbesondere kommunaler Netzwerke, um professionelle, ehrenamtliche und familiäre Hilfen besser miteinander in Einklang zu bringen.

                            Die Schnittstellenprobleme zwischen dem SGB V und SGB XI, die zu Abgrenzungs- und Verschiebesituationen führen, müssen beseitigt werden. Wir wollen eine bessere Verzahnung zwischen medizinischer und pflegerischer Leistungen erreichen. Dazu schlagen wir eine weitere Präzisierung von trägerübergreifender Budgets und einen fließenden und flexiblen Übergang der Finanzierung durch die Pflege- und Krankenkassen im Rahmen der integrierten Versorgung vor. Auch die bereits geltenden gesetzlichen Möglichkeiten des Vorrangs von Prävention und Rehabilitation müssen im Rahmen der integrierten Versorgung und bei der Novellierung des SGB XI besser als bisher eingelöst werden.

                            Antwort zu 2.5 a:
                            Das aktive Engagement der Hospizbewegung hat dazu beigetragen, dass in vielen Bundesländern, Städten und Gemeinden ein beachtenswertes Netz von Hilfen für die Sterbegleitung entstanden ist. Dabei sind in erheblichem Umfang ambulante Hospizdienste, stationäre Hospize sowie Beratungs- und Fortbildungsangebote für professionell Pflegende und für andere Berufsgruppen entstanden. Bündnis 90/Die Grünen werden sich auch weiterhin regional engagieren, um ein flächendeckendes Angebot ambulanter und stationärer palliativer Behandlung, psychosozialer Begleitung Sterbender und eine fachgerechte Schmerztherapie zu erreichen.

                            Die Praxis der Sterbegleitung war und ist in vielen Initiativen der Bundesregierung Teilgegenstand von Forschungs- und Modellprojekten der Altenhilfe, bspw. in dem Programm „Altenhilfestrukturen der Zukunft“, beim „Runden Tisch Pflege“ oder in dem Forschungsprojekt „Praxis der Sterbegleitung in Sachsen“.

                            Aufgrund der Alterung der Gesellschaft wird uns das Thema weiterhin begleiten. Wir werden insbesondere darauf achten, dass im Rahmen der Einführung der DRGs palliativmedizinische und palliativpflegerische Leistungen im klinischen Bereich ausreichend sicher gestellt sind. In der besonders wichtigen ambulanten Hospizarbeit treten wir für eine kontinuierliche Verbesserung der Kooperation und Vernetzung im Sinne einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen ein.

                            Antwort zu 2.5 b:
                            Eine Pflegezeitregelung für die Begleitung sterbender Angehöriger ist eine von vielen Möglichkeiten zur Entlastung von Angehörigen in der häuslichen Versorgung. Da immer noch vorwiegend Frauen informell pflegen und vor allem sie es sind, die ihren Beruf zu Realisierung der oft langwierigen Pflege aufgeben, ist ein Gesamtkonzept bestehend aus vielen Bausteinen erforderlich. Pflegezeitregelungen analog zur Elternzeit können für Frauen auch erhebliche Nachteile auf dem ohnehin angespannten Arbeitsmarkt herbeiführen. Deshalb treten wir für vielfältige Lösungen ein. Dazu zählen insbesondere auch niedrigschwellige Beratungsangebote für pflegende Angehörige sowie die Möglichkeit, flexibler, schnell verfügbarer professioneller Dienstleistungsangebote zur Entlastung von Pflegenden. Wir benötigen in diesem Bereich eine Vielfalt von Möglichkeiten, um den unterschiedlichen Situationen und Bedürfnissen entsprechen zu können.

                            Anwort zu 3.1 a, b, c:
                            Eine große Rolle hat bei der Beratung des Krankenpflegegesetzes die Frage gespielt, ob eine generalistische Pflegeausbildung eingeführt werden sollte. Dabei geht es vor allem darum, Pflegefachkräfte so auszubilden, dass diese auch in anderen EU-Staaten problemlos arbeiten können. Letztendlich entschied sich der Gesetzgeber für die Beibehaltung des Spezialistentums in der Kinderkrankenpflege, um den Erfordernissen einer adäquaten Versorgung von Kindern gerecht zu werden. Verändert wurde jedoch im Hinblick auf die „Europatauglichkeit“, dass die Ausbildung neben einer Differenzierungsphase auch gemeinsame Ausbildungsanteile enthalten. Die gefundene Regelung bedeutet aus Sicht der Grünen eine gute Weiterentwicklung der Krankenpflegeausbildung. Inwieweit es weitere gesetzliche Anpassungen geben muss, wird auch von den Ergebnissen der Modellprojekte abhängen, die ab 2007 vorliegen werden.

                            Die im Krankenpflegegesetz verankerte Modellklausel ermöglicht, dass die Länder Unterricht auch an Schulen vermitteln können, die nicht mit Krankenhäusern verbunden sein müssen. Außerdem können sie zu diesem Zweck auch von Ausbildungs- und Prüfverordnung abweichen. Diese zeitlich befristeten Erprobungen von Ausbildungsangeboten, die dazu dienen sollen, den Pflegeberufe unter Berücksichtigung der berufsfeldspezifischen Anforderungen weiterzuentwickeln, befürworten wir. Es ist eine Chance, Ausbildungsstrukturen zu erproben, um richtungsweisende Erkenntnisse für eine gemeinsame Ausbildung in der Pflege zu erhalten. Nach Vorliegen der Ergebnisse ist das derzeitige Krankenpflegegesetz auf Anpassungsbedarf hin zu überprüfen.

                            Für das Berufsfeld der Pflege ist auch ein akademischer Ausbildungszweig in Bezug auf die Entwicklung der Pflegewissenschaft und für Ausbildung, Qualifizierung und Weiterbildung von Pflegefachkräften notwendig. Entsprechend sieht das Krankenpflegegesetz vor, dass Leitungs- und Lehrkräfte zukünftig im Rahmen einer Hochschulausbildung entsprechende pädagogische und fachliche Kenntnisse erworben haben müssen. Hochschulen sollten darin unterstützt werden, Bachelor-, Master- oder andere weiterführende Studiengänge einzurichten. Professionelle Pflege soll wissenschaftlich fundiert sein (evidence-based-nursing) und braucht daher wissenschaftlich gestützte Konzepte.

                            Daraus sollte jedoch nicht abgeleitet werden, dass alle beruflich Pflegenden eine akademische Ausbildung absolvieren müssen. Dieses exklusive Bild der Pflegeprofession scheint uns für die konkrete Pflegearbeit vor Ort wenig sinnvoll und auch nicht sachgerecht. Hier geht es um Praxisbezug und Umgang mit dem Menschen. Auch die von Ihnen angesprochenen europäischen Nachbarländern sehen stufenorientierte – und damit durchlässige - Differenzierungen vor.

                            Antwort:
                            Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung ist eine der größten Herausforderungen, den Berufsnachwuchs sicherzustellen. Trotz des wachsenden Bedarfs an Pflege- und Betreuungsleistungen entscheiden sich derzeit zu wenige Menschen für einen Beruf in der Pflege. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Fehlende Aufstiegsmöglichkeiten, Überforderung im Arbeitsalltag etc. Diese Punkte müssen in einem gemeinsamen gesellschaftlichen „Kraftakt“ angegangen werden. Ein attraktiveres Berufsbild Pflege kann nur durch das Zusammenwirken verschiedenster Maßnahmen entstehen. Hier sind einzelne Klinikbetreiber und Pflegedienste ebenso gefordert wie der Gesetzgeber auf Landes- und Bundesebene.

                            Da aufgrund der Veränderungen im Bereich der „informellen“ Pflege auch verstärkt Aufgabenprofile entstehen, die eher in den Bereich der Betreuung im karitativen Sinn fallen, geht es neben einer guten Erstausbildung auch um niedrigschwellige Ausbildungsangebote für Arbeitsbereiche, die nicht unbedingt von einer Pflegefachkraft ausgeführt werden müssen. Deshalb begrüßen wir, dass in immer mehr Bundesländern die Ausbildung zu Gesundheits- und Krankenpflegehelfern und -helferinnen nach Landesrecht möglich sein soll. Die Zahl der Ausbildungsplätze halten wir allerdings aufgrund des hohen Bedarfs an Pflegekräften für zu gering.

                            Seit Januar 2005 ist mit der endgültigen Einführung des Fallpauschalensystems (DRG’s) in deutschen Krankenhäusern auch die Ausbildungsfinanzierung neu geregelt. Mit der Einführung der DRGs wurde die überfällige wettbewerbsneutrale Ausbildungsfinanzierung durch Ausgliederung der Ausbildungsbudgets sowie Einrichtung von Umlagefonds auf Landesebene ab 2006 realisiert.

                            Antwort:
                            Eine zentrale Herausforderung, der sich die Pflege wird stellen müssen, ist die Veränderung des Aufgaben- bzw. Anforderungsprofils. Die Pflege muss vor allem präventive, rehabilitative und palliative Maßnahmen stärker berücksichtigen. Darüber hinaus muss die Pflege fachlich und sozial-kommunikativ auf die Veränderung der Patientengruppen reagieren: Die Bedarfe werden sich aufgrund des immer unterschiedlicheren familiären, kulturellen und sozialen Hintergrunds zunehmend ausdifferenzieren. Des Weiteren hängt die Veränderung des Tätigkeitsprofils mit den aktuellen und zukünftigen Veränderungen der Strukturen des Gesundheitswesens zusammen. So wird die Pflege innerhalb der sich entwickelnden ambulanten und teilstationären Versorgungsangebote und der Arbeit in multidisziplinären Teams stärker als bisher beratend, unterstützend und koordinierend tätig werden können bzw. müssen. Dies geht mit einer steigenden individuellen Verantwortung einher.

                            Angesichts der beschriebenen Anforderungen brauchen wir ein hohes Erstausbildungs- und Weiterbildungsniveau der Pflegekräfte. Auf Bundesebene haben wir Grünen im letzten Jahr die Modernisierung des Krankenpflegegesetzes mit beschlossen. Aus unserer Sicht wurden damit erste notwendige Schritte getan, um die Ausbildung der Krankenpflegeberufe an die neuen Anforderungen in der Pflege anzupassen und attraktiver zu machen. Die im Krankenpflegegesetz ebenfalls verankerte Modellklausel ermöglicht, neue Ausbildungsstrukturen und –inhalte zu erproben.
                            Die berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung liegt im Verantwortungsbereich der Einrichtungsträger und wird durch Initiativen von Arbeitgebern und der Beschäftigten realisiert.


                            Antwort zu 3.4 a und b
                            Die rot-grüne Bundesregierung hat bereits dazu beigetragen, die Grundlage für umfassende wissenschaftliche Untersuchungen zur Pflegeforschung zu legen. Beispielsweise wurden finanzielle Mittel für Förderung von Forschungsprojekten bereitgestellt, die sich mit der Ausarbeitung von Konzepten und Methoden für die Pflege kranker und hilfsbedürftiger Menschen befassen (u.a.: „Patientenorientierte Pflegekonzepte zur Optimierung der Bewältigung chronischer Krankheit“, „Optimierung des Pflegeprozesses durch neue Steuerungsinstrumente“). Derzeit werden allein durch das BMFSFJ fünfzehn Forschungsvorhaben gefördert. Darüber hinaus fördern auch das BMGS und das BMBF Forschungsprojekte und Pflegeforschungsverbünde. Angesichts des weiter bestehenden Forschungsbedarfs in Theorie und Praxis wird dieser Weg von Bündnis 90/ Die Grünen auch in Zukunft unterstützt werden.

                            Rot-grün hat den Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung am Bruttonationaleinkommen gesteigert: 1997 lag es bei 2,3%, 2003 lag es bei über 2,5%. Im nächsten Jahr steigern wir die Mittel nochmals: durch einen überproportionalen Zuwachs steigt der Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) um 3,2 Prozent auf 8,727 Milliarden Euro von 8,456 Milliarden Euro 2005. Bis 2011 stehen in der Exzellenzinitiative für die drei Förderlinien Graduiertenschulen, Exzellenznetzwerke und Spitzenuniversitäten 1,9 Milliarden Euro bereit. Der Bund trägt drei Viertel davon. Für den wissenschaftlichen Wettbewerb stellt das BMBF im kommenden Jahr 142,5 Millionen Euro zur Verfügung. Der Hochschulbau bleibt bei 925 Millionen Euro. Wir werden das 3%-Ziel konsequent weiterverfolgen, d.h. Bund und Länder müssen bis 2010 jährlich um 6,6 Prozent aufstocken. Dazu müssen wir Mittel umschichten und die Effizienz steigern.


                            Antwort:
                            Das komplexe Instrument „Expertenstandard“, welches der Qualitätssicherung in unterschiedlichen Anwendungsbereichen nutzen soll, kann nur die Grundlage für einen hausinternen Standard sein. Diesen zu erarbeiten bedarf es Fachwissen vor Ort. Empfohlen wird deshalb beispielsweise, innerhalb des Pflegeteams oder der Pflegeeinrichtung einen Beauftragten zu benennen, der sich über Weiterbildungen das notwendige Wissen aneignet und die Umsetzung und Einhaltung des Standards begleitet. Dies entspricht auch der Idee, die mit der Einführung der Pflegeversicherung und der Forderung nach Pflegestandards einherging.


                            Antwort zu 4.1 a
                            Zentral für die zukünftige Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ist, dass sich das Leistungsspektrum nicht nur quantitativ verändert, sondern sich vor allem stärker an den heterogenen Anforderungen der Pflegebedürftigen orientiert und auf gute Pflegeergebnisse abzielt. Die Orientierung im Pflegerecht auf Prozess- und Strukturqualität kann sich nicht vollständig bewähren, ohne auch die Ergebnisqualität stärker in den Blick zu nehmen. Die Verbesserung der Pflegequalität bewerten wir als eine kontinuierliche und nicht als eine einmalige Aufgabe. Qualitätssicherung ist insofern eine beständige Aufgabe, für die Einrichtungsträger regelmäßig sorgen müssen.

                            Von einigen Initiativen und Forschungsprojekten der Bundesregierung sind Vorschläge und Anregungen für die Praxis zu erwarten. So wurde mit dem Ziel, die Pflegequalität in der häuslichen Versorgung und in stationären Einrichtungen zu verbessern, durch das BMFSFJ und das BMGS der "Runde Tisch Pflege" ins Leben gerufen. Gemeinsam mit relevanten Vertreterinnen und Vertretern aus Berufsverbänden, Verbände der Anbieter und aus der Forschung wurden bedeutsame Problemfelder im Bereich der Pflege in vier Arbeitsgruppen bearbeitet. Zum Herbst 2005 werden praxisnahe Handlungsempfehlungen erwartet.

                            Im ambulanten Bereich wird mittelfristig das Persönliche Pflegebudget – nach erfolgreicher Erprobung – zu mehr Wettbewerb um Leistungsqualität führen. Da Auswahl und Kontrolle der Leistungen direkter durch den Betroffenen erfolgt, sind die Anbieter gehalten, sich auf den individuellen Bedarf der zu Pflegenden einzustellen. Das Image und Profil eines Anbieters kann davon erheblich profitieren, die Leistungspalette kann sich erweitern und verbessern.

                            Ein Großteil der häuslichen Pflegeleistungen wird nicht von professionellen Pflegenden erbracht, sondern von Laien, also Angehörigen und Freunden oder Bekannten. Eine umfassende Pflegereform, die wir Grüne seit langem nachdrücklich einfordern, muss deshalb auch auf eine bessere Unterstützung der (meist weiblichen) pflegenden Angehörigen abzielen, um sie vor Überforderung und den Pflegebedürftigen vor unsachgemäßer Versorgung zu schützen. Neben konkreten Leistungsverbesserungen im Rahmen der Sozialen Pflegeversicherung zählt dazu zum einen die Schaffung bzw. Optimierung von (trägerunabhängigen) Beratungsangeboten. Die unabhängige Information und Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige ist eine wesentliche Voraussetzung, um einen Überblick über die örtlichen Angebote und auch die leistungsrechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Erfolgreich umgesetzte Beispiele einer unabhängigen Beratung, die wir für notwendig halten, bestehen bereits in vielen Kommunen und Landkreisen. Dieses Angebot muss flächendeckend ausgebaut werden. Zum anderen setzen wir uns für den Ausbau insbesondere kommunaler Netzwerke ein, um professionelle, ehrenamtliche und familiäre Hilfen besser miteinander in Einklang zu bringen.

                            Der zu beobachtende Anstieg illegaler Pflegekräfte in der häuslichen Pflege ist aus unserer Sicht wie in jedem Beschäftigungsbereich inakzeptabel. Aus pflegepolitischer Sicht verstehen wir dieses Ausweichen auf billige ausländische Pflegekräfte jedoch auch als ein Signal, dass bezahlbare und flexible Dienstleistungen gerade im ambulanten Bereich entstehen müssen. Denn die Pflegebedürftigen bzw. die Angehörigen, die ausländische oder illegale Pflegekräfte beschäftigen, tun dies in der Regel aus einem Gefühl höchster privater Not. Oft handelt es sich um Betroffene mit schwerer Demenz, die ein Höchstmaß an allgemeiner Betreuung und Pflege(hilfe) bedürfen. Dahinter verbirgt sich nicht automatisch falsch verstandene „Sparsamkeit“ oder mangelndes Interesse an qualitativ guter Pflege. Illegale Beschäftigung in der Pflege ist deshalb auch ein Resultat des in vielen Bereichen unzureichenden bzw. privat kaum zu finanzierenden Leistungsspektrums der Pflege(versicherung) sowie mangelhafter Informations- und Beratungsangebote. Auch aus diesem Grund setzen wir uns für eine umfassende Pflegereform ein.

                            Antwort zu 4.1 b
                            Diese Frage hängt eng zusammen mit der Diskussion um die Einrichtung von Pflegekammern (s.u. 4.2.). Grundsätzlich zu bedenken ist, ob die Vielzahl der verschiedenen pflegerischen Berufe und Qualifikationen die Ziele einer Lizenzierung und Registrierung von „Pflegenden“ nicht infrage stellt. So würde eine Beschränkung auf die qualifizierten ausgebildeten Pflegekräfte beispielsweise die Mehrzahl der in der Altenpflege beschäftigten Helferinnen außen vor lassen. Zudem wäre die Heilerziehungspflege und damit der große Bereich der Behindertenpflege nicht berührt. Voraussetzung etwa einer Zertifizierung sollten aber u.E. einheitliche, gesetzlich abgesicherte Standards sein.

                            Antwort:
                            Die Idee einer umfassenden berufsständischen Vertretungs- und Organisationsform für die Pflege wird von Bündnis 90/ Die Grünen bereits seit den frühen 1990er Jahren positiv diskutiert. Eine Pflegekammer, die im Übrigen in Deutschland in die Länderzuständigkeit fiele, ist dabei eine der Ausgestaltungsoptionen, den Stellenwert der Pflege zu verbessern.

                            Aus unserer Sicht muss es dabei um eine gebündelte, stärkere Vertretung der Pflege und damit um mehr Professionalisierung und Eigenständigkeit gehen. Ob die bloße, gesetzlich induzierte Einrichtung einer Kammer dies löst, sehen wir skeptisch. Zudem beinhaltet das Konzept einer Kammer eine Pflichtmitgliedschaft, der wir GRÜNE grundsätzlich kritisch gegenüberstehen. Neben damit verbundenen zu klärenden verfassungsrechtlichen Fragen, kann nur der Berufsstand selbst klären, ob er eine Kammer oder ggf. andere Optionen für die geeignete Vertretungsform hält.

                            Dennoch halten wir es für sehr sinnvoll, diese Debatte konstruktiv fortzuführen.


                            Anwort zu 5 a und b:
                            Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat in der 15. Wahlperiode eine Vorreiterrolle eingenommen und erstmals die Funktion einer Pflegepolitischen Sprecherin eingerichtet, die mit der Bundestagsabgeordneten Petra Selg besetzt wurde. Damit gelang es, im parlamentarischen Raum die Kompetenzen rund um die Pflege − nicht nur bezogen auf Pflegeberufe − zu bündeln und eine Ansprechpartnerin für pflegepolitische Verbände, wie den Deutschen Pflegerat, zu haben. Auch die anderen Fraktionen des Bundestages haben inzwischen nachgezogen. Unsere Erfahrungen sind durchweg positiv, weswegen wir auf diesem Weg weitergehen wollen.

                            Bezüglich eines/ einer Bundesbeauftragten für Pflegeberufe, also einer Position auf Regierungsseite, wäre zu klären, welche Aufgaben und Kompetenzen mit dieser Position verbunden sein sollen, wo diese/ dieser Beauftragte/er anzugliedern wäre, inwiefern sie/er über einen eigenen Beraterstab und Haushaltsmittel verfügen kann etc. Diesbezüglich wäre eine umfassende Diskussion zu führen. Insbesondere wäre jedoch zu klären, ob ein Bedarf besteht, der durch die heutigen Strukturen nicht gedeckt wird.

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                              #29
                              AW: Zeit politisch zu werden!

                              Viele fürchten, sie gehören bei einer radikalen Steuerreform zu den Verlierern. Der stern zeigt drei typische Fälle und bietet einen Rechner, damit jeder ...


                              Wo ich doch gerade höre, dass Fr. Merkel Steuergerechtigkeit einfordert.

                              Elisabeth

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                                #30
                                AW: Zeit politisch zu werden!

                                Warum gilt eigentlich in allen Modellen und Beispielrechnungen immer die Krankenschwester als Inbegriff für den schlechtverdienenden Arbeiter?
                                "Ich heiße Superfantastisch. Ich trinke Schampus mit Lachsfisch."

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