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EuGH - Urteil / Umsetzung

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    #46
    AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

    Was machst du in den Augen vieler Mitmenschen? Du wäschst, du fütterst, du legst trocken...alles Tätigkeiten die aus der Sicht des Laien jeder kann. Nur wenn du ärztl. Tätigkeiten übernimmst, machst du aus deren Sicht etwas, wozu man eine Ausbildung braucht bzw. weil es niemand anderes machen kann.

    Müll wegbringen kann jeder... Problem: hier trifft es jeden Mitbürger. Seine Arbeit ist sozusagen öffentlich.
    Pflegen kann jeder... Problem: hier siehts nur der Bedürftige. Die Arbeit erfolgt in Abwesenheit der anderen Mitbürger. Auswirkungen spürt nur jeder im Portmonaie. Gibts du gerne Geld für etwas, wo du den Bedarf nicht so genau einschätzen kannst?

    Ergo: Pflege muss in die Öffentlichkeit... nicht nur Artikel in die Fachpresse setzen. Letzte Woche gab es einen Leitartikel in der hiesigen Tagespresse (Ostseezeitung). Aber statt der sonst üblichen Komentare und Berichte bliebs bei einer halben Seite zum drohenden Pflegenotstand in den KKHern. Was nimmt der Mitbürger da mit? Sieht er Handlunsgbedarf bei abstrakten Zahlen?

    Elisabeth
    Zuletzt geändert von Elisabeth; 11.12.2006, 11:01.

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      #47
      AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

      Nur, damit Ihr den Effekt des "es gibt andere, denen geht es noch schlechter" mal habt: Von einem 24h-Dienst bekomme ich 16 Stunden regulär bezahlt, die übrigen werden mit einem Betrag von € 1,02/h abgegolten. Damit ist die Bereitschaftszeit bezahlt.

      Ist übrigens keine Marotte meines Arbeitgebers,sondern im Tarifvertrag für den privaten Rettungsdienst so festgeschrieben.

      *grummel*
      ... wird mal kurz hell im Hals und warm um die Brust!

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        #48
        AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

        Ich weiß ja nicht, ob noch Fragen oder Interesse bestehen, aber seit gut 2 Jahren gibt es bei uns im Haus keine Anästhesiebereitschaftsdienste mehr! Die Umsetzung gestaltete sich in den Anfängen etwas schwierig, aber jetzt sind alle zufrieden Es gibt natürlich weiterhin einen Anästhesiekerndienst von 7.45 Uhr bis 16.00 (zur Hauptkampfzeit). Des weiteren gibt es eine Pflegekraft im Frühdienst von 6.30 Uhr bis 14.30. Die Person ist dafür zuständig, daß jeder OP- Saal u. jede Einleitung "betriebsbereit" ist, d.h. Geräte checken, Medikamente für die ersten OPs aufziehen, Besonderheiten herrichten (ZVK, Arterie, Ortho-Pat, Cellsaver etc.) u. dann an der Frühbesprechung der Anästhesisten teilzunehmen. Die Person für den Spätdienst kommt dann von 13.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Dieser wird dann abgelöst vom Nachtdienst (20.30 Uhr bis 6.45 Uhr). Wenn in dieser Zeit nicht operiert wird, ist die Anästhesiepflege komplett in den Arbeitsablauf auf der Intensivstation intregiert! Das ist das Geheimnis, wie es funtioniert ..Falls doch eine OP dazwischenkommt wird man via Pieper benachrichtigt. Ebenso ist die Anästhesiepflege für den Schockraum zuständig. Der Aufwachraum wird, auch in der Nacht, durch unseren PTS (Patienten- Transport-Service, Rettungssanitäter) betreut. Bin gern bereit, auf weitere Fragen zu antworten. Das Modell wird auch Thema meiner Facharbeit werden, die dann für teures Geld gekauft werden kann

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          #49
          AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

          Unglaublich, Unerhört, da ist er wieder, der billige Jakob.
          Wer lässt denn sowas zu?
          Wir haben unsere Abteilung auch auf Schichtdienst umgestellt, was nicht heißt, daß wir bewährte Abläufe über Bord schmeissen.
          Ein gesonderter Frühdienst zum vorbereiten der Arbeitsplätze ist unsinnig.
          Ich will umd muß verantworten, daß die Geräte die ich bediene geprüft und Ok sind. Ich will und muß verantworten, daß in der Spritze das drin ist was auch draufsteht. Ich will meinen Arbeitsplatz selbst vorbereiten. Das ist Sicherheit!
          Alles andere ist billig!
          Warum in der Nacht auf Intensivstation den Aushilfskasper machen? Wenn im OP Arbeit anfällt wird ohnehin auf die Mitarbeit verzichtet.
          Wir haben die Nachtstunden mit Routinearbeiten aufgefüllt die jetzt durch die Umstellung am Tage liegen bleiben.

          Wer ist da bitte im AWR? So kann sich eine Berufsgruppe demontieren. Im AWR muß ein Kollege mit Fachausbildung eingesetzt werden. Ein nicht unerheblicher Anteil der Narkosezwischenfälle passiert im AWR. Gerade vor zwei Wochen ist in Hamburg ein Kind, vermutlich durch mangelhafte Betreuung im AWR, nach Narkose verstorben. Da gehört keine Laienspieltruppe rein!

          Bitte um Details um welches Krankenhaus es sich handelt damit ich einen großen Bogen um die Gegend machen kann.

          Wütend aber zuversichtlich

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            #50
            AW: EuGH-Urteil/Umsetzung


            hallo andreasuhl,
            möchte mich zu 100% deinen Ausführungen anschließen. Im anderen Falle können gleich Arzthelferinnen unseren Job machen. Die sind dann wenigstens nicht überqualifiziert.
            Sören aus Hannover
            wat mut dat mut

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              #51
              AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

              Uups, da hat sich aber jemand heftig auf den Schlips getreten gefühlt..Oder? Unser Frühdienst funktioniert hervorragend, denn jeder Mitarbeiter ist vollstens qualifizert, ist sich seiner Verantwortung genau bewusst. Da ist in jeder Spritze drin, was draufsteht und jedes Gerät ist fehlerfrei gecheckt. Und "Aushilfskasper auf der Intensivstation", das ist ja wohl echt billig, multiflexible Fachkrankenschwestern u. Pfleger so zu bezeichnen. Hast Du nicht auch Dein Fachexamen für Intensiv- UND Anästhesiepflege gemacht ?? Euren Nachtdienst kann ich mir mit den liegen gebliebenen Routinearbeiten gut vorstellen..Wir schaffen diese wichtigen Routinearbeiten tagsüber und können Nachts noch sinnvoll den Menschen helfen, was ja unsere Aufgabe ist, nicht wahr? Wir sind Pflegende!
              Zum AWR: Politisch und von Arbeitnehmerseite gesehen muß ich Dir ja recht geben (falls Du es überhaupt von der Seite betrachtet hast?). Es geht natürlich auch darum Kosten zu sparen,gerade in kleinen Häusern, aber sind Rettungssanitäter kein qualifiziertes Personal?? Unsere Rettungsleute sind allesamt hervorragend für die Betreuung der AWR- Patienten geeignet. Das sind verantwortungsbewusste, hervorragend eingearbeitete motivierte Leute.
              Und jetzt wünsch ich Dir weiterhin viel Glück für Deine weitere Krankenpflegekarriere und denk immer dran: Weitermachen wie bisher, denn wir haben das ja schon immer so gemacht!!

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                #52
                AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                Hallo trine,
                kann deiner Argumentation nicht ganz folgen. Ich halte RS für nicht qualifiziert, Patienten postoperativ und postnarkotisch zu überwachen. Ich bin sowohl RS alsauch Fachkrankenpfleger A+I und habe ich beiden Professionen gearbeitet. So geht es aber nicht, ohne andreasuhl vorgreifen zu wollen.
                Gruß
                Sören
                wat mut dat mut

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                  #53
                  AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                  @trine: so mag ich deiner Argumentation auch nicht folgen!
                  Rettungsassistenten in der Nacht im Aufwachraum finde ich mehr als bedenklich, für mich gehören auch/besonders Nachts Pflegende! dorthin, schon allein wegen der dünneren Personalbesetzung. Auch was die Demontage betrifft, kann ich Andreas nur Recht geben, und dies hat nun rein gar nichts mit 'dashabenwirimmersogemacht' zu tun.
                  Und entweder benötige ich im Nachtdienst z.B. drei Pflegekräfte, und kann nicht auf einen möglicherweise über Stunden verzichten, weil er/sie im OP steht, oder eben nicht. Egal, wie gross oder klein das KH ist.
                  Verschieben von Routinearbeiten in die Nacht kann ja auch nur bedeuten, 'patientenferne' Tätigkeiten dorthin zu verlagern, denn Ziel sollte auch für Intensivpatienten sowas wie eine Nachtruhe sein, wenn es denn irgendwie möglich ist. Bei mir ists schon lange her, aber ich erinnere mich gut und gerne an die lange Übergabezeit von Früh- zu Spätdienst. Die haben wir nämlich für aufwendige Pflegemassnahmen genutzt, haben gemeinsam mit dem Doc Beatmungssysteme gewechselt, Inkubatoren ausgetauscht, uvm.

                  Gruss vom Rhein, Madi
                  Die Absicht bestimmt die Sicht.

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                    #54
                    AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                    Rettungssanitäter und Patienten-Transport-Service-Mitarbeiter im Aufwachraum als qualifizierte Pflegefachkraft???? Die haben also gelernt Relaxans- oder Analgetikaüberhänge zu erkennen und adäquat zu reagieren, können beurteilen, ob die Menge in der Drainage normal ist oder nicht, und eine adäquate Schmerztherapie (eine der wichtigsten Aufgaben im AWR) können die sicherlich auch. All das haben sie sicherlich in ihrer 520-Std.-Rettungsdienstausbildung gelernt. Diese Beispiele ließen sich um einiges erweitern. Ich hoffe, nicht in Unna in so eine Klinik zu geraten. Tut mir leid.

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                      #55
                      AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                      Ok, da ist wohl vieles falsch angekommen oder falsch aufgenommen oder was auch immer. Das ist halt manchmal das blöde an diesen mails, ausführlich geht schlecht. Aber hier kommen jetzt noch Ergänzungen meinerseits, auf die nicht verzichtet werden kann. Ich versuche jetzt zu guter letzt alle Mißverständnisse auszuräumen. Unser AWR steht natürliche unter anästhesiologischer Leitung, d.h. es ist an 5 Tagen die Woche von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr eine Anästhesiefachpflegekraft anwesend, die die Rettungssanitäter bei der Arbeit überwacht. D.h. der Rettungssanitäter ist zur Unterstüttzung dieser Fachkraft da. Außerdem ist der AWR natürlich direkt am OP- Trakt angegliedert, so daß zusätzlich noch alle im Dienst befindlichen Anästhesisten u. Pflege in Rufnähe sind. Trotzdem bin ich der Meinung, daß ÜBW kompetent von Rettungssanitätern übernommen wird. Aber dieser oder diese sind ja niemals alleine im AWR. Falls Nachts operiert wird übernimmt die Intensivstation die post- op. ÜBW bis zur Verlegung. Der Spätdienst der Anästhesie ist solange im OP, bis alle inkl. Routinearbeiten ebenfalls erledigt sind. In der Woche ist es also i.d. Regel nicht möglich vor Schichtende auf Intensiv zu erscheinen. Aber der Nachtdienst u. der Wochenenddienst geht meist direkt auf die Intensivstation, ist Teil des Teams, bekommt eine Übergabe von meist einem Pat., falls doch mal operiert wird (äußerst selten bei uns!)und arbeitet als volle Intensivkraft. Zum Schluß möchte ich nochmal sagen, daß ich wirklich stolz bin auf die Flexibilität in meiner Abteilung. Und damit meine ich Intensiv und Anästhesie. Seit der Zeit ist ein Team aus uns geworden, wir haben Einblick in die Pflege und in die Funktion und ich als eigentliche Intensivschwester (auch noch Innere ) arbeite mit großer Begeisterung zum zweiten Mal innerhalb der Rotation in der Anästhesie u. alle Kollegen aus der AN sind auch schon für mind. 4 Monate nur auf Intensiv gewesen. Das ist wirklich eine gute Sache!! Und natürlich führe ich auf Intensiv keine Routinearbeiten durch! Das ist falsch angekommen. Das war auf die Anästhesie bezogen! Nachts wird gepflegt u. geschlafen (die Pat.) u. manchmal auch Leben gerettet! Vielen Dank für Eure zahlreichen Meinungen. Ich hoffe alle Unklarheiten beseitigt zu haben??

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                        #56
                        AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                        Tach!

                        Ich schließe mich mit Überzeugung folgenden Ausführungen meiner Vorredner/Vorschreiber an, besser könnt ich's auch nicht sagen

                        Zitat von andreasuhl
                        Wer ist da bitte im AWR? So kann sich eine Berufsgruppe demontieren. Im AWR muß ein Kollege mit Fachausbildung eingesetzt werden. Ein nicht unerheblicher Anteil der Narkosezwischenfälle passiert im AWR. Gerade vor zwei Wochen ist in Hamburg ein Kind, vermutlich durch mangelhafte Betreuung im AWR, nach Narkose verstorben. Da gehört keine Laienspieltruppe rein!
                        Zitat von Sören Lösche
                        Im anderen Falle können gleich Arzthelferinnen unseren Job machen. Die sind dann wenigstens nicht überqualifiziert.
                        Zitat von ruebar63
                        Rettungssanitäter und Patienten-Transport-Service-Mitarbeiter im Aufwachraum als qualifizierte Pflegefachkraft???? Die haben also gelernt Relaxans- oder Analgetikaüberhänge zu erkennen und adäquat zu reagieren, können beurteilen, ob die Menge in der Drainage normal ist oder nicht, und eine adäquate Schmerztherapie (eine der wichtigsten Aufgaben im AWR) können die sicherlich auch. All das haben sie sicherlich in ihrer 520-Std.-Rettungsdienstausbildung gelernt.
                        Mfg Obs-Pfleger
                        ..."Früher haben wir Obse immer mit doppel p in der Mitte geschrieben - Oppse halt".....

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                          #57
                          AW: EuGH-Urteil/Umsetzung

                          Liebe Kollegen, da steckt ja mehr Zündstoff drin als ich dachte.Zum Glück trage ich keine Schlipse.

                          Um klare Verhältnisse zu schaffen :
                          Rettungssanitäter gehören in Krankenwagen oder ergänzend auf Rettungswagen.
                          Krankenpflegekräfte gehören in Krankenhäuser.
                          Anästhesiepersonal in Anästhesieabteilungen und Intensivpersonal auf Intensivstationen.

                          Auch wir arbeiten nach dem Vertrauensgrundsatz und was draufsteht muß auch drinsein. Trotzalledem gibt es ein Arzneimittelgesetz. Das besagt, daß nur der ein Medikament verabreichen darf der es auch selbst aufgezogen hat. Wir verfahren entsprechend und bereiten nach Möglichkeit unsere Medikamente selbst vor. Der Anästhesist der die Narkose führt ist verpflichtet das Gerät zu prüfen. Meist macht das aber doch die im Saal eingeteilte Pflegekraft und die kann dann dafür gerade stehen wenn irgend etwas nicht funktioniert.
                          Es ist und war schon immer ein besseres Gefühl zu sagen, daß habe ich vorbereitet oder gemacht und das war in Ordnung. Zu sagen ich habe das übernommen oder es war vorbereitet und ich glaube es war OK etc. ist immer zweite Wahl und Mittelmaß.
                          Ich galube nicht, daß deine Vorstellungskraft dafür ausreicht was unser Nachdienst so macht. In der Regel laufen zwei Säle bis Mitternacht und länger.
                          Da die Nacht bis 7:30 Uhr dauert ist also Zeit für diverse Arbeiten wie Kontrolle von Notfallwagen der Stationen, Aufbereiten von Narkosegeräten, wir haben ca 40 Geräte, Kontrolle von Materialien in dezentralen Lagern und Behandlungswagen, Kontrolle von Schockraum und Arbeitsplätzen im Diagnostikbereich etc, alles Dinge, die wir zu Zeiten des Bereitschaftsdienstes am Tage erledigten, da einfach mehr Personal im Tagdienst war. Dazu kommen administrative Arbeiten.
                          Du siehst, wir sind voll beschäftigt.
                          Rotation zwischen den Abteilungen wird immer wieder mit fadenscheinigen Begründungen wiederbelebt. Rotation führt zu keiner Verbesserung der Zufriedenheit, der Kontinuität und letztlich der Qualität. Wir haben oft Kollegen aus dem Intensivbereich bei uns zu Gast die " mal ein bisschen Narkose machen wollen". Die finden das so ganz schön, solange genug Personal vorhanden ist. Wird es eng sind diese Kollegen nicht mehr zu gebrauchen. Wie auch. Da fehlt einfach Erfahrung. Eine Ausbildung alleine macht noch keinen Spezialisten. Ich maße mir auch nicht an auf einer Intensivstation zu arbeiten und dort mal eben "ein paar Patienten zu machen."
                          Das ist auch ein hochkomplexer Arbeitsbereich mit anspruchsvoller Pflege, da kann ich nicht mal eben so und ganz nebenbei mitmischen, ich will das auch nicht. Ich bin im Anästhesiebereich und das ist auch gut so.

                          Ich weiß nicht wie lange du schon im Beruf bist, wenn wir alles so machen würden wie wir das schon immer gemacht haben dann würden heute noch OP - Schwestern den Anästhesisten helfen.
                          Wir haben uns über die Jahre etabliert und wir brauchen interessierte, engagierte und hochmotivierte Kollegen die im Anästhesiebereich arbeiten wollen. Die Trennung vom Intensivbereich war schon immer da und wird immer bleiben. Gerade neueste berufspolitische Entwicklungen zeigen das wieder auf. Und auch das ist gut so.
                          Weitermachen

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                            #58
                            AW: EuGH - Urteil / Umsetzung

                            Pflegerische Versorgung flexibel und weiterhin auf hohem Niveau
                            Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie im Pflegebereich jetzt in der Testphase

                            Nach der neuen EU-Arbeitszeitrichtlinie gelten Bereitschaftsdienste arbeitsschutzrechtlich grundsätzlich als Arbeitszeit. Die zulässige Höchstarbeitszeit pro Woche beträgt maximal 48 Stunden. Das deutsche Arbeitszeitgesetz sah eine Übergangsregelung für tarifliche Vereinbarungen bis zum 31. Dezember 2006 vor und gibt gleichzeitig die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen über die maximale Wochenarbeitszeit von 48 Stunden hinauszugehen, das so genannte Opt-Out.
                            -> http://www.klinikum.uni-muenster.de/...ngflexibel.php

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                              #59
                              AW: EuGH - Urteil / Umsetzung

                              Hallo,
                              also in unserer Uniklinik wird das Arbeitszeitgesetz, welches die Baden-Württembergischen Unis ausgehandelt haben nun komplett umgesetzt. Und zwar auch ohne Opt-Out im Anästhesiepflegebereich. Dies hat sehr viele Haken und Ösen, welche auch bei objektiver Betrachtung nicht besser werden. Zuerst einmal haben wir Pflegekräfte keine realistische Chance mehr auf unsere Soll-Wochenstundenzahl von 39 Stunden zu kommen OHNE einen geleisteteten Bereitschaftsdienst in Arbeitsstunden umzufaktorisieren. Zu gut Deutsch: B-Dienst wird in Arbeitsstunde umgerechnet, der Arbeitgeber spart Kohle und der Angestellte ist der Arsch. Folge soll laut dieser pfiffigen Gewerkschaft VERDI sein, dass so mehr Stellen geschaffen werden. Dumm nur, dass unsere Stellen schon jetzt nicht mehr besetzt werden können mangels Bewerber (und die werden nicht mehr bei der neuen Dienstplanregelung), so dass die verbleibenden Restpfleger mit Überstunden, welche auch nicht Arbeitszeitkonform sind, es büßen müssen. Finanziell gesehen eine Einbuße von ca. 200.- Euro, Sozial gesehen eine Verschlechterung durch viele Spätdienste um die gestiegene Auslastung der Säale zu kompensieren. Der Frust steigt, die Motivation sinkt und zwar in einem Tempo, welches beängstigend ist. Die ärztliche Ober- und Chefarztseite ruft nun nach Arzthelferinnen für die Anästhesie. Der Karren wird an die Wand gefahren!
                              Schuld? Verdi, Personalräte und Verwaltung. Und eine Pflegelandschaft, die aus Tradition nicht in der Lage ist sich durchzusetzen, sich zu wehren.

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                                #60
                                AW: EuGH - Urteil / Umsetzung

                                und es geht weiter:



                                so long arnold

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