ich bin auf der Suche nach Argumenten, um eine Weiterbildung zum Praxisanleiter gegenüber meinem Arbeitgeber zurechtfertigen.
Auf meiner Station bin ich schon über Jahre mitverantwortlich
1. für die Ausbildung der Krankenpflegeschüler und
2. für Praktikanten die eine Weiterbildung A+I absolvieren.
Mein Wunsch wurde abgelehnt, da für Praxisanleiter kein Bedarf sei. Stattdessen soll ich irgendwann eine Mentorenausbildung absolvieren. Dieser Kurs müsste noch entwickelt werden.
Nun möchte ich nachhaken, um endlich Praxisanleiter zuwerden.
zu 1. fällt mir ein , dass im Krankenpflegegesetz nur noch von Praxisanleitern die Rede ist. Das Wort Mentor kommt nicht mehr vor.
aber zu 2. fehlt mir noch die Argumentation. Steht etwas dazu in der Weiterbildungsempfehlung der DKG ?
Mit freundl. Grüßen Otto
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