wie bekannt sein dürfte, ist bei der Anwendung von FFP 2 - Masken nach einer Tragedauer von 75 Minuten eine 30-Minütige Tragedauerpause zur Erhollung einzuhalten.
Zu Finden ist dieses in der DGUV Regel 112-190, Anlage 2, Nr. 5.1.3 wird die Tragedauer für FFP2 –Masken ohne Ausatemventil auf 75 Minuten mit einer Erholungsdauer von 30 Minuten begrenzt.
In den Pflegebereichen soll Patientennah wg. CoVid 19 diese Maske getragen werden. Dies führt regelmäßig dazu, dass die Tragedauer überschritten wird weil fast ständig Patienten-Kontakt besteht.
Wie geht Ihr mit dem Problem um?
Viele liebe Grüße
fridolin
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