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Pausen im Bereitschaftsdienst

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    Pausen im Bereitschaftsdienst

    Hallo .
    Wie allen bekannt, ist Bereitschaftsdienst gleich Arbeitszeit. Dementsprechend müssen hier auch Pausen gewährt werden. Bei 09:00 Stunden Arbeitszeit sind es meines Wissens 30 Minuten und darüber hinaus 45 Minuten. Da schon das Wort Bereitschaftsdienst es verrät muß man als Arbeitnehmer vor Ort immer bereit sein um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunhmen. Das heißt es gibt keine Möglichkeit für 30 bzw. 45 Minuten sich komplett aus der Bereitschaft abzumelden. Also sollte man meinen, eine Bezahlung der Bereitschaftspause oder Ausgleich in Freizeit sei ein fairer Kompromiss dafür, dass man keine Pause machen kann im Bereitschaftsdienst. Mein Arbeitgeber sieht es anders. Wenn ich die Nacht durchgearbeitet (12Std.) habe darf ich mir 45 Minuten aufschreiben an sonsten nicht. Nach meinem Kenntnisstand bekommen die Feuerwehrleute in Bereitschaft die Pausen bezahlt. Mich würde es mal interessieren ob es überall so ist oder ob die Pausen im Bereitschaftsdienst bezahlt bzw. in Freizeit abgegolten werden. Würde mich über Infos freuen.

    #2
    AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

    eigentlich ist es so:
    Pause ist Pause und Bereitschaft ist Bereitschaft....
    hmmm
    Arnold

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      #3
      AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

      PS deshalb hat z.B. in einem Pausenraum auch ein Zentralmonitor nichts zu suchen....

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        #4
        AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

        Ich sehe es genauso. Pause ist Pause und BD ist BD. Hier noch ein Link dazu. Wenn ich es richtig interpretiere gibt es hier sogar ein Bundesarbeitsgerichtsurteil.

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          #5
          AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

          während des Ruf- und Bereitschaftsdienstes gibt es keine Pause! Der Dienst darf auch nur angeordnet werden wenn durchschnittlich die abgeforderte Arbeit unter 50% der gesamten Zeit ist. Sonst ist Schichtdienst gefordert. Dann gibt es auch Pause!

          Sören
          wat mut dat mut

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            #6
            AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

            Hier gibt es noch weiterführende, interessante Informationen zu dem Thema.

            Bei genauem Lesen scheint hier die EU alles einfacher zu gestalten - für die Arbeitgeber.
            Wenn ich lese, dass der Plan ist, Zeiten der Nicht-Beanspruchung auch nicht als Arbeitszeit zu werten -:wuetend:

            Viele liebe Grüße
            der arbeitsbereite
            fridolin
            immer gelegentlich manchmal
            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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              #7
              AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

              Hallo.
              Fakt ist Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit. Und Pausen sind während der Arbeitszeit zu gewähren. Dies ist genau geklärt. Somit muß ich Herrn Löschen widersprechen. Auch die nicht Inanspruchnahme während des Bereitschaftsdienstes ist Arbeitszeit.

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                #8
                AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

                Für den AVR Bereich muss ich noch einmal schauen, wir haben z.B. nachts im OP eine Kombination von Regeldienst und Bereitschaftsdienst. Im Regeldienst ist eine Pause. Das aber auch nur in der Pflege.

                Sören
                wat mut dat mut

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                  #9
                  AW: Pausen im Bereitschaftsdienst

                  Am Rande des Themas
                  Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass auch für Bereitschaftszeit der Mindestlohn gilt. Die Richter definierten zudem, was unter Bereitschaftszeit zu verstehen ist.

                  vg Arnold

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