Hier schon mal geschaut?
https://www.betriebsrat.de/portal/be...eitskampf.html
Vg Arnold
Na nun würde mich ja glatt im Zusammenhang mit Streikmassnahmen die Definition dieses Begriffes (Kampfmittelfreiheit) interessieren....Da für beide Seiten „Kampfmittelfreiheit“ gelte, ...
Wäre schön zu wissen, welche Geschütze man noch auffahren könnte, um seinen Positionen Nachdruck zu verleihen.
pflegerli
Hier schon mal geschaut?
https://www.betriebsrat.de/portal/be...eitskampf.html
Vg Arnold
Moin,
heute hat das BGH ein Urteil zum Thema Lebend-Organspende und deren Aufklärung getroffen bzw. die Fälle wurden zurück an das Oberlandesgericht gewiesen, die nun über Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz befinden müssen.
https://www.ndr.de/nachrichten/niede...ht,bgh138.html
Ich finde das Urteil richtig, denn die Aussage, die ein Richter am OLG traf - "die Kläger hätten auf jeden Fall einer Lebendspende zugestimmt", fand ich schon etwas daneben. Ich finde auch, dass die Lebendspender nicht nur über die gesundheitlichen Folgen aufgeklärt gehören, sondern z.B. auch, dass es unter Umständen Schwierigkeiten mit einer Reha-Maßnahme nach der Spende oder dem Krankengeld geben kann.
Gruß
Moin,
das Arbeitsgericht in Achen hat entschieden, dass eine Pflegerin auf ihre lackierten Gel-Fingernägel verzichten muss.
https://www.haufe.de/personal/arbeit...76_484848.html
Gruß
@ostfriseland,
da hat das Arbeitsgericht einmal richtig entscheieden.
Aber gehört diese Info nicht auch zu "Hygiene und Nagellack"?
Viele liebe Grüße
fridolin
Geändert von fridolin (12.11.2019 um 08:44 Uhr) Grund: Schreibfehlerteufel beseitigt!
immergelegentlich
manchmal
Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...
Moin,
das Amtsgericht Flensburg hat eine Pflegekraft wegen einem Abgabefehler von Metamizol verurteilt,https://www.aerztezeitung.de/Wirtsch...lt-403493.html
Gruß
Ein wichtiges Urteil vom LAG Hamm für alle KollegInnen, die zum Wirkungskreis des TVöD gehören:
13 TaBV 14/19
"Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Detmold vom 04.01.2019 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen."
Die Begründung wird noch folgt.
Bedeutung: die 5 Tage Woche ist einzuhalten. Andere Vereinbarungen sind nicht gültig.
Wenn Ihr unter dem Dach des TVöD arbeitet und eine längerer Tagewoche habt, so ist dies nicht zulässig.
Viele liebe Grüße
fridolin
immergelegentlich
manchmal
Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...
@ostfriesland, @all:
Das ist aus meiner Sicht ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers. Hier liegt die Hauptschuld, es hätte ein einheitliches Kennzeichnungssystem geben müssen.Die Pflegekraft hat nach Ansicht der Richter dagegen sorgfaltswidrig gehandelt. Sie hatte die vorhandene Allergie-Kennzeichnung in den schriftlichen Klinikunterlagen übersehen. Diese Kennzeichnung war damals noch nicht klinikeinheitlich. Von der Tätigkeit auf einer anderen Station war die Angeklagte die Kennzeichnung in anderer Form und an anderer Stelle in den Unterlagen gewohnt.
Das wurde aber erst nach dem Zwischenfall eingeführt.
Ich binn gespannt, ob die Üflegerin vor die nächste Instanz zieht...
Viele liebe Grüße
fridolin
immergelegentlich
manchmal
Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...
Moin,
eine Pflegekraft spritzt einem Totkranken mehr Morphin als ärztlich angeordnet, das BGH zweifelt an einer Strafbarkeit: https://christmann-law.de/neuigkeite...0-01-2019.html
Gruß
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