Wenn eine Patientenverfügung beim behandelnden Arzt vorliegt, ist das schon gut. Die Pflegekräfte müssen auch Kenntnis haben. Wenn dann einem Mitarbeiter, egal welcher Berufsfruppe, starke Zweifel aufkommen, ob die Behandlung im Sinne des Patienten ist, soll dieser das klinische Ethikkomitee anrufen und ein Problem melden. Dies wird von den Mitgliedern, bei uns im Vorstand des Komitees, geprüft. Dann wird entschieden, ob z.B. eine ethische Fallbesprechung ein sinnvolles Instrument darstellt, um das ethische Problem zu klären. Wenn ja, wird diese Fallbesprechung zeitnahe organisiert. Hier können z.B. Angehörige oder Pflegende des Pat. nach seinen ethischen Grundwerten allgemein und seiner Einstellung zu kurativer/palliativer Therapie am Lebensende befragt werden. So kann der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden. Das Etrhikkomitee wird in der Fallbesprechung eine Empfehlung durch Moderation entwickeln. diese wird in der Patietenakte hinterlegt. Dies soll dem Arzt , der weiter in der Verantwortung steht, und dem gesamten Team zur Orientierung dienen.
Sören
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