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1 Nachtschwester für 36 Patienten

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    #16
    AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

    Präziseren wir: Streik ist vom Grundgesetz getragen .... Aber: Für das "kleine Streikrecht" musste Verdi gerade vors Gericht ziehen. Die AG ind D sind net blöd. Die kennen ihre Möglichkeiten wie sie einem Arbeitskampf wirkungsvoll begegnen können.
    Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, was man im Arbeitsrecht unter einem Streik versteht, ob der Arbeitgeber auf einen Streik seiner Mitarbeiter mit Abmahnungen oder Kündigungen reagieren darf und unter welchen Voraussetzungen ein Streik erlaubt ist. Außerdem finden Sie Hinweise dazu, welche Arbeitskampfmittel die Arbeitgeberseite hat und welche ...

    Einen Genralstreik, wie wir ihn aus Frankreich oder Spanien kennen, wird es demzuffolge in D wohl kaum geben.

    Elisabeth

    PS Gibt es eigentlich noch mehr D als die BRD?

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      #17
      AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

      Zitat von Sören Lösche
      Elisabeth,

      es gibt gezielte Kampagnen gegen die Kammer von Verdi. Verdi befürchtet Mitgliederschwund und traut seinen MItgliedern intellektuell nicht zu zwischen Kammer und Gerwerkschaft zu differenzieren. Das kann mich zum Infarkt treiben. Das ist Arroganz. Daher muss auch eine Gewerkschaft Kontakt zur Basis halten.

      Sören
      Das unterstreiche ich voll und ganz. Also Angestellter empfehle ich Dir allerdings weiterhin in der Gewerkschaft zu bleiben.

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        #18
        AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

        Für Kammer und bleibe bei der Gewerkschaft.

        WomBat, Viele Fronten, Egal. Wer kämpft macht Gut!
        Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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          #19
          AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

          Wie wäre es, diese Verdi-Kampagne zu unterstützen:
          Mehr von uns ist besser für alle
          Ist doch mal ein Anfang. Und die Berliner haben sich ja schon einmal als durchaus streikfähig erwiesen: Charité-Streik 2011 hier oder auch hier.

          Schönen Gruß wünscht pflegerli

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            #20
            AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

            Zitat:Präziseren wir: Streik ist vom Grundgesetz getragen ..


            Arbeitsrecht im Grundgesetz???????????????

            Sören
            wat mut dat mut

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              #21
              AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

              Zitat von Sören Lösche
              Zitat:Präziseren wir: Streik ist vom Grundgesetz getragen ..


              Arbeitsrecht im Grundgesetz???????????????

              Sören
              Ja, zumindest darfst Du nicht abgemahnt werden, wenn Du an einem Streik teilnimmst.
              Und darum in der Gewerkschaft bleiben, auch wenn sie mir zur Zeit mit ein paar Aussagen auf den Keks geht...

              http://www.youtube.com/watch?v=IMZ5VHFtQu8

              http://www.youtube.com/watch?v=RGwiS...eature=related

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                #22
                AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

                Ich will wissen, welcher Pragraph im Grundegesetz bei Streik schützt? Eine Arbeitsniederlegung ist immer rechtlich schwierig. Ein Streik muss ganz bestimmte Voraussetzungen haben, sonst bin ich weg vom Fenster. Das alles hat nicht mit dem Grundgesetz zu tun, wie Elisabeth behauptet. Das ist meine Meinung.

                Sören
                wat mut dat mut

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                  #23
                  AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

                  @Sören,
                  bitte schön: Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz - "Tarifautonomie".
                  Auch ver.di bezieht sich im Übrigen auf diesen Artikel.
                  ...welcher Pragraph im Grundegesetz bei Streik schützt?
                  Direkt schützt auch der Artikel 9 GG den Einzelnen nicht. Wenn Du aber Mitglied einer Vereinigung nach § 9 Abs. 1 bist, dann sind Maßnahmen, die dieses Recht beschränken oder behimndern, rechtwidrig.
                  Juristen halt...
                  Soll im Klartext bedeuten: Gewerkschaftsmitglieder dürfen zweifelsfrei streiken.

                  Elisabeth hat also recht , wenn sie das -recht im Grundgesetz angesiedelt sieht.

                  Viele liebe Grüße
                  der momentan nicht streikende
                  fridolin
                  immer gelegentlich manchmal
                  Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                    #24
                    AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

                    Genau, das deckt sich mit meiner Erinnerung. Der entscheidende Punkt ist für mich, dass die Voraussetzungen stimmen müssen. Der Arbeitnehmer muss in der Gewerkschaft sein und die Gewerkschaft muss die Maßnahme stützen. Das beides ist leider fast nie der Fall. So komme ich zu der Aussage, dass nicht jeder Mitarbeiter jederzeit streiken kann, wenn es ihm in den Sinn kommt.

                    Sören
                    wat mut dat mut

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                      #25
                      AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

                      Welch unverschämtes Glück für den AG, dass es einen so geringen Organistaionsgard gibt. Der ermöglicht (fast) alles.

                      Weil es so schön passt...


                      Fällt mir ein- wie kann der Tarif das Arbeitsrecht aushebeln? In dem sind ja Zeiten vorgegeben, in denen Ü-Stunden auszugleichen sind. Die werden bei Arbeitszeitkonten ja net eingehalten. Oder sehe ich da was falsch?


                      Elisabeth

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                        #26
                        AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

                        Das geht. Wir haben in der AVR z.B. nur 9 Std. Ruhezeit einzuhalten. Den Rest kann per Dienstvereinbahrung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung im Einvernehmen beschlossen werden. Das ist in der Regel bei Arbeitszeitkonten der Fall. Im Einvernehmen geht viel.

                        Sören
                        wat mut dat mut

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                          #27
                          AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

                          Warum haben wir Gestze, wenn Tarifrecht eh Arbeitsrecht sticht. Wenne s nur um das Einvernehmen geht... da kann man viel mit begründen. Keine Gegenwehr kann als stilles Einverständnis gesehen werden. Da sollte man das nächste mal darn denken, wenn man mal wieder Ü-Stunden schiebt um den Personalmangel auszugleichen.

                          Elisabeth

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                            #28
                            AW: 1 Nachtschwester für 36 Patienten

                            Nein, eine Dienstvereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen Geschäftsführung und Arbeitnehmervertretung. Überstunden und Mehrarbeit können nach den Verträgen sowieso angeordnet werden. Fast alle sind im Arbeitvertrag zu Mehrarbeit bei Bedarf verpflichtet.

                            Sören
                            wat mut dat mut

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