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Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
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Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Auf meiner jetzigen Station möchte der leitende Oberarzt das wir Patienten die nicht schnell genug erwachen (etwa Patienten mit Analgosedation > 48 Stunden, RASS -5 weil offener Thorax etc) einen Perfusor anbauen, der Anexate, Anticholium und Naloxon beinhaltet. Ich kann mir aber nicht vorstellen, ,das so etwas zugelassen ist. (Von der Sinnhaftigkeit will ich jetzt mal gar nicht sprechen ) Wie kann ich mich gegen solche Anordnungen zu Wehr setzen?Stichworte: -
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Hallo Dave
Es geht eben doch um die Sinnhaftigkeit.
Brind doch eine Grundsatzdiskussion in Gang bezüglich eurer Analgosedierung.
Warum müssen die Patienten so tief sediert werden? Und wenn es einen trifftigen Grund dafür gibt, die Umstellung auf kurzwirksame Medis.
Propofol statt Midazolam, Ultiva statt Fentanyl oder Sufentanil?
Gruß Helmut
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Diso ist bei uns Standard, Ultiva ist pöse sagt der Chef... (why ever, angeblich macht es Kampfanfälle)! Die Idee das die Pflege bei uns ernsthaft in Therapieentscheidungen auch nur angehört wird ist illusorisch!
Ein offerner Thorax mit IABP oder gar ECMO sollte imho wirklich sediert sein und sich nicht einmal zucken wenn es sich vermeiden lässt...
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Ich wollte eigentlich keine Vorschläge für alternative Sedierung haben (Ideen habe ich auch, bin aber kein Arzt und bin daher an die sture Ideenlosigkeit meiner Akademiker gebunden), sondern wissen wie ob ich etwas gegen diese mir etwas Angst machenden
"Misch-Hallo-Wach-Perfusoren" tun kann!
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Anfrage an die Klinikapotheke, vielleicht sagt die ja daß diese Kombination ein absolutes no go ist.
Wenn nicht, Frage an eure "Halbgötter in Weiß", wie sie sich eine suff. Schmerztherapie unter Naloxon vorstellen.
Ansonsten wird du (ihr) das nicht verhindern können. Sie können dir nun mal fachliche Anweisungen geben und du mußt sie ausführen wenn sie nicht offensichtlich eine Gefährdung bedeuten.
Gruß Helmut
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Wobei Mischinfusionen (auch Perfusoren) meines Wissens nach nicht zulässig sind. Wie wird denn im Falle eines Zwischenfalles reagiert bzw. wie will man die Pharmakawirkung auseinander diffundieren? Dünnes Eis sage ich nur! Ich würde mir als Stationsleitung schriftlich geben lassen, dass es keine Bedenken gibt und es so wie geschildert zugelassen ist. Rücksprache mit Apotheke ist immer gut in solchen Fällen! Ihr hängt das Zeug an und somit seit ihr mit im Boot!
Abgesehen davon sollten Antidote nicht per Infusion gegeben werden sondern immer ein aktiver (also von der Hand auszuführender) Akt sein. Analog zur Relaxantiengabe. So haben wir das jedenfalls mal ihrgend wann gelernt! Gibt ja auch keine Pancuroniumgaben per Perfusor...hoffe ich jedenfalls
Gruß
HeikeWer zuletzt lacht stirbt fröhlich
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Hallo,
hört sich ja an wie in der Weihnachtsbäckerei, da wird alles schön durcheinander gemischt.
Du kannst solche Anordnungen ablehnen, jede Tätigkeit die du dir nicht zu traust, musst du nicht durchführen, du kannst die Delegation zurückweisen.
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Hallo,
die Frag eist ja auch, ob, mal abgesehen von der dann unzureichenden Analgesie, ihr einen länger analgosedierten Patienten damit nicht in einen zumindestens leichten Entzug schiesst. Der dürfte dann auch nicht sehr compliant für eine Extubation sein.
Vielleicht macht ja Versuch auch Eure Ärzte klug.
Viele Grüße
Wolle
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Zitat von Sören LöscheAnordnung ist Anordnung. Damit ist die Verantwortung klar. Rest kann jeder mit einem Pharmakologen klären.
Sören
womit du recht hast aber dann:
Kommt die Übernahme der Verantwortung;-)
und eine Handlung...
ergo Apotheker zu Rate ziehen!!! und bis dahin wenn "NOT" ist alles schriftl. Anordnen lassen...
so long arnold
PS ist eigentlich quasi die Herstellung eines neuen Medikamentes
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Geht das nicht mit einem klärenden Gespräch? Ich würde den OA so lange fragen, bis er mich entweder über die Sinnhaftigkeit überzeugt hat (wenn möglich auch mit Evidenz) oder ich würde ernsthaft daran denken es nicht zu tun. Meine Begründung: nach bestem Wissen nicht verständlich für mich und daher nicht mit meinem Gewissen vereinbar.Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Zitat von arnold kaltwasserPS ist eigentlich quasi die Herstellung eines neuen Medikamentes
Versuche doch mal mit §67 AMG zu argumentieren
Anzeigepflicht für die erlaubnisfreie Arzneimittelherstellung gemäß § 67 AMG
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften am 23.07.2009 wurde auch das Arzneimittelgesetz (15. AMG-Novelle) erneut novelliert.
Damit entfiel die bisherige, in § 4a Satz 1 Nr. 3 AMG formulierte Ausnahmeregelung für Ärzte und andere zur Ausübung der Heilkunde befugte Personen, nach der das Herstellen von Arzneimitteln und die Anwendung am Patienten unter der unmittelbaren fachlichen Verantwortung des Anwenders nicht den Bestimmungen des AMG unterlag.
Nach der Gesetzesbegründung wurde die Aufhebung der Ausnahmeregelung aus Gründen der Arzneimittelsicherheit für nötig befunden, um in erster Linie aufwändige Herstellungen, wie das Zubereiten von Zytostatika, zu erfassen und so eine Überwachung zu ermöglichen. De Facto ist die Anzeigepflicht aber nun sehr weit gefasst worden, so dass fast alle praktisch tätigen Ärzte nun dieser Pflicht unterliegen.
Beispiele für Tätigkeiten, die unter diese Anzeigepflicht fallen, sind:
1. das Mischen von Fertigarzneimitteln in Ampullen oder Infusionen (Mischinjektion oder Mischinfusion),
2. das Herstellen von Testsubstanzen zur Allergiediagnostik aus Materialien, die die Patienten in die Praxis mitbringen,
3.das Herstellen von Eigenblut-Anwendungen
4. das Zusammenstellen von individuellen Vitaminpräparaten
Um die Anzeige für Sie zu erleichtern, stellen wir Ihnen hierfür unten das Formblatt zur Verfügung.
Nicht anzeigepflichtig ist die Rekonstitution von Arzneimitteln. Die Rekonstitution eines Fertigarzneimittels zur Anwendung beim Menschen ist die Überführung in seine anwendungsfähige Form unmittelbar vor seiner Anwendung gemäß den Angaben der Packungsbeilage (z.B. das Auflösen eines gefriergetrockneten Impfstoffes) oder im Rahmen der klinischen Prüfung nach Maßgabe des Prüfplans.
Die Rekonstitution von Arzneimitteln, die zur klinischen Prüfung bestimmt sind, bedarf jedoch einer Herstellungserlaubnis.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem unter den Bundesländern abgestimmten Merkblatt "Anzeige nach § 67 Abs. 2 AMG für die erlaubnisfreie Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte und zur Ausübung der der Heilkunde bei Menschen befugten Personen"
Quelle. http://www.aerztekammer-berlin.de/10...erstellung.pdf
Merkblatt: (für NRW) http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soz...t_6__2_AMG.pdf
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Wenn man schon als Pflegekraft net über die Therapie diskutieren darf... wollen wir mal hoffen, dass ein anonym ins Postfach gelegte Info mit Verweis auf Recht und Gesetz was bringt.
Wie geht man dann eigentlich weiter vor, wenn der ärztl. Kollege beratungsresistent ist?
Elisabeth
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AW: Mischperfusoren aka seltsame Mixturen
Zitat von ElisabethWenn man schon als Pflegekraft net über die Therapie diskutieren darf... wollen wir mal hoffen, dass ein anonym ins Postfach gelegte Info mit Verweis auf Recht und Gesetz was bringt.
Wie geht man dann eigentlich weiter vor, wenn der ärztl. Kollege beratungsresistent ist?
Elisabeth
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