Forum zwai AI Top

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Muß der Dienstplan einsehbar sein??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

    Zitat von fridolin

    Wird außerdem durch einen RA bei uns so gelehrt in der FWB Leitung.

    Viele liebe Grüße
    und gute NaAcht
    fridolin
    Vile Dank und schöne Träume - nur als Hinweis bzw. Gedanke
    auch ein RA ohne Quelle bzw. Grundsatzentscheidung ist erstmal eine
    Einzelmeinung

    Kommentar


      #17
      AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

      Zitat von Sören Lösche
      Wir machen daraus 30 Jahre, da solange ein Patient/Angehöriger klagen kann und die med/pfleg Dokumentation solange archiviert wird. Dann kann man in den Dienstplänen noch nachvollziehen, wer an der Tragödie beteiligt war.

      Sören
      und ich dachte das muss aus der Dokumentation ergeben wer beim Patienten war - der Rets wäre ja wieder Datenschutzverletzung, oder?

      Kommentar


        #18
        AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

        Die unmittelbare Behandlung des Patienten sollte sich aus der Doku ergeben, wenn alle Bereiche ordentlich von allen Mitarbeitern ständig die Kürzellisten erheben. Zeugen können sich aber nur aus Dienstplänen ergeben. Der Datenschutz ist bei der Archievierung genauso zu gewährleiten, wie bei den Patientendaten. Da ergibt sich kein Problem.
        Sören
        wat mut dat mut

        Kommentar

        Lädt...
        X