Forum zwai AI Top

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Muß der Dienstplan einsehbar sein??

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Muß der Dienstplan einsehbar sein??

    Hallo,
    wir haben nach Wechsel der Stationsleitung das Problem, dass die neue Leitung den Dienstplan der Vormonate nicht mehr einsehbar auf Station lagert, dadurch ist es schwer nachzuvollziehen ob die Stunden tatsächlich stimmen. Monatlich soll zwar ein Ausdruck Mitarbeiter bezogen ausgegeben werden, aber auch darauf kann ich ja nicht kontrollieren ob z.B. Überstunden die Handschriftlich eingetragen wurden, auch in die EDV übernommen wurden.
    Gibt es einen Anspruch auf Einsicht der alten Dienstpläne?? Bitte um Hilfe.

    #2
    AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

    Da ich mein "rechtliches Fachbuch" leider auf Station liegen habe, kann ich im Moment nur schreiben wie ich es mit unserer EDV Dienstplangestaltung mache.

    Ich drucke grundsätzlich jeden Dienstplan am Ende des Monats bzw. am Anfang des Folgemonats aus um jedem MA die Möglichkeit zu geben den genauen Dienstplan zu kontrollieren. Seit ca. 1/2 Jahr hat jeder Zugriff auf seinen eingenen Dienstplan und kann somit kontrollieren, ob ich alle Stunden richtig eingegeben habe. Da noch nicht alle diese Möglichkeit nutzen, drucke ich die Dienstpläne noch aus.

    Wenn ich als STL den MA die Einsicht in die Dienstpläne nicht gewährleiste lege ich mir selbst die Karten. Ich bin froh wenn die MA selbst kontrollieren können, ob ich alles eingetragen habe. Zudem halte ich die ausgedruckten Dienstpläne, die 4 Wochen voher schon aushängen und wo handschriftlich die Dienste noch geändert werden, mindestens noch ein Jahr vor. Somit könnte selbst nach einem Jahr noch jemdand nachsehen.

    Gruß
    Heike
    Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

    Kommentar


      #3
      AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

      interessantes vorgehen...
      da ein MA im ÖD nur sechs Monate anrecht auf "wiedergutmachung" hat ist es vielleicht ein neues Sparmodell?
      so und jetzt im Ernst:
      Schon gefragt warum die SL dies macht?
      und wenn die Gründe dann nicht plausibel sind wäre eine Möglichkeit die MA Vertretung mit der bitte um Klärung...
      so long arnold

      Kommentar


        #4
        AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

        Bei uns wird es exakt so gemacht wie Rettungsmaus es darstellt. Ich dachte, die Dienstpläne müssen für jeden Mitarbeiter wenigstens 1/2 Jahr weiterhin einsehbar sein!

        Kommentar


          #5
          AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

          Ein Mitarbeiter hat grundsätzlich nur das Recht auf Einsicht in seinen Dienstplan. Eine Einsich in die Zeitkonten der Kollegen widerspricht dem Datenschutz. Also handelt die Leitung die für jeden Mitarbeiter die Daten den Vormonates ausdruckt, genau richtig.

          Sören
          wat mut dat mut

          Kommentar


            #6
            AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

            Zitat von Sören Lösche
            Ein Mitarbeiter hat grundsätzlich nur das Recht auf Einsicht in seinen Dienstplan. Eine Einsich in die Zeitkonten der Kollegen widerspricht dem Datenschutz. Also handelt die Leitung die für jeden Mitarbeiter die Daten den Vormonates ausdruckt, genau richtig.

            Sören
            Klingt erstmal logisch , aber wie stellt ihr die Tages oder Wochenübersicht her (Das man morgens und wann auch immer, auch sieht das alle da sind) ohne den Datenschutz zu verletzen?

            Kommentar


              #7
              AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

              Zitat von Sören Lösche
              Ein Mitarbeiter hat grundsätzlich nur das Recht auf Einsicht in seinen Dienstplan. Eine Einsich in die Zeitkonten der Kollegen widerspricht dem Datenschutz. Also handelt die Leitung die für jeden Mitarbeiter die Daten den Vormonates ausdruckt, genau richtig.

              Sören
              Das mag ja sein, aber er muss anhand des Originaldienstplanes nachkontrollieren können, ob die Daten des Vormonates auch korrekt eingegeben wurden!

              Gruß Tildchen

              PS: Frohes Neues Jahr an alle

              Kommentar


                #8
                AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                Hallo Tildchen,

                der personenbezogene Ausdruck ist ausreichend. Den kann jeder mit seinen persönlichen Aufzeichnungen vergleichen. Der Orginalplan ist dann im Netz.
                Sören
                wat mut dat mut

                Kommentar


                  #9
                  AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                  Bei uns hat jeder, der es möchte, einen eigenen Zugang (IntraNet) zu seinem eigenen Stundenkonto bzw. zu seinem Dienstplan. Zusätzlich drucke ich aber auch den gesamten Dienstplan noch einmal aus. Da sieht allerdings auch jeder wieviel Stunden der andere hat. Wir haben damit keine Probleme.

                  Gruß
                  Heike
                  Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                    Zitat von Sören Lösche
                    Hallo Tildchen,

                    der personenbezogene Ausdruck ist ausreichend. Den kann jeder mit seinen persönlichen Aufzeichnungen vergleichen. Der Orginalplan ist dann im Netz.
                    Sören

                    Hallo Sören,

                    arbeite schon einige Jahre nicht mehr nach Dienstplan, sondern mehr oder weniger (eher mehr) von 8 to 4.
                    Aber in den vielen Jahren Schichtdienst, habe ich nie meine Stunden persönlich irgendwo aufgeschrieben, sondern immer in den auf Station ausgelegten Ausdruck des Dienstplanes. So haben das meines Wissens die Kollegen auch gehandhabt. Also brauchte ich diesen Dienstplan um den Ausdruck der Monatsübersicht zu kontrollieren.
                    Man musste ja irgendwo seine Stunden eintragen, wenn die Stationsleitung nicht da war, beispielsweise Wochenende, Nachts, Spätdienst...!
                    Meines Erachtens muss ein solcher Ausdruck oder Zugang zu dem Gesamtdienstplan auf Station zugänglich sein, weil ich ja bei Krankmeldungen auch übersehen muss wen ich dann anrufen soll und nicht noch die kollegen im Urlaub belästige...

                    Gruß Tildchen

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                      Das ist in der Regel so. Wenn die Leitung die Abweichungen übertragen hat und der Monat ist abgelaufen wird die Kladde vernichtet. Dann gilt der elektronische Speicher. Eine dauerhafte doppelte Buchführung macht keinen Sinn.
                      Sören
                      wat mut dat mut

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                        Bleibt noch zu Ergänzen, dass die Aufbewahrungsfrist für Dienstpläne 6 Jahre beträgt.
                        Bei EDV-technisch erstellten Dienstplänen muss dies die IT-Abteilung sicher stellen.

                        Wir stehen in der Regel unter Schweigepflicht, die gilt natürlich auch in Bezug auf persönliche Daten der KollegInnen. (Ach, wie schön ist doch das Tratschen!?!) Somit habe ich persönlich kein Problem damit, wenn meine KollegInnen mein Arbeitszeitkonto einsehen können. Aber richtig ist, dass eigentlich nur ich mein Konto einsehen darf.
                        Und - Leute stellt Euch nicht so an! Wir haben Jahrhunderte lang (bewusste Übertreibung) Dienstpläne an der Wand im Stationszimmer offen für Jedermann/frau ausgehängt gehabt und die Überstundenübersicht über alle Stationsmitarbeiter/innen war auch für jeden Fremdling zugänglich.
                        Sinnvoll war das sicherlich nicht, nur eben praktikabel.

                        Viele liebe Grüße
                        fridolin,
                        dem oft die Sinnhaftigkeit im Vorgehen bei Neuerungen fehlt...
                        immer gelegentlich manchmal
                        Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                          Zitat von fridolin
                          Bleibt noch zu Ergänzen, dass die Aufbewahrungsfrist für Dienstpläne 6 Jahre beträgt.
                          Bei EDV-technisch erstellten Dienstplänen muss dies die IT-Abteilung sicher stellen.

                          Hi Fridolin - woher beziehst Du diese Aufbewahrungsfristen

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                            Siehe hier, Begriff "Arbeitskarte",

                            Wird außerdem durch einen RA bei uns so gelehrt in der FWB Leitung.

                            Viele liebe Grüße
                            und gute NaAcht
                            fridolin
                            immer gelegentlich manchmal
                            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Muß der Dienstplan einsehbar sein??

                              Wir machen daraus 30 Jahre, da solange ein Patient/Angehöriger klagen kann und die med/pfleg Dokumentation solange archiviert wird. Dann kann man in den Dienstplänen noch nachvollziehen, wer an der Tragödie beteiligt war.

                              Sören
                              wat mut dat mut

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X