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Überlastungsanzeigen

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    #16
    AW: Überlastungsanzeigen

    Zitat von Anke F.
    Wir beschränken uns auf die Pflege, ärztliche Tätigkeiten lehnen wir ab.
    Bei uns hat es eine Rolle rückwärts oben gegeben, sie erwarten bei Überlastung die Anzeige und es gibt ein konstruktives Gespräch.

    Wir schreiben genau aufwas nicht zu leisten war und wo die Gefährdung bestanden hat, z.B das Pat. nicht zeitgerecht essen und trinken bekommen haben, Angehörige nicht betreut, Perfusoren nicht zeitgerecht gewechselt, Dialysemaschinen nicht quittiert worden sind und zu lange standen.
    Dem meckernden Oberarzt und der PDL würde ich sagen, sagen sie könnten gerne mitarbeiten oder sich jedesmal sofort ein Bild davon machen, dass die Arbeit nicht zu schaffen ist.
    Sie können sich gerne in anderen Häusern erkundigen, wo Betten geschlossen werden, wenn zu wenig Personal da ist.
    Das sie selber den schwarzen Peter nicht wollen klnnen wir gut verstehen, aber wir wollen ihn auch nicht.
    Ich habe einemal einem Oberarzt gesagt, das die Damen vom reiningungsdienst sich geweigert hätten meine Arbeit zu machen, darum könnte ich nicht die seiner Ärzte machen. Er sollt mal zum Chef von denen gehen und sich beschweren, auf mich hätte der nicht gehört.
    Das hat gewirkt.

    LG Anke F.
    Das gefällt mir sehr und nur weiter so!!

    Kommentar


      #17
      AW: Überlastungsanzeigen

      Wir kommen uns zur Zeit in der Pflege zu recht überlastet vor!

      Zum neuen Jahr mal was zum schmunzeln (was wohl der LKW denkt?):

      Völlig überladen steht dieser LKW in der Nähe von Madama im Norden Nigers in der Wüste, nahe der Grenze zu Libyen. Ob es ein geplatzter Reifen oder die zerstörte Windschutzscheibe ist, was den Wagen und seine Besatzung aufhält, ist nicht bekannt. Gerade…


      arnold

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        #18
        AW: Überlastungsanzeigen

        und wer dagegen etwas aktiv tun möchte:

        Wir fordern Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren, welche die Berufsausübung der Pflege betreffen. Wir fordern eine eigenständige Selbstverwaltung im Bereich der Fort- und Weiterbildung, Berufsausübung und Interessensvertretung. Die Berufsgruppe der Pflegenden selbst hat wenig Einfluss auf Gesetzes-Vorhaben, die deren Berufsausübung betrifft, z. Bsp. gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), Pflegeversicherung (SGB XI). Bis jetzt haben Medizinalräte der Regierungspräsidien den Prüfungsvorsitz im Ra


        arnold

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