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Patientenverfügungen

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    #31
    AW: Patientenverfügungen

    Hallo Elisabeth
    Solange ich in der Lage bin zu mich verständlich zu machen ist das ja alles kein Problem, eine Patientenverfügung kann jederzeit rückgängig gemacht werden, somit müßte ich bei einem Apoplex mit isolierter Schluckstörung und Sprachstörung auch nicht "verhungern" oder "verdursten". Mir geht es eher darum bei einem schleichenden Prozess wie der Demenz vorher eine klare Aussage getroffen zu haben, wenns mal nicht mehr geht und sich eine Mangelernährung einstellt, möchte ich keine PEG.
    Helmut

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      #32
      AW: Patientenverfügungen

      Axo, jetze hab ichs verstanden.

      Ich habe ebenso wie du Stunden mit dem Erstellen des Papieres zugebracht und war hinterher doch stark verunsichert. Es gibt keine eindeutigen Zeichen, die z.B. absolut sicher vorhersagen, dass man sich im Sterbeprozess befindet... es sei denn ich nehme den Hirntod an, aber dann brauchst auch keine Patientenverfügung mehr.
      Die Schwierigkeiten fangen schon an, wenn ich über Reanimation nachdenke. Eigentlich will ich nicht reanimiert werden... aber sterben will ich auch nicht. Ich will nicht dahin vegetieren. Es fällt mir ausgesprochen schwer, dass alles möglichst eindeutig zu formulieren. ... Und wie würde ich in der Situation dann selber denken? Der Mensch hängt am Leben.

      Ich finde, diese Patientenverfügungen sind eigentlich eine nicht umsetzbare Idee. Der Mensch wird dazu gebracht seinen eigenen Tod vorzubestimmen ohne zu beachten, dass in jedem Menschen eigentlich der Überlebenswille mit am stärksten ist.
      Ich werde auch den Eindruck nicht los, dass die heutige Menschheit ein riesiges Problem mit der Akzeptanz von Einschränkungen und der daraus schlussfolgernden Annahme von Hilfe hat.

      Aber vielleicht verstehe ich bloß den Ansatz der Patientenverfügungen nicht richtig und es fällt mir deshalb so schwer nüchtern und emotionslos über mein Lebensende nachzudenken. Meine Familie jedenfalls hatte schwer zu kämpfen mit meinen aktuellen Vorstellungen.

      Elisabeth

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        #33
        AW: Patientenverfügungen

        Elisabeth, Helmut und Forum,

        ich finde das beeindruckend.

        Wie geht es denen, die weniger Wissen in diesem Bereich haben, frage ich mich...

        WomBat, sehr nachdenklich
        Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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          #34
          AW: Patientenverfügungen

          Ich bin der Meinung, die denken, dass alles in ihrem Interesse geregelt ist. Wer kennt sich denn schon mit den Möglichkeiten und Unmöglichkieten des menschlichen Lebens aus. Es zählt: man will im Alter nicht allein sein und niemandem zur Last fallen. Da ist der kurze Weg der sozial verträglichste.
          Ich glaube, dass der Laie die Dimensionen seiner Entscheidungen auch nicht ansatzweise übersehen kann und vielleicht auch nicht will. Wer denkt schon gerne über den Tod nach.

          Elisabeth

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            #35
            AW: Patientenverfügungen

            Hallo mainde!

            Unter folgendem Link könnt ihr euch den Gesetzesbeschluss zur Patientenverfügung durchlesen.

            Follow this Link

            Im übrigen jede Patientenverfügung kann formlos jederzeit widerrufen werden.

            Gruß der Randbayer
            Zuletzt geändert von Randbayer; 14.07.2009, 15:42. Grund: Wenn man Worte vergisst, dann geben Sätze keinen Sinn.
            At a cardiac arrest, the first procedure is to take your own pulse

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              #36
              AW: Patientenverfügungen

              Hallo,
              "Auch Wachkoma-Patienten haben das Recht auf einen würdigen Tod"
              "vorjurlife"-Expertenforum mit dem prominenten Medizinrechtler Wolfgang Putz
              Zum vollständigen Artikel: http://pressetext.de/news/090909041/...d/?phrase=Putz
              Gruß

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                #37
                AW: Patientenverfügungen

                Moin,
                eine andere Art der Patientenverfügung.
                Dr. Angelika Zegelin fordert Ergänzungen zur Patientenverfügung
                ...Um ein besseres Beispiel zu geben, hat Dr. Zegelin nun eine eigene Patientenverfügung geschrieben und veröffentlicht. Darin geht es allerdings hauptsächlich um die kleinen Dinge des täglichen Alltags wie Parfum, fettige Haare und deutschen Schlager...
                Die vollständige Patientenverfügung "Mein Fuß muss immer rausgucken" von Dr. Angelika Zegelin ist hier zu finden: http://www.uni-wh.de/die-uwh/aktuell...ausgucken/?L=0
                Gruß

                Kommentar


                  #38
                  AW: Patientenverfügungen

                  Sagen wir mal so: es fällt einem Pflegewissenschaftler wahrscheinlich schwer eine Patientenverfügung im juristischen Sinne von einer ausführlichen Pflegeanamnese zu unterscheiden.

                  Außerdem sollten wir bindend regelmäßige, mindestens 3 Monate am Stück, Praktika für Pflegewissenschaflter einführen, damit der Elfenbeinturm nicht zu hoch wächst.

                  Ich komme mir bei dieser Verfügung vera...t vor. Ich habe selbst vor kurzem eine solche Verfügung erstellen müssen mit der Frage: was soll passieren, wenn die OP nicht so glücklcih verläuft. Und da fallen einem tatsächlich als letztes die Füße ein. Da geht es um etwas Existentielles. Das Kollegen im Intensivbereich Empathie haben und Zuwendung geben wollen (sofern die szeitl. möglich ist), dass weiß ich auch ohne das ich sie dazu auffordern muss.

                  Elisabeth (die sich gerade sehr ärgert)

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                    #39
                    AW: Patientenverfügungen

                    Der Text von Dr. Angelika Zegelin ist so einzeln betrachtet juristisch sicher nicht haltbar, jedoch als Anhang zu einer juristisch korrekt verfassten Patientenverfügung sich schon. Gibt er doch Pflegepersonal Anhaltspunkte für Vorlieben und Wünsche.
                    Vielleicht macht es Sinn, solche Texte an die Patientenverfügung zu heften, doch wer hat im harten Pflegealltag die Zeit, lange Texte zu lesen?
                    Hier wären aus meiner Sicht kurze Zettel mit vorgefertigten Kästchen zum Ankreuzen und Eintragen von Stichworten besser und übersichtlicher.
                    Eine Version der Patientenverfügung lässt sich im Übrigen vom Bundesjustizministerium herunter laden, sogar mit Textbausteinen. Diese Version ist m. E. nach viel zu lang mit viel zu viel Text (den Eh`keiner liest)
                    Eine kürzere Version findest Du hier.
                    Weiter Versionen lassen sich googlen.
                    Viele liebe Grüße
                    fridolin
                    immer gelegentlich manchmal
                    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Patientenverfügungen

                      Und es bleibt immer ncoh das Problem: glaubst du wirklich, dass es nicht bereist normal ist, im Rahmn der Möglichkeiten alles zu tun. Und der Rahmen ist dummerweise zum einen durch den Personalspiegel begrenzt und zum anderen durch die Erkrankung selbst. Wie schon geschrieben: es geht bei einer Patientenverfügung um existentielle Fragen und nicht darum, ob man ein Bettwühler ist.

                      Den Angehörigen, Bekannten, Freunden dieses Papier ind ei Hand zu geben, kann ich nachvollziehen. Dann kann man mit einer informierten Person die Pflegemöglichkeiten absprechen und anpassen.

                      Der Begriff Patientenverfügung ist in den deutschen Sprachgebrauch fest eingefügt. Er hat eine ganz bestimmte Bedeutung. Und eigentlich erwarte ich von einer Pflegewissneschaftlerin, dass sie dies weiß und ihrer Idee einen passenden Namen gibt. Aber Pflegeanamnese war wahrscheinlich schon wieder zu überholt buw. man sah die Gefahr, dass Pflegekraft sich nicht für so ein "profanes" Papier interessiert.

                      Wie schon geschrieben: unsere Pflegewissenschaftler- wie immer völlig realitätsfern

                      Elisabeth

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                        #41
                        AW: Patientenverfügungen

                        Moin,
                        Sterbehilfe: Wie mutmaßlich kann ein Wille sein?

                        Fast ein Jahr lang war von den Gerichten wenig in Sachen Patientenverfügung und Einstellung lebenserhaltender Behandlungen bei einwilligungsunfähigen Patienten zu hören. Jetzt hat das Landgericht Oldenburg einen Beschluss gefasst, der zwar nicht von dem Ehrgeiz getrieben erscheint wesentliche Rechtsfragen zu klären, der aber Hinweise auf den Umgang mit Problemen des neuen Rechts der medizinischen Behandlung einwilligungsunfähiger Patienten liefert, das sehr viel mehr umfasst als nur die Regelung der Patientenverfügung.
                        Zum vollständigen Artikel: http://faz-community.faz.net/blogs/b...ille-sein.aspx

                        Gruß

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                          #42
                          AW: Patientenverfügungen

                          Warum habe ich nichts anders erwartet beim Umgang mit dem "Sterbetestament".
                          Die Frage, wann ein Leben lebenswert ist, ist in unserer Gesellschaft schon fetsgelegt: wenn man jung und dynamisch ist. Alt und hilfsbedürftig ist nicht vorgesehen... weil das in unserer Gesellschaft dem Verlust der autarken Entscheidungsbefugnis nach sich zieht. Ein Blick in diverse Altenheime zeigt, was ich meine. Andere, und hier vor allem Pseudopflegeexperten, entscheiden was zukünftig gut und was schlecht ist.

                          Wahrscheinlich ist es dann wirklich für viele der einzigst gangbare Weg diesem zu entkommen: kontrolliert Sterben.

                          Elisabeth

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                            #43
                            AW: Patientenverfügungen

                            Moin,
                            die Gesellschaft für Psychiatrie ...(DGPPN) hat eine Stellungsnahme zur Patientenverfügung auf die Versorgung psychisch Kranker veröffentlicht.
                            Zu lesen hier: http://www.dgppn.de/de_stellungnahme...04-15_267.html
                            Gruß

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                              #44
                              AW: Patientenverfügungen

                              Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung nun fest verankert. Das führt zu mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen. Schriftliche Verfügungen sind für Ärzte künftig bindend und verpflichtend. Jeder ist also jetzt in der Lage, im Voraus darüber zu entscheiden, wann lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen und wann nicht.

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                                #45
                                AW: Patientenverfügungen

                                Das ist auch gut so.
                                Das größte Problem der Praxis bleibt zu prüfen, ob die Patientenverfügung individuell für die vorliegende Situation gilt. Hier empfehle ich aus eigener Erfahrung in besonders schwierigen Fällen eine Ethik Gruppe.

                                Sören
                                wat mut dat mut

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