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Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

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    #31
    AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

    Stellen wir uns mal vor, alle Mitarbeiter, die im Frei sind, sind objektiv net verfügbar. Was passiert dann?
    Der Doc übernimmt auch pflegerische Aspekte? Unwahrscheinlich. Der hat mit seinen eigenen Tätigkeiten schon genug zu tun.
    Kollegen aus dem peripheren Bereich springen ein? Eher unwahrscheinlich- die haben selbst Personalprobleme.
    Die komplette PDL springt selbstlos ein? ...

    Ich bin ja mal gespannt, wie lange Pflege bereit ist, diese Methoden mitzutragen. Es ist ja davon auszugehen, dass zukünftig ein steigender bedarf für solche Aktionen zu erwarten ist. Geringere Einnahmen bei wachsenden Ausgaben lösen KH in der Regel mit einem Einstellungsstopp. Den Rest erledigt die natürliche Fluktuation in die Rente bzw. in den Krankenstand.

    Elisabeth

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      #32
      AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

      @arno: wie sähe die konkret aus (hab da garkeine Erfahrung)

      @fridolin: Ach verstehe. Ja, es war spät gestern abend, da hab ich et mit der Hirndurchblutung nicht mehr so. Bei uns handelt es sich um Bereitschaftsdienste (13.30 Uhr bis 07.30 Uhr).

      LG

      Morpheus
      Viele Grüße

      Morpheus

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        #33
        AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

        @arnold:

        Heißt das nicht Betriebsvereinbarung? Meines Wissens kann man ohne den Betriebs- oder Personalrat keine Vereinbarung bezüglich Arbeitszeiten treffen? Maximal als Probelauf, der allerdings ebenso den Betriebs- oder Personalrat mit einbeziehen muss. So einfach ist das nämlich nicht. Ebenso müssen die Mitarbeiter/innen mit einverstanden sein.

        Kommentar


          #34
          AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

          Zitat von Elisabeth
          Stellen wir uns mal vor, alle Mitarbeiter, die im Frei sind, sind objektiv net verfügbar. Was passiert dann?
          Der Doc übernimmt auch pflegerische Aspekte? Unwahrscheinlich. Der hat mit seinen eigenen Tätigkeiten schon genug zu tun.
          Kollegen aus dem peripheren Bereich springen ein? Eher unwahrscheinlich- die haben selbst Personalprobleme.
          Die komplette PDL springt selbstlos ein? ...

          Ich bin ja mal gespannt, wie lange Pflege bereit ist, diese Methoden mitzutragen. Es ist ja davon auszugehen, dass zukünftig ein steigender bedarf für solche Aktionen zu erwarten ist. Geringere Einnahmen bei wachsenden Ausgaben lösen KH in der Regel mit einem Einstellungsstopp. Den Rest erledigt die natürliche Fluktuation in die Rente bzw. in den Krankenstand.

          Elisabeth
          Einstellungsstops? Gibt es soetwas überhaupt noch? Die Einrichtungen von heute fusionieren, privatisieren und/oder sie suchen einen Investor. Zudem gibt es dann meist einen Notlagentarifvertrag bzw. Konsolidierungsvertrag. Meist werden in solchen Kliniken (trotz Notlagentarifvertrag bei extremer Verschuldung) externe Mitarbeiter/innen gebucht und zwar egal zu welchen finanziellen Konditionen.

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            #35
            AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

            Heißt das nicht Betriebsvereinbarung? Meines Wissens kann man ohne den Betriebs- oder Personalrat keine Vereinbarung bezüglich Arbeitszeiten treffen? Maximal als Probelauf, der allerdings ebenso den Betriebs- oder Personalrat mit einbeziehen muss. So einfach ist das nämlich nicht. Ebenso müssen die Mitarbeiter/innen mit einverstanden sein.
            Mit Zitat antworten
            @Pericardinchen,
            bin zwar nicht arnold,
            aber Recht hast Du!

            Arbeitszeitveränderungen sind grundsätzlich mitbestimmungspflichtig, egal ob Betriebs- oder Personalrat.
            Allerdings bezweifle ich, dass alle Mitarbeiter einverstanden sein müssen. Wird aus vielen Gründen auch nicht erreichbar sein.

            Viele liebe Grüße
            fridolin
            immer gelegentlich manchmal
            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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              #36
              AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

              Zitat von Pericardinchen
              @arnold

              Heißt das nicht Betriebsvereinbarung? Meines Wissens kann man ohne den Betriebs- oder Personalrat keine Vereinbarung bezüglich Arbeitszeiten treffen? Maximal als Probelauf, der allerdings ebenso den Betriebs- oder Personalrat mit einbeziehen muss. So einfach ist das nämlich nicht. Ebenso müssen die Mitarbeiter/innen mit einverstanden sein.
              hatte ich gesagt, dass es ohne AG oder BR bzw. PR geht?

              Also übersetzt es ist durch aus möglich zusätzlich zu tariflich geregelten Belangen als Arbeitgeber und als Personalrat bzw. Betriebsrat Vereinbarungen zu treffen...


              und hier denke ich macht es Sinn, da das Los noch nicht mal über das Ende entscheidet...
              so long arnold

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                #37
                AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                auch mal ein paar Hinweise:

                Beschäftigte in Pflege und Betreuung sollen die Personalnot ausgleichen, indem sie immer wieder außerhalb des Dienstplans einspringen. Das ist belastend. Wie kann ich mich wehren?


                und


                Gegenüber einer Teilzeitkraft ist die Anordnung von Überstunden jedenfalls dann grundsätzlich unzulässig, wenn die Teilzeitvereinbarung durch die persönlichen Interessen des Arbeitnehmers
                und nicht aus betrieblichen Gründen veranlasst wurde.
                (Landesarbeitsgericht Frankfurt zu §§ 17abs. 1,34 abs. 1 Satz 2
                Bat, 28. 01. 1988 ~ 9 Sa Ga 1662/87-

                Im Dienstplan ausgewiesene freie Tage lassen sich im Wege der einstweiligen Verfügung verteidigen.
                Einer Krankenschwester (Teilzeit mit 75 %) war mitgeteilt worden, dass die HNO-Station, auf der sie tätig war, zwischen dem 22.12.1989 und dem 08.01.1990 geschlossen werden soll. Ihr
                Dienstplan sah vom 23.12. bis zum Jahresende keinen Dienst vor. Sie plante mit ihrem Ehemann einen Urlaub in der Schweiz. Am 20.12. bekam die Krankenschwester von der Pflegedienstleitung die Anweisung, vom 23.12. bis zum 27.12.1989 auf der Chirurgischen Klinikstation 1a Dienst zu
                tun. Das Arbeitsgericht erließ ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Verfügung, Freizeit vom 23.12. bis zum 02.01. zu gewähren. Im Falle der Zuwiderhandlung wurde dem Krankenhaus ein Zwangsgeld bis zur Höhe von 5.000 DM angedroht.
                (arbG Bremen 1Ga 93/89 vom 21.12.1989)


                Betriebsrat stellt Bedingungen
                Der Arbeitgeber kann Überstunden nur mit Zustimmung des Betriebsrates anordnen. Wird diese nicht erteilt, muss er die Einigungsstelle anrufen. Eine Zustimmungsverweigerung ist auch dann nicht rechtsmissbräuchlich und damit unbeachtlich, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zu den beantragten Überstunden von der Zahlung einer Lärmzulage abhängig macht.
                (Landesarbeitsgericht Nürnberg 06.11.1990 – 4 taBV 13/90



                Personalrat bestimmt mit bei Überstunden

                1. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich auch auf die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet werden.
                2. Deklariert der Dienststellenleiter in der Überstundenanordnung die Ableistung der Überstunden als freiwillig, so wird damit der in § 75 Abs. 3
                Nr. 1 BPersVG vorausgesetzte kollektive Tatbestand nicht in Frage gestellt.
                (BVerwG vom 30.06.2005 – 6 P 9/04

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                  #38
                  AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                  Zitat von fridolin
                  Allerdings bezweifle ich, dass alle Mitarbeiter einverstanden sein müssen. Wird aus vielen Gründen auch nicht erreichbar sein.

                  Viele liebe Grüße
                  fridolin
                  Das stimmt bedingt: Entweder Betriebsvereinbarung - dann reicht die Abstimmung Arbeitgeber und Personalvertretung

                  oder

                  Arbeitgeber einigt sich mit allen Mitarbeitern - dann wäre ein zustimmen einer Personalvertretung nicht notwendig. Das tritt in Kraft bzw. ist wichtig in Bereichen welche keine Personalvertretung haben (geringe MA Zahl im ambulanten Bereich) und dennoch abweichende Vereinbarungen zum Tarifrecht als notwendig angesehen werden

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                    #39
                    AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                    ...dann wäre ein zustimmen einer Personalvertretung nicht notwendig...
                    Lieber Hermelin,
                    dies ist eindeutig falsch!
                    Änderungen der Arbeitszeit sind grundsätzlich immer mitbestimmungspflichtig! Siehe BetrVG 87,2 und siehe BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 1.

                    Wäre eine einfache Abstimmung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer möglich, wären die Arbeitnehmer der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt.

                    Damit es nicht zur Willkür der Arbeitgeber noch zu Gesetzesverstößen oder Verstößen gegen das Tarifrecht kommt, gibt es bei uns diese vortrefflichen Regelungen. Der Betriebs- bzw. Personalrat ist u.a. gehalten, die Arbeitszeitregelungen auch darauf hin zu prüfen. Dies ist so geregelt, weil die Juristen davon ausgehen, dass ein normaler Arbeitnehmer nicht alle Regelungen und Vorschriften im Blick haben kann (und muss).

                    Viele liebe Grüße
                    der heute juristische
                    fridolin
                    immer gelegentlich manchmal
                    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                      #40
                      AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                      @Fridolin: Das ist meines Wissens nach absolut korrekt, denn der BR oder PR ist die Mitarbeitervertretung.

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                        #41
                        AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                        Aber wer meinen Satz zu Ende ließt wird mir dann doch zustimmen müssen...

                        Zitat von Hermelin
                        [...] ein zustimmen einer Personalvertretung nicht notwendig. Das tritt in Kraft bzw. ist wichtig in Bereichen welche keine Personalvertretung haben (geringe MA Zahl im ambulanten Bereich) und dennoch abweichende Vereinbarungen zum Tarifrecht als notwendig angesehen werden
                        Und das wäre dann konform zu
                        § 1 Betriebsverfassungsgesetz
                        Errichtung von Betriebsräten

                        (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt

                        Würde bedeuten, das ein ambulanter Pflegedienst mit einem Geschäftführer, 4 festangestellten Pflegekräften, einer mobilen Buchhaltung, zwei Honorarberatern und 4 Aushilfkräften keinen Betriebsrat haben muss.

                        Hermelin - das gerade die Prüfungen hinter sich hat .-)

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                          #42
                          AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                          @Hermelin:

                          Das setzte ich vorraus, dass dies jedem bekannt ist.

                          auch das hier setzte ich vorraus

                          http://www.arbeitsrecht.de/rat-vom-e...kuendigung.php

                          Kommentar


                            #43
                            AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                            Zitat von Pericardinchen
                            Das setzte ich vorraus, dass dies jedem bekannt ist.

                            auch das hier setzte ich vorraus
                            Dabei sind doch die 4 wichtigsten Regeln der Intensivpflege

                            1. Glaube nichts!

                            2. Setzte nichts voraus!

                            3. Hinterfrage alles!

                            4. und gib erstmal Sauerstoff wenn was komisch ist.

                            Mit 1-3 werden meiner Meinung nach 70% der User – Fehler vermieden

                            Hermelin – das jetzt erstmal Käsekuchen backen wird

                            Kommentar


                              #44
                              AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                              Guter Beitrag, Hermelin!

                              ich füge noch hinzu: und wenn Du immer noch nicht entschieden hast, dann zähle erst mal Puls - Dein Eigener! (House of God)

                              WmBt
                              Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Kurzfristiger Krankheitsausfall-Einspringkonzept ?

                                ...und wenn du keine Temperatur misst, dann kannst du auch kein Fieber feststellen...

                                Kommentar

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