Und wenn du den VPU zitierst... hier wurde eine genaue und detaillierte Vorgabe erstellt, was Pflegekraft darf und was net- Und anhand dieser Aussage übernimmt der Versicherer auch Schäden, die durch Handlungen entstehen, die net direkt an GuK XYZ delegiert wurden.
Dabei fällt mir ein: du kannst deinem Doc vor dem Gang zur Keramik auch ein Blättchen vorlegen, wo er dir persönlich den Auftrag erteilt aufgeführte Handlungen zu übernehmen. Das Papier muss deutlich machen, dass der dir persönlich den Auftrag erteilt. In dem Moment ist er in der Organsationsverantwortung. Wenn dir dann im Falle eines Falles kein Richter nachweisen kann, dass du anhand deiner mit der Fachweiterbildung erworbenen "Kompetenzgewinn in der Intensivpflege oder Anästhesiepflege" die Problematik erkennen konntest, bist aus der Durchführungsverantwortung raus.
Und soviel Mum wird der Doc doch wohl haben- oder net?
Elisabeth
PS @Arnold. Mir sind die Ausbildungsziele aus dem KrpflG und der ÄApprO bekannt. Wo kann ich die bundesweit vorgeschriebenen Ausbildunsgziele für GuK A/I nachlesen?
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