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Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

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    #31
    AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

    Und wenn du den VPU zitierst... hier wurde eine genaue und detaillierte Vorgabe erstellt, was Pflegekraft darf und was net- Und anhand dieser Aussage übernimmt der Versicherer auch Schäden, die durch Handlungen entstehen, die net direkt an GuK XYZ delegiert wurden.

    Dabei fällt mir ein: du kannst deinem Doc vor dem Gang zur Keramik auch ein Blättchen vorlegen, wo er dir persönlich den Auftrag erteilt aufgeführte Handlungen zu übernehmen. Das Papier muss deutlich machen, dass der dir persönlich den Auftrag erteilt. In dem Moment ist er in der Organsationsverantwortung. Wenn dir dann im Falle eines Falles kein Richter nachweisen kann, dass du anhand deiner mit der Fachweiterbildung erworbenen "Kompetenzgewinn in der Intensivpflege oder Anästhesiepflege" die Problematik erkennen konntest, bist aus der Durchführungsverantwortung raus.

    Und soviel Mum wird der Doc doch wohl haben- oder net?

    Elisabeth

    PS @Arnold. Mir sind die Ausbildungsziele aus dem KrpflG und der ÄApprO bekannt. Wo kann ich die bundesweit vorgeschriebenen Ausbildunsgziele für GuK A/I nachlesen?

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      #32
      AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

      Zitat von Elisabeth
      ...PS @Arnold. Mir sind die Ausbildungsziele aus dem KrpflG und der ÄApprO bekannt. Wo kann ich die bundesweit vorgeschriebenen Ausbildunsgziele für GuK A/I nachlesen?
      in der jeweiligen Länderregelung...bzw. bei der DKG...
      @sören bei der Haftpflichtversicherung im straf- und zivilrechtlichen Verfahren geht es sehr wohl um formale und materielle Qualifikatikation...
      so long arnold

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        #33
        AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

        Kannst du freundlichweise einen Link einstellen. Ich werd bei DKG net fündig, wenn ich Fachkrankenpflege eingebe. Bei Ausbildungsziel lande ich bei den OTAs.

        Wenn ich mich an der Stellenbeschreibung bei der DGF orientiere, dann finde ich da auch nur Assistenz und net eigenverantwortliches Handeln bezüglich Abwesenheit des Docs. bei den angeführten Tätigkeiten des TE dürfte es sich wohl kaum um Erste-Hilfe-Maßnahmen handeln.

        Sören hats wunderbar auf den Punkt gebracht: es gibt eindeutige juristische Regelungen und die sollte sich jeder mal so regelmäßig vor Augen führen.

        Wie war das nochmal bei dem Fall vor einigen Jahren? Wo ein Kollege aus dem Intensivbereich auch nur das getan hat, was üblich ist: ohne ärztl AO eine Medi gegeben, das der Pat. net so gut vertrud und mit einer lebensbedrohlichen Situation beantwortete. Der Kollege wurde vor Gericht zitiert. Der Chefarzt hat sich unmittelbar nach dem Geschehen von der Handlungsweise des Pflegers distanziert.

        ... So könnte es auch den Angehörigen von Andreas K. gehen. Der damals 43-Jährige wurde im April 2007 in einer rheinischen Klinik operiert. Ein angeborener Herzfehler, eine falsch gewachsene Vene zur Lunge, sollte begradigt werden. Die OP war nicht unbedingt nötig, aber ratsam. Ein Routineeingriff, der gut gelang. Schon im Aufwachraum ließ K. seinen Eltern ausrichten, dass alles gut geklappt habe.

        Abends fragte er auf der Intensivstation nach einem Schlafmittel. Ohne Rücksprache mit einem Arzt verabreichte ein Pfleger eine zu hoch dosierte Mischung aus Schmerz- und Narkosemittel. Ks Kreislauf brach zusammen, das Herz blieb stehen. Er konnte zwar reanimiert werden, erlitt jedoch einen Hirninfarkt.

        Seitdem liegt er im Wachkoma, wird über eine Magensonde ernährt. ...
        http://www.ksta.de/html/artikel/1203599423865.shtml
        Auch hier würde die Organisationsschwäche der Ärzte als Grundlage genommen für eigenmächtiges Handeln.

        Der Krug geht immer so lange zum Brunnen, bis er bricht.

        Elisabeth

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          #34
          AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

          In BaWü steht:
          Schwerpunkte der Ausbildung sind:
          die sach-, und fachkundige Durchführung der geplanten Intensivpflege sowie die Mitwirkung bei der kontinuierlichen Überwachung und Durchführung der Behandlungsmaßnahmen bei Patienten mit akuten Störungen der elementaren Vitalfunktionen.
          die Mitwirkung bei Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich künstlicher Beatmung und externer Herzmassage, ggf. die selbstständige Einleitung dieser Maßnahmen bis zum Eintreffen eines Arztes.
          die Unterstützung ärztliches Handelns bei der Durchführung und Überwachung fachspezifischer therapeutischer und diagnostischer Maßnahmen.
          die Bereitstellung, Bedienung und Überwachung der für die Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen notwendigen Geräte sowie sachgerechter Umgang mit Instrumenten, Geräten, Produkten, Hilfsmitteln und Arzneimitteln.

          wie es in M/V ist weiß ich nicht...
          DKG Regelung ist bei der DKG zu bekommen...link kenne ich auch nicht
          so long arnold

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            #35
            AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

            Heißer Diskussionsfaden.
            Ich möchte hier noch vier etwas andere Sichtweisen aufgreifen:
            1.) In welchen Gesetzen und/oder Verordnungen ist zwingend festgeschrieben, dass hierfür ein Arzt tätig werden muss? (Gesetze kenne ich nur 3!)
            2.) Wer schreibt denn sonst noch vor, was Ärzte tun wollen und was nicht?
            3.) Es gibt für jeden Juristen einen Spielraum bzgl. der Auslegung von Gesetzen, der von ihnen auch genutzt wird.
            4.) Juristen werden erst einmal fragen, ob diese Verfahrensweise (Wenn der Anästhesist den Saal zu Pieseln verlässt, übernimmt die Pflege die Narkose) üblich ist a. im Krankenhaus mit dem Zwischenfall und b. in anderen Krankenhäusern. Ist es üblich, passiert mit Sicherheit nichts bzw. ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers wird entstehen.

            Ich bin gespannt auf Eure Antworten zu 1 und 2...

            Viele liebe Grüße
            fridolin
            immer gelegentlich manchmal
            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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              #36
              AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

              Arnold, meinst Du

              DKG Empfehlung 1998?


              WomBat

              Sorry, Fridolin, für's dazwischen-funken
              Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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                #37
                AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                Eine kleine Lektüre, wem's zu viel ist, wenigstens die erste paar Seiten lesen.

                Entwicklung einer grenzüberschreitenden Entscheidungsgrundlage für die Anpassung des pflegefachlichen Aufgabenprofils

                C. Mischke, M. Meyer, R. Roßbruch

                Fakultät für Sozialwissenschaften HTW

                Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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                  #38
                  AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                  Sorry, Fridolin, für's dazwischen-funken
                  Bitte, bitte WomBat. Dann funke doch aber wenigstens mit und antworte auf meine Fragen.
                  Viele liebe Grüße
                  fridolin
                  immer gelegentlich manchmal
                  Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                    #39
                    AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                    Und, WomBat, danke für den Link. ("Entwicklung einer grenzüberschreitenden Entscheidungsgrundlage für die
                    Anpassung des pflegefachlichen Aufgabenprofils")
                    Hier steht:
                    Im Gegensatz zum europäischen Ausland verfügt Deutschland über keine Rechts-vorschriften, die pflegerische Tätigkeiten eindeutig benennen und konkret von ärztli-chen Tätigkeiten abgrenzen (vgl. Roßbruch 2003a, Berg et al. 2005, de Bijl N.P. 2005). Rechtlich betrachtet regeln die Ausbildungsgesetzte in den Gesundheits- und Pflegeberufe zwar die Berufsbezeichnungen jedoch nicht das Berufsausübungsrecht.....
                    Seite 7

                    Und das tun wir täglich:
                    4.2.4.3 Nicht delegationsfähige ärztliche Tätigkeiten
                    Die dritte Tätigkeitsgruppe umfasst die nicht delegationsfähigen ärztlichen Tätigkeiten, also ärztliche Vorbehaltstätigkeiten wie beispielsweise
                     Einspritzungen
                     in Katheter, Shunts und Ports bei zentraler Lage in herznahen Venen
                    ...
                     in das arterielle System...
                    Seite 13

                    Sein Fazit:
                    3 KrPflG wird wie folgt geändert:
                    Der Absatz 2 Ziffer 2 wird wie folgt geändert14:
                    „2. die folgenden Aufgaben mitverantwortlich auszuführen:
                    a) Verabreichung von Arzneimitteln,
                    b) Verabreichung von Medikamenten über Portkatheter,
                    c) Durchführung des Wundmanagements,
                    d) Vorbereitung und Verabreichung von subkutanen, intramuskulären und intra-venösen Injektionen,
                    e) Anlegen von (Kurz)Infusionen,
                    f) Vorbereitung und Anschluss von Infusionen bei liegendem Gefäßzugang, ausgenommen Transfusionen,
                    g) Blutentnahme aus der Vene,
                    h) Legen von transurethralen Blasenkathetern zur Harnableitung, Instillation und Spülung,
                    i) Durchführung von Darmeinläufen,
                    j) Legen von Magensonden,
                    k) Legen von Braunülen,
                    l) Wechseln von Trachealkanülen,
                    m) Maßnahmen der medizinischen Diagnostik, Therapie oder Rehabilitation,
                    n) Maßnahmen in Krisen- und Katastrophensituationen,
                    Schon wieder eine Krankenpflegegesetzänderung! Stöhn...
                    Es geht hier um die "normale" Pflege, nicht um die Fachkrankenpflege.

                    Viele liebe Grüße
                    fridolin
                    immer gelegentlich manchmal
                    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                      #40
                      AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                      Zitat von WomBat
                      genau die danke dir....
                      arnold

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                        #41
                        AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                        Also auch da finde ich net "eigenveranwtortlich" sondern Mitwirkung und Assistenz.

                        @Fridolin- wollen mal hoffen, dass die Spaßbremsen aus dem juristischen Fach net die Gelegenheit bekommen, dass KrPflG abzuändern. Denn dann dürfte es wohl weit mehr sein, was da detailliert ergänzt werden müsste.

                        Es bleibt die Hoffnung, dass man ev. doch noch schafft, Vorbehaltsaufgaben für Pflegekräfte per Kammer festzulegen. Dann bräuchte es auch keine Bearbeitung des Gesetzes. Aber dann würden Roßbruch und Co. wohl erhebliche Anteile ihres Schaffens verlieren. Die freiwerdende Zeit könnten sie dann ja mit Praktika in der realen Pflegewelt füllen.

                        Elisabeth

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                          #42
                          AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                          Zwischenfrage:
                          Die freiwerdende Zeit könnten sie dann ja mit Praktika in der realen Pflegewelt füllen.
                          Wer wäre denn bereit, die mutmaßlichen pflegerischen Flachpfeifen zu betreuen und anzuleiten?
                          Du etwa, liebe Elisabeth?
                          Viele liebe Grüße
                          fridolin
                          immer gelegentlich manchmal
                          Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                            #43
                            AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                            Jetzt fehlt nur noch...

                            dass sich Herr L. Barth meldet.

                            LG, Wombat
                            Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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                              #44
                              AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                              Och fridolin- ich stell mir das sehr spaßig vor mit so einem Praktikanten, dem man erst mal beibringen muss, dass >100 Wörter in einem Satz noch keine Garantie dafür sind, auch was wichtiges gesagt zu haben. Obwohl- den musste wahrscheinlich mehrmals tägl. reanimieren, wenn der sieht, was Pflege alles so macht, so ganz ohne jegliche ärztl. Ansage und trotzdem in hoher Qualität. Gibts eigentlich schon den Kitteltaschen-Defi?

                              Elisabeth

                              Kommentar


                                #45
                                AW: Ablösen der Ärzte/ Narkoseverantwortung

                                Gibts eigentlich schon den Kitteltaschen-Defi?
                                Ja, und zwar hier. O.k., die Kitteltasche darf nicht zu klein sein, aber es wird.
                                Viele liebe Grüße
                                fridolin
                                immer gelegentlich manchmal
                                Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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