bin neu hier- Grund:
bisher habe ich die Anästhesisten abgelöst (Pause, Toilette, Verlegung aus dem Aufwachraum, Telefonate, usw.). Sie sind dabei nicht grundsätzlich in Rufweite geblieben.
Ich habe Narkosen vertieft, Relaxantien verabreicht, mit der Ausleitung begonnen (teilweise auch komplett durchgeführt), die Höhe des Blutdrucks medikamentös beeinflusst, usw. - alles ohne konkrete Rücksprache mit dem Arzt, eben so, wie es bei uns "üblich" ist.
Nun hatten wir eine interne FB zum Thema Zivil- und Strafrecht. Dort wurde über die Durchführungs- und Übernahmeverantwortung gesprochen. Ich "fiel aus allen Wolken"!!!! Bisher war ich der Ansicht, dass die Anordnungsverantwortung des Arztes mein Handeln immer abdeckt. Das scheint nicht so zu sein! Und die Berufshaftpflicht, die mein Arbeitgeber für alle MA (hoffentlich!!) abgeschlossen hat, deckt lediglich berufseigene Tätigkeiten. wenn ich aber Handlungen vornehme, die in der Kernkompetenz des Arztes liegen und mir ein Fehler unterläuft, dann bin ich persönlich Schadenerstzpflichtig Und das kann den finaziellen Ruin bedeuten.
Wie seht Ihr das? Was ist bei Euch üblich? Habe vorher in zwei Anästhesieabteilungen gearbeitet, wo nicht abgelöst wurde. Anschliessend bei ambulant tätigen Anästhesisten- da war es auch Alltag- selbst bei Kindernarkosen!
Habe meine PDL eingeschaltet und dringend um Klärung gebeten. Kann schon nicht mehr ruhig schlafen, so quält mich diese Problem!
Also - liebe Kollegen- wie ist Eure Meinung und Erfahrung!
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