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    #31
    AW: Freiwillige Registrierung

    Zitat aus den Beschluss des GBA bezüglich der neonatologischen Versorgung: "Der Anteil der Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder -pflegerinnen mit einer abgeschlossenen Fachweiterbildung im Bereich „Pädiatrische Intensivpflege“ (gemäß den Empfehlungen der DKG zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege vom 11.05.1998) beträgt mindestens 40 %"

    In einigen Fachweiterbildungen vorher (soweit mir das noch bekannt ist, auch bei meiner ehemaligen Weiterbildungsstätte), wurden diese Empfehlungen für Umfang des theoretischen Unterrichts nicht erreicht. Auch die Einsatzzeiten in bestimmten Bereichen wurden teilweise unterschritten. Würde also den Vorgaben des GBA nicht genügen, so verstehe ich den oben genannten Satz jedenfalls. Bezieht sich auf die Vorraussetzungen für die neonatologische Versorgung in einem Level 1-Zentrum.

    Gruß
    Tildchen

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      #32
      AW: Freiwillige Registrierung

      aber die alte FWB gilt weiterhin ohne einschränkung nach 1998...
      versteh deine Bedenken nicht...siehe oben...oder steh ich auf dem berühmten Schlauch?

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        #33
        AW: Freiwillige Registrierung

        Klar gilt die Fachweiterbildung weiter, nur das eben die Leute mit dem "alten Fachpflegeexamen" im neonatologischen Bereich nicht auf die Fachpflegequote nach den GBA-Richtlinien angrechnet werden. So verstehe ich das jedenfalls.

        Gruß tildchen

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          #34
          AW: Freiwillige Registrierung

          das sehe ich anders...bin aber kein Jurist...
          so long arnold

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            #35
            AW: Freiwillige Registrierung

            Jurist bin ich auch nicht, irgendetwas muss der Zusatz ja zu bedeuten haben (gemäß den Empfehlungen der DKG zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege vom 11.05.1998), sonst hätte der GBA das ja weglassen können.
            Fakt ist, dass es Fachweiterbildungen vor 1998 gab, die die Empfehlungen der DKG von 1998 nicht erfüllen, in Art und Umfang der Weiterbildungsinhalte. Wie gesagt, beziehe ich mich auf die fachpflegerische Versorgung in neonatologischen Zentren.....

            Gruß tildchen

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              #36
              AW: Freiwillige Registrierung

              Mein Fachexamen war 1995. Wir mußten, ich meine es wäre 2000 gewesen, unser Fachexamen nochmals anerkennen lassen. Das hat 200 DM gekostet. Ich habe also noch mal eine Urkunde bekommen. Uns wurde damals gesagt, dass wir evtl. Schwierigkeiten bekommen könnten wenn wir nicht eine offizielle neue Urkunde zum Tragen der Berufsbezeichnung "Fachkrankenschwester/pfleger" hätten. Nur das Zeugniss reichte nicht aus.

              Gruß
              Heike
              Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                #37
                AW: Freiwillige Registrierung

                Hallo Heike,

                das haben einige meiner Kollegen, die vor mir die Weiterbildung abgeschlossen haben auch geamcht, teilweise sogar noch praktische und theoretische Stunden abgeleistet, weil in ihrer Weiterbildung die Vorgaben der DKG nicht erreicht wurden und sie die Anerkennung ihrer Weiterbildung haben wollten. Warum die Leute das gemacht haben weiß ich leider nicht mehr. Denn die Berufsbezeichnung wurde ja nicht aberkannt.
                In unserer Weiterbildung wurde immer wieder deutlich daruaf hingewiesen, dass wir bereits nach den zu erwartenden Vorgaben der DKG ausgebildet würden....

                Gruß tildchen

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                  #38
                  AW: Freiwillige Registrierung

                  Zitat von tildchen
                  Jurist bin ich auch nicht, irgendetwas muss der Zusatz ja zu bedeuten haben (gemäß den Empfehlungen der DKG zur Weiterbildung für Krankenpflegepersonen in der Intensivpflege vom 11.05.1998), sonst hätte der GBA das ja weglassen können.
                  Fakt ist, dass es Fachweiterbildungen vor 1998 gab, die die Empfehlungen der DKG von 1998 nicht erfüllen, in Art und Umfang der Weiterbildungsinhalte. Wie gesagt, beziehe ich mich auf die fachpflegerische Versorgung in neonatologischen Zentren.....

                  Gruß tildchen
                  sorry aber gemäß ist es ja siehe auch wenn ich mich wiederhole §23...
                  wenn die DKG gewollt hätte, dass es z.B. eine Nachprüfung/Nachanerkennung gäbe o.ä. hätte sie es ja hineinschreiben können...hat sie aber nicht...
                  arnold

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                    #39
                    AW: Freiwillige Registrierung

                    Zitat von tildchen
                    teilweise sogar noch praktische und theoretische Stunden abgeleistet, weil in ihrer Weiterbildung die Vorgaben der DKG nicht erreicht wurden und sie die Anerkennung ihrer Weiterbildung haben wollten.
                    Genau, so war das bei uns auch. Wir hatten eine Kollegin, die "nur" Intensivmedizin und Innere Medizin hatte (auch 2 Jahre Weiterbildung). Die hat noch schnell ihre Anästhesiestunden nachgeholt um als Fachschwester anerkannt zu werden.

                    Gruß
                    Heike
                    Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

                    Kommentar


                      #40
                      AW: Freiwillige Registrierung

                      Jetzt wird es hier ein wenig verwirrend!

                      Wir werfen jetzt 2 Sachen durcheinander. Ich habe nicht behauptet, dass man eine Nachprüfung absolvieren muss. Bezüglich der Empfehlungen der DKG gab es vor einigen Jahren allerdings Kollegen, die sich ihre alte Weiterbildung nach den Richtlinien von 1998 haben anerkennen lassen. Inwieweit dies nach §23 Abs. 4 nötig war, weiß ich nicht.

                      Der GBA hat bezüglich der Fachpflegequote in neonatologischen Zentren angegeben, dass diese eine Fachweiterbildung nach den Empfehlungen von 1998 haben müssen. Die Empfehlungen bestehen aber nicht nur aus § 23, sondern auch aus § 6,7 und 8. Ich und auch einige meiner Kollegen beziehen die Forderung des GBA auf den angegeben Umfang der Ausbildungsinhalte, die von der DKG in den Empfehlungen von 1998 festgesetzt wurden.
                      Bezüglich der Fachpflegequote hatte der GBA zuvor auch eine 5 jährige Berufserfahrung im neonatologisch/pädiatrischen Bereich als ausreichend gewertet. Ich interpretiere (kann da durchaus falsch liegen, bin ja wie gesagt kein Jurist) das so, dass der GBA auf eine nach neuesten Regelungen basierende Fachausbildung Wert legt.

                      Ich würde mich freuen, wenn der GBA dies nach §23 interpretieren würde. Dann hätte man jedoch meines Erachtens die Empfehlungen von 1998 nicht so rausstreichen müssen. Es hätte gereicht, wenn man geschrieben hätte dass eine abgeschlossene Fachweiterbildung pädiatrische Intensivpflege erforderlich bezüglich Erfüllung der Fachpflegequote nachewiesen sein muss....

                      Wir werden das nicht abschließend klären, vielleicht sollte man den GBA mal anschreiben, wie es gemeint ist?

                      Gruß tildchen

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                        #41
                        AW: Freiwillige Registrierung

                        Zitat von rettungsmaus
                        Genau, so war das bei uns auch. Wir hatten eine Kollegin, die "nur" Intensivmedizin und Innere Medizin hatte (auch 2 Jahre Weiterbildung). Die hat noch schnell ihre Anästhesiestunden nachgeholt um als Fachschwester anerkannt zu werden.

                        Gruß
                        Heike
                        kann es sein, dass es eine spezielle NRW Regelung ist?
                        ARNOLD

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                          #42
                          AW: Freiwillige Registrierung

                          Nee, allmählich lichtet sich der Nebel, ich glaube es hat was mit der Bezeichnung Anästhesie zutun gehabt. Es ging soweit ich mich erinnere um die Anästhesiezeiten....

                          Tildchen

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                            #43
                            AW: Freiwillige Registrierung

                            Zitat von tildchen
                            Nee, allmählich lichtet sich der Nebel, ich glaube es hat was mit der Bezeichnung Anästhesie zutun gehabt. Es ging soweit ich mich erinnere um die Anästhesiezeiten....

                            Tildchen
                            das kann sein wenn man eine weitere FWB anerkannt haben möchte...der Sinn würde sich mir nicht erschließen...
                            natürlich gilt § xy auch...aber halt 23 ebenso
                            arnold

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                              #44
                              AW: Freiwillige Registrierung

                              Wir sollten alle unsere Urkunden beantragen. Ich brauchte auch keine Stunden mehr nachholen. Bei uns ging es lediglich darum, eine Urkunde zu bekommen, wo einem nochmals bescheinigt wurde, dass man das Fachexamen gemacht hat.
                              Die Kollegin mußte die Anästhesiezeit nachholen (praktisch wie theoretisch) um das Fachexamen "Intenisv-Anästhesiepflege" zu bekommen. Voher hatte sie nur die Intensivpflege bescheinigt bekommen. Gibt es sowas eigentlich noch? (Intenisvpflege und Inner Medizin)

                              Ist ja jetzt schon einige jahre her. Und leider erinnere ich mich nicht mehr genau an die Begründung. Ob es nur in NRW gegolten hat weiß ich nicht. Ich meine es war auch eine Stichtagsregelung.

                              Gruß
                              Heike
                              Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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