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Pflegenotstand

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    AW: Pflegenotstand

    Danke, Ostfriesland.

    WomBat

    PS das war so erwarten. Leider. Ich frage mich immer wieder, WTF ist es, dass gerade Deutschland (international gelobt) bei der Pflege solch miese Ergebnisse hat...bzw. wieso das jahrelang geduldet wird...wieso die Macht so verteilt ist, dass Pflege hier mehr oder weniger Mundtot (oder Tot) ist?
    Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

    Kommentar


      AW: Pflegenotstand

      Das sieht man auch am Beispiel der freiberuflichen Pflegekräfte....es wird einfach nicht ernst genommen, verdrängt, mit den Füßen getreten, korrupt agiert und oben drauf noch rechtswidrig. Es wundert mich garnichts mehr in Deutschland....
      1. Streich:

      November 2013
      Betr.: Feststellung der DRV (Deutsche Rentenversicherung) wegen angeblicher
      Scheinselbständigkeit bei Pflegefachkräften und Honorarärzten –
      Bedrohung und Vernichtung unserer Existenz

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      wir, die aufgeführten Unterzeichner, sind examinierte Gesundheits-und
      Krankenpfleger,spezialisiertes OP-Personal und Altenpfleger. Wir arbeiten
      teilweise seit über 5 Jahren freiberuflich in unserem Beruf.
      Wir benötigen Ihre Hilfe und Unterstützung, da die DRV seit einigen Monaten
      eine Hetzjagd auf Freiberufler, speziell in der Pflege und den Honorarärzten,
      veranstaltet.
      Im Rahmen von Betriebsprüfungen in Kliniken und Pflegeheimen pauschaliert die
      DRV alle Freiberufler per se als scheinselbständig, die betroffenen Fachkräfte
      müssen Fragebogen ausfüllen und in der Regel kommt (nach Wochen oder Monaten)
      der Bescheid, dass eine Scheinselbständigkeit vorliegt.
      Dies bedeutet für die Kliniken und Einrichtungen Nachzahlungsforderungen der
      Sozialversicherungsbeiträge, die teilweise in Millionenhöhe liegen können.
      Widersprüche von Pflegefachkräften, Honorarärzten, Einrichtungen und Kliniken
      enden in der Regel vor Gericht, die Prozesse können sich jahrelang hinziehen
      ehe eine Entscheidung gefällt wird.
      Dazu muss man wissen, dass die Gerichtsverfahren unterschiedlich ausfallen:
      es gibt Urteile zum gleichen Sachverhalt, da bescheinigt das Gericht die
      Selbständigkeit und andere Gerichte erkennen auf Scheinselbständigkeit.
      Hier sind diverse Urteile zur Thematik zu lesen:[/LIST]
      -02-
      Das Klinikum Nordfriesland ist jetzt als erste Klinik an die Öffentlichkeit
      gegangen, da Nachzahlungsforderungen von 1,2 Mio. € drohen.
      Hier die entsprechenden Links:

      klage-id3488061.html

      zum-Widerstand-gegen-Praxis-der-Deutschen-Rentenversicherung-auf

      Viele von uns haben sich mit dem Klinikum solidarisch erklärt.
      Zeitgleich verschickt die DRV Briefe an Einrichtungen und Kliniken und warnt
      vor dem Einsatz von Freiberuflichen Honorarkräften. Daran sieht man, dass
      die DRV voreingenommen feststellt, dass alle Freiberuflichen Honorarkräfte per
      se erst mal scheinselbständig sind!!!
      Dadurch sind die Einrichtungen natürlich stark verunsichert und halten sich mit
      Buchungen von Freiberuflern zurück.
      Die Folge ist, dass viele Kliniken und Einrichtungen ihre Patienten/Bewohner
      nicht mehr ordnungsgemäß versorgen können ; teilweise müssen Stationen
      geschlossen oder zusammengelegt werden, Pflegeheime können keine neuen Bewohner
      mehr aufnehmen und zusätzlich leiden Patienten/Bewohner unter dem
      Fachkräftemangel. Auch das Stammpersonal wird überfordert, fallen doch noch
      mehr Überstunden an, werden freie Tage auf ein Minimum reduziert und Urlaube
      nicht genehmigt.
      Viele von uns haben schon in Pflegeheimen gearbeitet, die ohne den Einsatz von
      Freiberuflern hätten schließen müssen!!!
      Honorarärzte und freiberufliche Pflegekräfte erhalten keine Aufträge mehr und
      sehen sich in ihrer Berufsausübung und Existenz bedroht.
      Agenturen, die sich auf die Vermittlung von Pflegefachkräften und Honorarärzten
      spezialisiert haben, müssen schließen – Angestellte verlieren ihren
      Arbeitsplatz.
      Das alles interessiert die DRV kaum bis wenig.
      Aufgrund des schon jetzt herrschenden Fachkräftemangels in der Pflege
      verwundert uns das sehr. Lt. Studie IFB Nürnberg fehlen bis 2020 rund 140.000
      Pflegefachkräfte. Und diese Zahl wird sich noch steigern.
      -03-
      Warum also will die DRV hoch motivierte, verantwortungsvolle, belastbare und
      flexible Pflegefachkräfte und Honorarärzte vom Markt drängen???
      Selbständige, die wieder Freude an ihrem Beruf haben?
      Die Meinung der Freiberuflichen Honorarkräfte ist einhellig:
      von zehn Freiberuflern lassen sich ggf. zwei wieder auf eine Festanstellung
      ein, alle anderen wollen sich alternative Tätigkeiten suchen und nicht in der
      Pflege bleiben. Dies gilt übrigens teilweise auch für die Honorarärzte.
      Der schon jetzt herrschende Pflegenotstand wird sich also in kürzester Zeit
      weiter verschlechtern – falls der Gesetzgeber den unangemessenen Aktivitäten
      der DRV keinen Riegel vorschiebt.
      Ausgang der Kampagne war ein Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom Mai
      2012, in dem „beschlossen“ wurde, dass eine selbständige Tätigkeit von
      Pflegefachkräften und Honorarärzten in Kliniken und Pflegeheimen nicht möglich
      ist.
      Berlin – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hat die Prüfpraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) kritisiert. Diese habe im Rahmen ihrer...

      Freiberuflichkeit-an
      Dies, obwohl im Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe
      (Deutscher Bundestag, Druck Nr. 17/13074 steht:
      Die Leistungen der Freien Berufe beruhen in hohem Maße auf der Übernahme von
      Verantwortung für den eigenen wirtschaftlichen Erfolg, aber auch für das Wohl
      der Kunden und Partner. Durch ihr dynamisches Wachstum ist ihre Bedeutung
      stetig gestiegen. Sind sind eine der tragenden Säulen unseres modernen
      Wirtschaftssystems.
      Dazu gehören auch die Heilberufe (Ärzte, Kranken-und Altenpflege).
      Im Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes vom 27.Juni 2013 liest man dann:
      Verbesserung der Arbeitsbedingungen
      Im Vergleich zu anderen Gesundheitsfachberufen ist die Verweildauer in der Altenpflege deutlich
      geringer. Maßgeblich dafür sind die Arbeitsbedingungen (z. B. Vergütung, unregelmäßige
      Arbeitszeit,
      wenig Aufstiegschancen) in der Pflege. Da der überwiegende Teil der Beschäftigten
      Frauen sind, können Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf den Verbleib im Beruf
      erleichtern.
      -04-
      Wir, die Unterzeichner, haben unsere selbständige, freiberufliche Tätigkeit
      ordnungsgemäß angemeldet. Beim Finanzamt, bei der Berufsgenossenschaft...
      wir sind gesetzlich oder privat krankenversichert, wir besitzen die
      erforderliche Berufshaftpflichtversicherung, haben eine Meldung an das
      Gesundheitsamt gemacht.
      Da die Krankenpfleger Rentenversicherungspflichtig sind, haben sich diese
      zu Beginn der Tätigkeit dort gemeldet um ordnungsgemäß ihre Beiträge zu zahlen.
      Das gelingt jedoch nur den Wenigsten, da die DRV sie mit Fragebögen
      überschwemmt und ihnen bereits vo r Aufnahme der Tätigkeit ein e
      Scheinselbständigkeit unterstellt. D.h. sie wollen zahlen – dürfen aber
      nicht!!! Ein Absurdum welches seinesgleichen sucht.
      In der Broschüre der DRV „Selbständig – so schützt Sie die RV“ wird
      festgestellt, dass Pflegepersonen eine selbständige Tätigkeit ausüben dürfen
      und können. Demnach sind Krankenpflegepersonen rentenversicherungspflichtig,
      Altenpfleger hingegen nicht.
      Warum arbeiten wir, die Unterzeichner (und alle anderen) freiberuflich?
      – weil wir unsere Arbeitszeit, den Arbeitsort und die Dauer selbst
      bestimmen können, wir entscheiden ob wir 10 Tage arbeiten, 20 Tage oder
      mehr, ob 6,8,10 oder mehr Stunden pro Tag
      – Wir planen unsere freien Tage, den Urlaub,und entscheiden ob wir an
      Feiertagen komplett oder nur teilweise arbeiten
      – weil wir als hochwertige Fachkräfte nicht zum Wäsche waschen, zum
      putzen ausgebildet wurden: wir wollen pflegen !
      – wir genug davon haben Hunderte Überstunden zu erarbeiten, die wir
      teilweise nicht bezahlt bekommen und aufgrund ständigen Personalmangels
      auch nicht abbummeln können
      – unsere Nerven nicht mehr blank liegen weil man ständig erreichbar sein
      muss, aus den wohlverdienten freien Tagen geholt wird, weil es mal wieder
      „brennt“
      – wir müssen uns nicht hetzen lassen um die Patienten/Bewohner zu versorgen
      – wir keinen Stress mehr haben seit dem wir Freiberufler sind
      – unser Verdienst unserer verantwortungsvollen Tätigkeit entspricht
      – wir uns nicht mehr ärgern müssen, weil vertragliche Arbeitsbedingungen
      nicht eingehalten werden u.v.m.
      – wir unseren Beruf wieder gerne ausüben
      -05-
      Wir nehmen dazu in Kauf, mehrere Tage oder Wochen von unseren Familien und
      unserem sozialen Umfeld getrennt zu sein, viel zu reisen (die meisten von uns
      arbeiten Bundesweit), uns immer wieder auf neue Situationen einzustellen, in
      teilweise „schlechten“ Unterkünften zu übernachten...
      Wir kurbeln die Wirtschaft an:
      wir kaufen neue Autos, PC's, wir lassen den Staat von unseren hohen
      Benzinkosten profitieren, wir zahlen teilweise die Höchstbeiträge in die GKV,
      wir schließen Versicherungen ab, sorgen privat für unsere Rente vor oder
      zahlen in die gesetzliche ein (sofern man uns lässt), beauftragen
      Steuerberater, Rechtsanwälte und beschäftigen teilweise eigenes Personal und
      zahlen nicht unerhebliche Beträge an Steuern.
      Wir erfüllen alle Kriterien, die für eine selbständige Tätigkeit sprechen –
      aber die DRV sieht das anders.
      Es gibt Kollegen und auch Einrichtungen), die schon mehrere Jahre mit der DRV
      prozessieren, das kostet Geld, Nerven und bringt manchen in eine
      existenzbedrohende Situation.
      Das sind Pflegefachkräfte, die den Schritt in die Selbständigkeit gewagt haben,
      ihren Beruf mit Freude ausüben, fachlich hoch kompetent sind und Kliniken und
      Einrichtungen dann unterstützen, wenn diese aufgrund Personalnotstand nicht
      mehr wissen, wie sie die Versorgung von Patienten/Bewohnern sicherstellen
      sollen.
      Diese – vom Gesetz her Selbständige – haben Geld und Zeit investiert um sich
      einen Kundenstamm aufzubauen, sie sind von den Krankenkassen und Finanzämtern
      als Freiberufler anerkannt und einige haben auch Existenzgründerzuschüsse von
      der Agentur für Arbeit erhalten.
      Viele arbeiten schon mehr als 5 Jahre freiberuflich und alle sind zufrieden:
      die Kliniken und Pflegeheime, die Patienten, Bewohner, die Angehörigen – die
      Freiberufler.
      Das will die DRV jetzt alles unterbinden und das darf nicht sein!!!
      Auslöser für die Hetzjagd ist auch ein Urteil vom LSG Baden-Württemberg
      aus 2012, welches eine selbständige Tätigkeit verneint.
      Sozialversicherungspflicht - Honorarkraft - Nachtwache in einem zugelassenen Pflegeheim - abhängige Beschäftigung

      Hier wird bis zum geht nicht mehr „die Eingliederung in den Betrieb“
      auseinandergenommen, es wird beanstandet, dass der Arbeitsort vorgegeben ist
      (natürlich ist er das, wenn man als Freiberufler eben dieser Einrichtung ein
      Angebot gemacht hat), es wird uns ein „unternehmerisches Risiko“ abgesprochen,
      ein Kapitaleinsatz verneint...
      -06-
      Dabei unterscheidet man nicht, dass beim Freiberufler in erster Linie der
      persönliche Arbeitseinsatz maßgebend ist, im Gegensatz zu einer gewerblichen,
      produktiven Tätigkeit. Hier ist der Kapitaleinsatz entscheidend.
      Wir erfüllen alle Kriterien, die für eine Selbständigkeit sprechen:
      - wir geben den Arbeitsort vor, da wir Kliniken und Einrichtungen
      ein Angebot unterbreiten
      - wir geben die Einsatzdauer vor und benennen konkrete Arbeitstage
      - wir geben die Schichten vor, in denen wir arbeiten wollen
      - wir legen unser Honorar fest, die Höhe der Zuschläge
      - wir sind nicht weisungsgebunden, bestimmen aufgrund unserer fachlichen
      Ausbildung unsere Arbeit selbst
      - wir setzen teilweise eigene Arbeitsmittel ein
      - wir haben mehrere Auftraggeber im Jahr und erwirtschaften nicht 5/6
      bei einem Auftraggeber
      - wir tragen unsere eigene Dienstkleidung
      - wir stehen nicht im Dienstplan
      - bei Schlechtleistung kann der Auftraggeber das Honorar verweigern
      - wir vereinbaren, dass wir bei Verhinderung Ersatz stellen können
      - wir setzen unser Kapital ein
      - wir haben ein unternehmerisches Risiko auch derart, dass wir bei
      Insolvenz des Auftraggebers kein Geld für unsere Arbeit erhalten
      (alles schon vorgekommen)
      - wir gehen in Vorleistung mit Benzin-,Übernachtungskosten
      - wir treten unternehmerisch am Markt auf: durch eigene Homepage,
      Visitenkarten,Briefpapier, Werbung im Internet, Tageszeitungen,
      Werbeplakate am Auto etc.
      - wir bestimmen die Zahlungsweise unserer Auftraggeber
      Ist ein Architekt scheinselbständig weil der Bauherr als Auftraggeber vorgibt
      wie, wo, wann und wie teuer er bauen will?
      Ist ein Malermeister scheinselbständig weil der Auftraggeber den Umfang und
      Inhalt des Auftrags und den Ort vorgibt?
      Oder ist eher ein Maurer scheinselbständig, wenn er von seiner Firma entlassen
      wird und als „selbständiger“ Maurer wieder eingestellt?
      -07-
      Wir fühlen uns von der DRV diskriminiert und an der Ausübung unseres Berufes
      (unser Grundrecht) gehindert und fordern, dass dieser Hetzjagd ein Ende gemacht
      wird.
      Wir sind Freiberufler
      Wir dürfen selbständig arbeiten
      Wir sind nicht scheinselbständig
      Wir wollen unseren Beruf weiterhin zum Wohl der Patienten/Bewohner ausüben.
      Dazu brauchen wir Rechtssicherheit und zwar umgehend!
      Wir bitten Sie, die Bundesregierung, die Öffentlichkeit, die Patienten, die
      Bewohner von Pflegeheimen und deren Angehörige um Ihre Unterstützung.
      Vielen Dank.
      [U]Mit freundlichen Grüssen
      die Unterzeichner
      http://www.badische-zeitung.de/nachr...-77478912.html
      3. Streich folgt zugleich:
      http://www.aerztezeitung.de/praxis_w...nt/?sid=851387
      Zuletzt geändert von Pericardinchen; 26.01.2014, 08:19.

      Kommentar


        AW: Pflegenotstand

        Ich höre jedes einzelne Wort, Liebe/s Pericardinchen. Und fühle mit.

        Wir benennen Ross und Reiter (noch) nicht.


        WomBat

        PS ich verweise auf meine Fragen weiter oben. Ganz Ernsthaft.
        Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

        Kommentar


          AW: Pflegenotstand

          Das Versicherungsrecht ist ein Problem. Ich setze keine Freiberufler ein, weil sie mir nicht weisungsgebunden sind. Ich muss die pflegerische Versorgung nach Behandlungsvertrag gewähren. Lasst uns lieber aus berufspolitischer Sicht für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, dann können wir unsere Stellen dauerhaft mit Angestellten besetzen. Diese sollten sich tunlichst gewerkschaftlich vertreten lassen. Dann sind unserer Positionen stärker und klarer.

          Sören
          wat mut dat mut

          Kommentar


            AW: Pflegenotstand

            Zitat von WomBat
            Ich höre jedes einzelne Wort, Liebe/s Pericardinchen. Und fühle mit.

            Wir benennen Ross und Reiter (noch) nicht.


            WomBat

            PS ich verweise auf meine Fragen weiter oben. Ganz Ernsthaft.
            Würdest Du bitte Deine Frage nochmal wiederholen ? Merci

            Kommentar


              AW: Pflegenotstand

              @Sören:

              sehe ich genauso.
              Ich bin grundsätzlich nicht gegen Freiberufler, sie haben sicherlich ihre Berechtigung z.B. auch um Krankheitsausfälle zu kompensieren.
              Wie auch bei Sören sehe ich aber auch das Problem der Weisungsbefugnis sowie die berufpolitische Problemachse.
              Viele liebe Grüße
              der festangestellte
              fridolin
              immer gelegentlich manchmal
              Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

              Kommentar


                AW: Pflegenotstand

                Zitat von Sören Lösche
                Das Versicherungsrecht ist ein Problem. Ich setze keine Freiberufler ein, weil sie mir nicht weisungsgebunden sind. Ich muss die pflegerische Versorgung nach Behandlungsvertrag gewähren. Lasst uns lieber aus berufspolitischer Sicht für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, dann können wir unsere Stellen dauerhaft mit Angestellten besetzen. Diese sollten sich tunlichst gewerkschaftlich vertreten lassen. Dann sind unserer Positionen stärker und klarer.

                Sören
                Das ist so nicht korrekt.
                Du bist nicht dafür verantwortlich und da genau liegt der Kasus Knacktus, also die Weisungsgebundenheit ist hierbei nicht dein Problem als Angestellter (egal ob in leitender oder/ und mitarbeitender Position) Ich, als Freiberuflerin muss die pflegerische Versorung des Behandlungsvertrags gewährleisten und nicht du.

                Ich muss mich als freiberufliche Pflegekraft an nationale Standards halten. Ebenso auch dafür haften, wenn der pflegerische Behandlungsauftrag nicht erfüllt wird. Zudem ruiniere ich damit umgehend meine Existenz, wenn ich mich nicht adäquat verhalte. Also was hätte ich als Freiberuflerin davon ? Nichts.

                Wie ich nun zum Ziel komme bzw. den Auftrag erledige ist mir überlassen. Allerdings heißt dies nicht, dass man nicht kundenorientiert vorgeht. Also selbstverständlich berücksichtige ich die Wünsche meiner Kunden und ebenso behindere ich nicht den Ablauf oder die Gegebenheiten. Dies nennt man aber in diesem Zusammenhang: kundenorientiertes arbeiten und ohne miteinander zu kommunzieren und sich auszutauschen geht es eben auch nicht. Also auf die gelebte Praxis einschließlich des Vertrag. Ein eigenes QM kann dabei auch nicht schaden und ebenso eine Dienstleistungsvereinbarung und eine Nutzungsgebühr für Hilfsmittel, Geräte u.s.w., die vom Kunden in Rechnung gestellt werden. Auch sollte man als Freiberufler darauf achten die 5/6 Regelung einzuhalten, nicht bei kooperierenden Kunden einen Auftrag nacheinander zu bedienen u.s.w.

                Aber auch das ist Alles nicht das Problem. Das Problem liegt viel weiter oben und zwar beim "Fischkopf"
                Man verbreitet Angst und Schrecken und wer wirklich Angst hat, der zahlt auch. Das widerspricht jeglicher gesetzlichen Grundlage. Es wird korruptiert, erpresst und vieles mehr. Das ist kein Schauermärchen, sondern leider die Realität. Es wird pauschalisiert und nicht geprüft und genau da liegt der Hase begraben.

                Um die Berufspolitik noch etwas zu unterstreichen:


                http://www.dbfk.de/pressemitteilunge....php&navid=100

                http://www.bundesverband-freiberufli...aefte.de/news/

                Kommentar


                  AW: Pflegenotstand

                  @Pericardienchen,
                  @Sören,
                  kann es sein, dass hier der Begriff "Weisungsgebunden" unterschiedlich verstanden wird?

                  Viele liebe Grüße
                  fridolin
                  immer gelegentlich manchmal
                  Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                    AW: Pflegenotstand

                    zum Thema Weisungsrecht:
                    Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu der Frage, was man unter dem Weisungsrecht bzw. dem Direktionsrecht des Arbeitgebers versteht, worauf sich dieses Recht bezieht und wie weit das Weisungsrecht in bezug auf die Arbeitsinhalte geht. Außerdem finden Sie Hinweise dazu, welche Bedeutung arbeitsvertragliche Versetzungsklauseln haben, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer kraft ...


                    arnold

                    Kommentar


                      AW: Pflegenotstand

                      und zum Thema Scheinselbstständigkeit:

                      arnold

                      Kommentar


                        AW: Pflegenotstand

                        Zitat von fridolin
                        @Pericardienchen,
                        @Sören,
                        kann es sein, dass hier der Begriff "Weisungsgebunden" unterschiedlich verstanden wird?

                        Viele liebe Grüße
                        fridolin
                        ja da gibt es schon unterschiedliche Sichtweisen.
                        Es gibt Auftraggeber, die das als ungerecht empfinden und welche, die sich der Problematik nicht bewußt sind.

                        Kommentar


                          AW: Pflegenotstand

                          Hallo fridolin,

                          ich denke der Themenkomplex ist durchaus zu überblicken. Ich habe auch nichts gegen Selbsständige, ich verstehe auch deren Motivation. Ich möchte sie nur nicht einsetzen. Andere Dienstleister am Markt sehen das eventuell anders. So ist das Leben.

                          Sören
                          wat mut dat mut

                          Kommentar


                            AW: Pflegenotstand

                            Lieber Sören,
                            es kommt darauf an, wie der Arbeitgeber den Selbstständigen einstellt. Wenn es mittels einer Werkvertrages geschieht, hast Du kein Weisungsrecht, es sei denn, die vertraglich vereinbarte Leistung wird nicht erbracht.

                            Bei allen anderen denkbaren vertragsformen hast Du natürlich ein Weisungsrecht.

                            Was bleibt, ist die berufspolitische Schiene.
                            Uns hier sind die sog. Freiberufler abzulehnen.
                            Qualitativ mögen die Freiberufler durchaus mit hoher Kompetenz und sehr hoher Motivation arbeiten und auch deren Impulse für die fest angestellten KollegInnen mögen durchaus hilfreich sein.
                            Aus meiner Sicht besteht u.a. die Gefahr, dass genau diese Freiberufler mit hoher Qualifikation zum "Ausspielen" gegenüber den Festangestellten missbraucht werden. Die Arbeitgeber kennen sehr gut die Vor- und Nachteilen und werden sie auch nutzen.

                            Viele liebe Grüße
                            der für einen positiven Innovationsschub seitens der Kompetenzen der KollegInnen stehende
                            fridolin
                            Zuletzt geändert von fridolin; 12.12.2013, 17:09.
                            immer gelegentlich manchmal
                            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

                            Kommentar


                              AW: Pflegenotstand

                              Ein interessanter Leserbrief zum Thema Sprachniveau aus dem Ärzteblatt:

                              Ausländische Ärzte: Ein Sprachnachweis auf europäischem Niveau
                              Dtsch Arztebl 2013; 110(50): A-2432
                              Niederhofer, Helmut

                              hierzu der Leserbrief:
                              Bezüglich der Problematik der Anstellung von Ärzten von nicht deutscher Muttersprache und dem damit verbundenen erhöhten Risiko von Fehlern, welche auf Kommunikations- und Verständigungsschwierigkeiten infolge der Sprachproblematik beruhen, möchte...


                              arnold

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                                AW: Pflegenotstand

                                Auch wenn schon mal verlinkt, ganz wichtig, weitergeben! Ausdrucken, diskutieren, handeln!



                                Die Würde des Menschen ist unantastbar (in Deutschland), es sei denn, Du bist pflegebedürftig.

                                WomBat
                                Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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