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(Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

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    (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

    Liebe Kollegen,
    in der Annahme das wir uns alle einig sind, wird eine Transfusion (Erythrozyten) vom Arzt eingeleitet und durch uns überwacht.
    Jetzt finde ich aber in einem Fachbuch (für Transfusionsbeauftragte Ärzte) den Satz: Das "umhängen" bereits kontrollierter EK`s kann, wenn dies im QS System hinterlegt ist, an erfahrende Pflegekräfte delegiert werden.

    Meine Fragen:
    Ist das gelebte Praxis?
    Wenn ja, wir habt Ihr das als Dienstanweisung oder im Qualitätshandbuch hinterlegt?

    Freue mich auf die Diskussion.

    LG

    Hermelin

    #2
    AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

    Kannst du das Fachbuch konkretisieren: Autor, Name, Verlag, Erscheinungsjahr?

    Elisabeth

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      #3
      AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

      das "umhängen" wird bei uns auch oft vom pflegepersonal übernommen. wenn die ärzte dann verschwinden bleibt uns auch oft nichts anderes übrig. die erste konserve wird jedoch immer vom arzt angehängt
      Darmrohr Fanclub

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        #4
        AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

        was soll denn ab der zweiten Konserve nicht mhr passieren, wozu bei der ersten ein Arzt anwesend ist???

        Dünnes Eis, sehr dünn! Es geht hier nicht um das Anhängen einer Antibiose, sondern um eine definitiv nicht delegationsfähige Tat!

        Servus,
        Monty
        Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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          #5
          AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

          Es ist wirklich dünnes Eis! Man muss es für sich selber entscheiden, ob man Delegationsaufgabe des Arztes ausführt, oder nicht!
          #hl=de&source=hp&q=Delegation+von+Bluttransfusione n&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=Delegation+von+Bluttransfusion en&fp=52f5fb6826b31914

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            #6
            AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

            Erst mal Danke für die Antworten.
            Wie dünn das Eis ist, ist mir klar. Und wenn ich Tätigkeiten übernehme, muss ich auch dafür einstehen. Mir ging es mit der Frage auch nur darum, ein Gefühl für die gelebte Praxis zu bekommen.

            Das Buch ist übrigens:
            Transfusionsmedizin - Klinische Hämotherapie.
            Volker Kretschmer, Universitätsklinikum Gießen und Marburg
            Hans Gombotz, AKH Linz
            Gerhard Rump, BG-Ludwigshafen

            Thieme Verlag 2008
            ISBN 978-3-13-145751-6

            Seite 157, Durchführung eine Transfusion.
            "[...] Entsprechend eingewiesende Pflegekräfte können die am Patienten belassenen, vor Transfusionsbeginn vom Arzt hinsichtlich Identität geprüfte Blutkonserven anhängen, wenn dies im QM-Handbuch so festgelegt ist.

            Als Quellenangabe verwenden die Autoren für diesen Teil ausschließlich Stellungnahmen des Paul Ehrlich Institut und die Bundesärtztkammer.

            LG
            Hermelin

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              #7
              AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

              Aha,
              nicht schlecht.
              Was wohl das Transfusionsgesetz dazu sagt?

              PEG schön und recht, der BÄK trau ich keinen Millimeter über den Weg, die sagen das, wofür die Funktionäre bezahlt werden.

              Fakt bleibt, Blutprodukte zu verabreichen, ist nicht delegationsfähig, egal was ein Buch oder BÄK sagt.

              Gelebte Praxis im Notfall, wenn der Doc mit im Raum steht und massentransfundiert wird, ...?!

              Servus,
              Monty
              Kein Puls, kein Ton, wir kommen schon!

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                #8
                AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                Zitat von Hermelin
                "[...] Entsprechend eingewiesende Pflegekräfte können die am Patienten belassenen, vor Transfusionsbeginn vom Arzt hinsichtlich Identität geprüfte Blutkonserven anhängen, wenn dies im QM-Handbuch so festgelegt ist.
                Ich denke, da liegt der Hase im Pfeffer begraben. Marburg hat ehedem die Einführung der Übernahme ärztl Tätigkeiten im peripheren Bereich dahingehend unterstützt, dass sie entsprechende Rechtsgrundlagen zusammen getragen haben. Wenn ich dies mit einbeziehe, denke ich das Marburg "entsprechend eingewiesene Pflegekräfte" so definiert, dass sie eine extra Fortbildung dafür erhalten haben und das diese Tätigkeit entsprechend schriftlich niedergelegt wird. Dem Pat. wird zu Beginn der Behandlung ein Papier überreicht, in dem er sich einverstanden erklärt mit dem Prozedere.
                In unserem Haus wurde das Verfahren für die Übernahme bestimmter, genau definierter iv.-Medikamenten-Gabe im peripheren Bereich umgesetzt. Klappt ganz gut... bis auf die Einverständniserklärung. Die hat man mittlerweile eingespart. Vielleicht sieht das der Hausversicherer mittlerweile etwas lockerer.

                Elisabeth
                Zuletzt geändert von Elisabeth; 12.03.2010, 08:58.

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                  #9
                  AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                  Es ist wirklich dünnes Eis! Man muss es für sich selber entscheiden, ob man Delegationsaufgabe des Arztes ausführt, oder nicht!
                  #hl=de&source=hp&q=Delegation+von+Bluttransfusione n&btnG=Google-Suche&meta=&aq=f&oq=Delegation+von+Bluttransfusion en&fp=52f5fb6826b31914
                  Lieber Tempo,
                  Dein Link funktioniert nicht.
                  Meinst Du etwa diesen Link?

                  @all,
                  schade nur dass immer erst etwas passieren muss, bis etwas passiert!
                  Hintergrund: vor ca. 11/2 bis 2 Jahren gab es in unserem Schwesterhaus im OP - Bereich einen Zwischenfall. Ein Patient bekam während der laufenden OP eine falsche Blutkonserve transfundiert - und verstarb ein wenig später auf der ITS. Der betroffene Anästhesist hat angegeben, dass er den Bedsidetest durchgeführt hat - der eine minimale, unspezifische Reaktion gezeigt hätte.

                  Reaktion: Es wird auch auf den Intensivstationen darauf geachtet, dass ausschließlich Ärzte das Blut kontrollieren (Bedsidetest) und anhängen, d. h. auch wechseln. Das Wechseln und manchmal (je nach Arzt) auch das Anhängen haben wir früher gemacht, den Bedsidetest nie.
                  Viele liebe Grüße
                  fridolin
                  immer gelegentlich manchmal
                  Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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                    #10
                    AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                    Ich muss erst mal die Änderungen im Transfusionsgesetz lesen…bin nicht auf dem neuesten Stand. Im „Alten“ stand sinngemäß, dass die Durchführung (Gabe von Ery- Konzentrat/en) einer Organtransplantation gleichkommt, daher nur durch den Arzt. Dieser Passus war etwas „versteckt“, wenn ich das mal so behaupten darf.

                    Siehe auch Artikel von 2005 (nicht delegationsfähige Tätigkeiten) http://www.wernerschell.de/Medizin-I...hstein1005.pdf.

                    Sofern mir die Änderungen noch nicht ganz klar sind, halte ich es mit Tempo und Monty and lasse meine Finger davon (es sei denn, mein AG erstellt in Rahmen von QM neue Regeln, an die ich mich halten muss (nicht kann oder soll, sonder MUSS – bisher nicht passiert).

                    Ausnahmen waren und sind für mich Notfälle (Massentransfusionen) aus einfachen Gründen: Das Leben eines Menschen hängt daran, dabei arbeite ich Seite an Seite mit dem Arzt und ich hoffe es passt gut in den Bereich „Notfallkompetenz“. In der Durchführung bin ich sehr streng zu mir selbst, alles 2x checken, BG Nachweis eindeutig vorhanden sowie Laborwerte, Anamnese kennen, Bedside mit Konzentration (niemals ablenken lassen!), keine technische Fehler-Fallen (z.B. NUR separater Zugang, keine Zutaten, richtiges Material), klare Kommunikation mit dem Arzt usw. Wieso sag’ ich das? Weis doch jeder, wie es geht!
                    Ach so, nur ein Tipp um weiter im Besitz des Diploms zu bleiben .


                    Hier wird das Thema kurz erwähnt (ansonsten ganz interessant und leicht bissiger Text)
                    Kosteneffizienz in der Intensivpflege


                    WomBat, Vorsicht ist die...
                    Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

                    Kommentar


                      #11
                      AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                      Ich kann mich da nur meinen Vorrednern anschließen. Transfusionen sind eindeutig nicht delegierbare ärztliche Tätigkeiten und werden auch bei uns nur von Ärzten durchgeführt. Selbst im Notfall (Gefäßchirurgie) sind genügend Ärzte im Raum, die sämtliche Blutprodukte selbst anhängen. Wir bereiten vor und arbeiten zu.

                      Gruß
                      Heike
                      Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                        #12
                        AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                        Sag niemals nie. Es scheint in Marburg und Göttigen möglich zu sein: spezielle Schulung + "Verewigung" im QM-Handbuch. Es geht ja immer um die haftungsrechtliche Absicherung. Die scheint in diesen Häusern wohl geklärt zu sein.

                        Im Rahmen der sonst üblichen Laissez-faire-AO kann man jedem nur empfehlen, die Finger davon zu lassen.

                        Elisabeth

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                          #13
                          AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                          Zitat von Elisabeth
                          Es geht ja immer um die haftungsrechtliche Absicherung. Die scheint in diesen Häusern wohl geklärt zu sein.
                          Und genau da verlassen wir uns nur zu gerne auf ihrgend welche Aussagen:" das ist bestimmt so abgeklärt..." Ich bin da sehr vorsichtig geworden.

                          Zitat:
                          Dienstrechtliche Regelungen des Krankenhausträgers haben nicht den Rechtsrang einer gesetzlichen Verordnung oder gar eines Gesetzes, sie sind vielmehr Teil eines internen arbeitsrechtlichen Regelwerkes, für dessen Rechts- und Gesetzmäßigkeit der Krankenhausträger ggf. einzustehen hat. Wenn nämlich dienstrechtliche Reglungen erlassen werden, denen geltendes Recht entgegensteht, wäre dies zivilrechtlich als haftungsrechtlich relevantes Organisationsverschulden zu bewerten.

                          Aus:
                          Arbeitszeit- und Dienstplangestaltung in der Pflege
                          3., überarbeitete Auflage
                          Ronald Kelm
                          ISBN 978-3-17-019741-1

                          Rechtliche Grundlagen
                          Haftungsrecht
                          Seite 41

                          Wer übernimmt denn die Haftung wenn es zu Zwischenfällen kommt? Grundsätzlich mal der Vertragspartner des Patienten. Hier also entweder der Krankenhausträger oder (bei Privatversicherten mit Zusatzvertrag) der liquidationsberechtigte Arzt. Das Ganze wird dann mit Hilfe des BGB zivilrechtlich verhandelt. Dabei sind wir als Pflegekräfte erst einmal aus dem Schneider. Unser Arbeitgeber kann intern arbeitsrechtlichen Regress fordern.
                          Nur strafrechtlich können wir sehr wohl noch ziemlichen Ärger bekommen. Wir haben die Durchführungsverantwortung und sitzen somit ziemlich mitten drin im Boot!

                          Ich bin, wie schon geschrieben, mittlerweile sehr vorsichtig was diese ganze Sache angeht! Bei delegierbaren Tätigkeiten bin ich einverstanden (wenn dies schriftlich so vermerkt worden ist) aber, (wo selbst die Rechtsprechung nicht eindeutig ist) bei allen "mach mal schnell, es geht ja um den Patienten"- Diskussionen bin ich eindeutiger Meinung. Wir sollten sehr vorsichtig und wachsam sein!

                          Gruß
                          Heike
                          Zuletzt geändert von rettungsmaus; 09.03.2010, 12:12.
                          Wer zuletzt lacht stirbt fröhlich

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                            #14
                            AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                            Zitat von Monty
                            Aha,
                            nicht schlecht.
                            Was wohl das Transfusionsgesetz dazu sagt?

                            PEG schön und recht, der BÄK trau ich keinen Millimeter über den Weg, die sagen das, wofür die Funktionäre bezahlt werden.

                            Fakt bleibt, Blutprodukte zu verabreichen, ist nicht delegationsfähig, egal was ein Buch oder BÄK sagt.


                            Servus,
                            Monty
                            Also das TFG regelt im eigentlichen Sinne nicht die Anwendung sondern eher die Herstellung und den Vertrieb. Es verweißt explizit auf die Richtlinie zur Hämotherapie. somit haben diese Richtlinien einen erweiterten Spielraum.

                            Auch die Annahme das alle Blutprodukte zu verabreichen nicht delegationsfähig ist, stimmt so nicht. Sonst wären Albumin und Firbinkleber auch nicht durch "uns" anwendbar. In den einschlägigen Gesetzen und Richtlinien steht auch nur für die Ek-Transfusion, das diese durch den Arzt eingeleitet wird. Bei FFP und Thrombo Konzentrate fehlt dieser Hinweiß in jeder Hinsicht.

                            Die Frage ist für mich nur, wie sieht es mit der Aufrechterhaltung aus ?

                            Bitte versteht mich nicht falsch, ich habe nicht die Absicht hier etwas aufzuweichen oder zu ändern, ich sehe die Sache mit dem anhängen von EK´s genau so streng. Versuche nur Argumente für eine bald anstehende Diskussion zu finden.

                            Es gab z.B. die Idee 3 Ek´s mit 3-Wege Hähnen zu verbinden, jedes kurz durch den Arzt anlaufen zu lassen. Die Pflege sollte dann nach dem ersten EK nur die Hähne bedienen..... Ich denke Ihr wißt was ich meine ....

                            Auch Frage ich mich, in wie weit zwischen Fachpflege und anderen Pflegekräften unterschieden wird....schließlich sind Operationen und Anästhesie auch nicht
                            delegierbar, was aber nur zur Entstehung von neuen Berufsbildern geführt hat.

                            LG

                            Hermelin

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                              #15
                              AW: (Blut)Transfusion - Jetzt mal Hand aufs Herz.

                              Es gab z.B. die Idee 3 Ek´s mit 3-We...ich meine ....

                              Lieber Hermelin,
                              Du meinst, die Ärzte wollen sich über den oben geschilderten Weg aus der Veranwortung stehlen?
                              immer gelegentlich manchmal
                              Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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