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    #16
    AW: Praxisanleitung

    Na denn -
    fröhlich freies Niedersachsen mit fröhlich freien Fachweitergebildeten PraxisanleiterInnen...
    Viele liebe Grüße
    fridolin
    immer gelegentlich manchmal
    Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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      #17
      AW: Praxisanleitung

      Auf ein freies Niedersachsen. Viva la revulotion.

      Also zurück zu den Schülern.
      Wir haben bei uns ein Einarbeitungskonzept mit 2 festen Mentoren und einem Handlungskatalog. Jeder mentor entscheidet selbst in wie weit er dem Schlüler Freiheiten zu gesteht. Da bei uns ein Mitarbeiter immer ein Zweibettzimmer betreut, ist es meistens so dass der Schüler unter Auffsicht einen nicht beatmeteten Patienten aus diesem Zimmer betreut.
      Ich mache es meistens so, dass ich voher mit Ihm diesen Bespreche ( Diagnose,
      Verlauf, Medikationen Therapie, Pflegemaßnahmen usw.) Dann kann er/sie seinen/ihren Tag eigenständig planen.
      Gruß Tobi

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        #18
        AW: Praxisanleitung

        So handhaben wir das auch. Nur liegen die Patienten nicht immer in einem Zimmer. Derjenige, der den Schüler betreut kann Dinge, die zur Krankenpflegeausbildung gehöhren in der Praxis deligieren. Die Verantwortung behält er jedoch incl. Durchführung, da der Schüler nich examiniert ist.

        Sören
        wat mut dat mut

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          #19
          AW: Praxisanleitung

          Das ist ein typischer Trugschluss. Wenn der Schüler die Aufgabe annimmt ist er erst schon mal mit im Boot. Der Delegierende macht sich nur dann schuldig, wenn er eine Aufgabe delegiert, die der Azubi anhand seines Ausbildungsstandes noch gar nicht erfüllen kann.

          Der Schüler ist stets verpflichtet, seine Einwände gegen die Delegation zu intervenieren, wenn er sich überfordert fühlt. Gerade die Intensiv ist da sehr gefahrengeladen. Zu schnell wird da geglaubt: den Handgriff macht mein Anleiter auch immer so, dass wird schon richtig sein.

          Elisabeth

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            #20
            AW: Praxisanleitung

            Hi, @all,
            natürlich haben auch wir Einarbeitungskonzepte erstellt und veröffentlicht - es hält sich nur kein Schw... (Sorry, es ärgert mich...) daran.

            SchülerInnen düfen Tätigkeiten am Patienten nur "unter direkter Aufsicht" ausführen, das bedeutet die betreunde KollegIn im Zimmer anwesend sein muss!
            Soweit die rechtliche Auslegung.
            Viele liebe Grüße
            fridolin
            immer gelegentlich manchmal
            Wahlspruch: Dormicum macht den dicksten Bären stumm...

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              #21
              AW: Praxisanleitung

              Hi
              Da kann ich nur zustimmen. Direkte Auffsicht halte ich im Intensivbereich für wichtig. Ich durfte selber als Schüler in meinem Intensivaufenthalt sehr selbstständig arbeitet, mir wurde aber erst viel später bewußt, dass ich eigentlich von vielen Dingen die ich da tat überhaupt keine Ahnung hatte; war mir in dem Moment aber nicht bewußt. Der Intensivaufenthalt ist für viele Schüler der am lern/erfahrunsintensivste da sie hier nicht als Depp vom Dienst die Scheißarbeit machen müssen und keiner sie anleitet, wie es zum teil in der Peripherie passiert, sondern hier haben sie jemanden den ganzen Tag an der Seite. Ich finde das sollte man nutzen und sich die zeit dafür nehmen. Im Sinne der Schüler
              Gruß Tobbi

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                #22
                AW: Praxisanleitung

                Danke für die klaren Worte. Sollte uns eine guter Denkanstoß sein. Die Sichtweise von Menschen, die sich noch ein die Neulingszeit im Gebiet errinneren können, ist wichtig. WomBat
                Pflegefachkräfte sind nicht teuer, sie sind unbezahlbar!

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